Gleicher Arbeitsplatz unterschiedliche Eingruppierung

  • Hallo Kollegen,


    bei uns ist eine Meisterstelle in der Produktion frei und Personalchef ist der Ansicht dass ein Teamleiter welcher keinen Meisterbrief hat für diese Stelle aufgrund seiner Berufserfahrung qualifiziert ist.

    Der Teamleiter und Personalchef haben vereinbart in einem Test von 3 Monaten zu schauen ob dieses für beide Seiten eine Lösung ist.

    Dieser Test läuft seit 7 Wochen.

    Der Teamleiