Firma will Inventur an einem Wochende (Samstag und Sonntag ganztägig) machen

  • Hallo liebes Forum,


    als jahrelanger stiller Mitleser nun erstmals meine Frage, bei der ich eure Hilfe bauche.

    Unsere Firma zieht zum Jahresende um und will deshalb vorher Inventur machen.

    Geplant und einseitig von der GL beschlossen wurde als Inventurdauer der Zeitraum von Freitag bis Sonntag, 3 Tage.

    Der BR wurde nun informiert, ohne dass es vorher eine Info oder Mitbestimmung gegeben hat.

    Ich weiß, das dies schon mal mitbestimmungspflichtig gewesen wäre.

    Nun meine Frage, was können wir als BR (4 Mitglieder (leider ist ein BR-Mitglied kürzlich zurück getreten, es gibt leider kein Ersatzmitglied) bei einer Unternehmensgröße von 75 Mitarbeitern) nun machen.

    Auf das ArbZG berufen?

    Darf der Mitarbeiter das "freiwillig" machen?

    Darf die wöchentliche Arbeitszeit von max. 48h überschritten werden?

    Wir haben Arbeitsverträge von 40h/Woche.

    AG ist nicht im AG-Verband, hat aber in den letzten 25 Jahren die Tarifabschlüsse der IG-Metall übernommen - freiwillig, jedes Jahr.

    Wir sind outgesourced, ehemals ABB-Sondenabteilung, seit 25 jahren nun eigene Firma.


    Danke für Unterstützung und Antworten

    Matthias

  • Da das ein Verstoß gg die Mitbestimmung ist, fordert Ihr den AG zur Unterlassung auf. Weigert er sich, beauftragt &Mr anwaltliche Hilfe und strengt ein einstweiliges Verfügungsverfahren an, damit das ArbG ihm das untersagt.


    P.S.: Hat Eure Firma die Erlaubnis, sonntags zu arbeiten?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Matthias,


    auf das ArbZG könnt Ihr euch natürlich berufen, den der Sonntag ist genehmigungspflichtig durch die Aufsichtsbehörde.

    Aber zuerst würde ich den AG auffordern die Inventurplanungen sofort mit euch zu beraten und die Anhörung gemäß der Mitbestimmungsrechte des BR durchzuführen.

    Freiwillig als MA geht auch nicht da der BR in der Mitbestimmung bzgl. der Mehrarbeit ist.

    Die 48 Stunden können überschritten werden das ArbZG enthält dafür aber einige Regelungen, u.a. dass die Überschreitung innerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden muss, für die Sonntagsarbeit gelten aber noch schärfere Bedingungen hier muss innerhalb zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ihr seid nach Betriebsverfassungsgesetz §87 (für die Nummer schau selbst nach) in der Mitbestimmung bei der Lage und der Verteilung der Arbeitszeit sowie bei Mehrarbeit solltet diese auch nutzen. Im Zweifel mit dem Gang zum Arbeitsgericht.


    Die wöchentliche Arbeitszeit kann bis zu 60 Stunden betragen, solange sie innerhalb eines Zeitraums von ich glaube drei Monaten wieder ausgeglichen wird.


    Wie wäre es mal mit Schulungen?


    Ihr habt im Betriebsverfassungsgesetz doch viel stärkere Hebel. Das Arbeitszeitgesetz dürfte euch hier kaum helfen.

  • Hallo,


    danke für die Antworten.

    @ Winfried, nein, wir haben keine Erlaubnis Sonntags zu arbeiten.


    Meine BR-Kollegen meinen, das wäre alles ja nicht so schlimm, und die meisten Schulungen (BVI, BVII und BRI ) habe ich gemacht.

    Ich bin mit dem Vorgehen der GL nicht einverstanden, stehe aber momentan etwas "einsam" im Gremium da.

  • Hallo Matthias,


    nun wenn die Mehrheit des Gremiums dieses zustimmt, dann ist das so.


    Nein ihr braucht hierfür ggf. eine Sonn- und Feiertagsgenehmigung wenn es clever begründet wird, bis zu 5 Tage kann diese aber auch dir zuständige Behörde erteilen. meine Erfahrung, bei Inventur wird dieses immer erteilt, weil der Sonntag der beste Tag zum zählen ist, da keine Wareneingänge und Warenausgänge stattfinden.



    Nun zur Höchstarbeitszeit, das Arbeitszeitgesetz läßt es auch zu, dass mal 12 Tage am Stück (ich glaube 24 ist der längstmögliche Zeitraum bei cleverer Aufteilung der Ersatzruhetage) gearbeitet wird. Die von dir genannten 48 Stunden müssen im Mittel vom 6 Monate reicht werden.

    Daher, wenn die mehrheit des BR dieses befürwortet habt ihr doch eure Mitbestimmung wahrgenommen.

    Dafür benötigt es keine BV sondern lediglich an Anmeldung und Beantragung für diese Mehrarbeit vom AG bei euch.



    Gruß

    Rabauke

  • Den Sachverhalt an sich würde ich hier gar nicht überbewerten, es geht ja nur um eine einmalige Aktion die dem (sicher aufwendigen) Umzug geschuldet ist.

    Aber gerade deshalb wäre es sicher möglich gewesen hier gemeinsam mit dem BR eine Lösung zu finden und das MBR des BR zu berücksichtigen. Du schreibst ja selber:

    Meine BR-Kollegen meinen, das wäre alles ja nicht so schlimm

    Daher finde ich es sogar besonders dreist und bezeichnend, dass der AG Euer MBR hier ignoriert. Was macht der erst bei Themen wo er tatsächlich mit ernsthaftem Widerstand rechnen muss?

    So würde ich auch den BR-Kollegen gegenüber argumentieren:

    Der Sachverhalt ist eigentlich egal, es geht hier darum dass der AG einfach völlig schmerzfrei auf die Rechte des BR scheißt. Wollen wir uns das wirklich bieten lassen?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo §§reiter,


    für mich schreibt er ganz an Anfang


    Der BR wurde nun informiert


    damit hat der AG erstmal den BR einbezogen.


    Dann schreibt er im zweiten Post:

    Meine BR-Kollegen meinen, das wäre alles ja nicht so schlimm


    ich stelle mir die Frage, ist der BR auf den AG zugegangen, nachdem dieser den BR über diesen "Dienstplan" Inventur am WE unterrichtet hat und hat gesagt, jo, hier haben wir Mitbestimmung, wir sind dafür oder dagegen?


    Wenn nicht, was erwartet der Themenersteller denn?


    für mich wurde die Mitbestimmung gewahrt.....aber nicht vom BR wahrgenommen

  • für mich wurde die Mitbestimmung gewahrt.....aber nicht vom BR wahrgenommen

    Hallo Rabauke,


    hier legst du das Thema Mitbestimmung aber sehr seltsam aus.


    Ich kenne es eigentlich so, dass wenn es um Dinge der erzwingbaren Mitbestimmung geht, der Arbeitgeber nicht nur einfach unterrichtet und dann macht was er will, solange er nichts vom BR hört.


    Ich kenne es eher so, dass der BR der Maßnahme aktiv zustimmen muss. Sollte er das nicht tun, so ist der Arbeitgeber daran gehindert, die Maßnahme durchzuführen. Dies gilt zumindest in den Angelegenheiten des §87 I 2+3 BetrVG so. Sollte der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitszeit durchführen ohne der Zustimmung des Betriebsrates so hat dieser einen Unterlassungsanspruch (auch im Eilverfahren)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,


    damit es aber zum Unterlassungsanspruch kommt, muss der BR auch was tun.

    Wenn der BR aber zu 75% sagt, jo, das ist nicht schlimm, machen, dann ist für mich die Mitbestimmung erfüllt.


    Ich war nicht bei den Gespräch in den der AG dem BR die Maßnahme vorgestellt hat dabei.

    Ich bin auch nicht dabei, wenn es darum geht wie dort Dienstpläne erstellt und "genehmigt" werden.


    Ich kenne genug Betriebe in denen der Dienstplan als genehmigt gilt, solange der BR nicht aktiv widerspricht.


    Daher, habe ich so geantwortet wie ich geantwortet habe.


    Gruß

    Rabauke

  • Ich kenne genug Betriebe in denen der Dienstplan als genehmigt gilt, solange der BR nicht aktiv widerspricht.

    Auch bei uns ist das ähnlich, erfordert aber auch einiges an Vertrauen, oder eine entsprechende Regelungsabrede mit dem BR. Denn auch hier könnte der BR den Arbeitgeber auf Unterlassung klagen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Auch bei uns ist das ähnlich, erfordert aber auch einiges an Vertrauen, oder eine entsprechende Regelungsabrede mit dem BR. Denn auch hier könnte der BR den Arbeitgeber auf Unterlassung klagen.

    Hallo Markus,


    da bin ich doch bei dir und darum, 75% des BR finden es OK wenn einmalig die Inventur so stattfindet, einer nicht, und nu?

    Für die, die es OK finden ist die Mitbestimmung sicher gewahrt ;).

    Auch ich würde in so einem Fall nur meine BR-Mitglieder per Mail kontaktieren und Fragen, wollen wir hierfür zusammen kommen oder lassen wir das so laufen. Wenn bei mir 70% sagen, lass es so laufen.... dann läuft es so.


    ;)


    Gruß

    Rabauke


    PS: wenn ich aber einfordere, dass wir hier Mitbestimmung haben, dann weiß ich auch das ein Teil des BR das auch so will und ich nicht alleine da stehe.

  • Der BR hat seine Mitbestimmungsrechte nicht einzufordern, sondern der AG hat ihn rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Dem Eingangsposting entnehme ich, dass der BR vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Das geht gar nicht und das sollte man den AG auch spüren lassen. Ich würde sofort durch den Anwalt eine einstweilige Verfügung bzgl. des kokreten Falls einreichen lassen und auf rechtzeitige, umfassende Unterrichtung für die Zukunft klagen.


    Dazu ist es schnurzegal, ob der BR mehrheitlich zustimmt oder zumindest eine Freiwilligkeitsklausel geltend macht. Er hat ein erzwingbares Mitbestimmungrecht und basta. Wenn der AG einmal den Eindruck hat, dass sich der BR am Nasenring durch die Manege ziehen lässt, wird er in Zukunft nicht mehr für voll genommen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo Ledertaschenmann,


    du magst ja recht haben, aber was willst du machen wenn das hier so ist?

    Meine BR-Kollegen meinen, das wäre alles ja nicht so schlimm

    willst du dich mit den BR Kollegen anlegen und stehst demnächst immer alleine da?

    Hier wird immer von erfahrenen BR`s ausgegangen. In der Realität ist das leider oft nicht so.

    Nachher tritt noch jemand zurück und kein Neuer ist in Sicht.


    Eine Frage an Matthias Schmitt. Ich hoffe du verwendest nicht deinen richtigen Namen.

    Wie siegt es mit der Neuwahl des BR aus?

    was können wir als BR (4 Mitglieder (leider ist ein BR-Mitglied kürzlich zurück getreten, es gibt leider kein Ersatzmitglied) bei einer Unternehmensgröße von 75 Mitarbeitern) nun machen.

    Hier ist eine Neuwahl vorgeschrieben und zwar umgehend.

  • hallo ledertaschenmann,


    ich mag dich ja und deine Kompetenz. Was du aber vorschlägst erfordert eine BR-Mehrheit. Wenn die nicht gegeben ist kämpfst du gegen Windmühlen.


    Gehen wir weiter, es wurde gesagt, hier wird nach TV bezahlt


    du sagt dann, weil du alleine warst und somit unzufrieden bist, dass der BR dir nicht gefolgt ist auf der nächsten Betriebsversammlung, was doch für wuschis der rest BR ist. Wollen die Mitbestimmung nicht einfordern und finden es OK das am Wochenende ihr armen Mitarbeiter die Inventur durchführen muss.


    Weiß du was dir dann die Mitarbeiter sagen, hör mal ledertaschenmann, ich komme hier her um Kohle zu verdienen. Am Samstag wird jede Stunde mit 50% Zuschlag und am Sonntag mit 70% Steuerfreienzuschlag vergütet, das macht mal eben 500,-€ brutto mehr für die zwei Tage, und die gönnst du mir nicht.

    Was geht denn bei dir ab?


    Und schon hast du dir nicht auf die Nase rumtanzen lassen, aber wieder gewählt wirst du auch nicht, denn dafür ist der Betrieb zu klein, das sowas untergeht.


    ;)


    Da gibt es sicher bessere Baustellen um zu Kämpfen, bei denen die Kollegen auch Beifall geben. Bei dieser Baustellen verlierst du, denn jeder will die Kohle.


    um es auf den Punkt zu bringen, noch wurde die Inventur nicht durchgeführt. der Ag will, der BR ist Informiert, der BR ist mehrheitlich nicht dagegen, weil er den Kollegen die Kohle gönnt. Der Drops ist gelutsch.

    soll doch Matthias den Antrag stellen, hierüber im BR abzustimmen, mit dem Ziel, diese Mehrarbeit die zustimmung zu verweigern. Dann wurde auch die Mitbestimmung gewahrt.

  • Hallo §§reiter,


    für mich schreibt er ganz an Anfang


    Der BR wurde nun informiert


    damit hat der AG erstmal den BR einbezogen.

    Servus Rabauke,


    bei ;( hilft nur eins: Die Tränen abwischen, so dass man die Sätze auch vollständig lesen kann! 8o

    Geplant und einseitig von der GL beschlossen wurde als Inventurdauer der Zeitraum von Freitag bis Sonntag, 3 Tage.

    Der BR wurde nun informiert, ohne dass es vorher eine Info oder Mitbestimmung gegeben hat.

    Wie gerade Du da hineininterpretieren kannst...

    damit hat der AG erstmal den BR einbezogen.

    ....ist mir schleierhaft.

    Du bist doch ein Vollprofi und alter Hase! Ganz sicher muss Dir niemand erklären was eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den AG eigentlich zu bedeuten hat ;).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • noch ist die Inventur doch nicht durchgeführt!!!


    Wenn er im Nachhinein informiert hätte wäre ich bei dir.


    Er hat z.B. so in diesem Kleinbetrieb informiert, hört mal leute, am 14-17 August will ich die Inventur durchführen. Gibt es Einwände? Ihrwisst ja wir ziehen um.


    und nun, der BR sieht das mit überwiegender Mehrheit OK... thema durch.. da bleibe ich bei


    wie gesagt, wenn das Matthias nicht gefällt, dann kann er ja im BR den Beschlussantrag stellen, dieser Inventur wegen fehlender Informationen abzulehnen und die Mitbestimmung geltende machen.

    Der beschluss geht nach hinten los und schon wurde auch die Mitbestimmung bedacht.

  • Hallo nochmal,


    vielen Dank für die Antworten.

    Zur Klarstellung, meine BR-Kollegen finden im Nachhinein das alles nicht soooo schlimm.

    Wir wurden nicht informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.

    GL sagt (schrieb uns per Mail) Wir machen das so, Punkt und fertig.

    Das ist auch hauptsächlich, was mich stört ===> Vollendete Tatsachen, keine Mitwirkung/Mitbestimmung.

    Nur Info - und deshalb bin ich sauer.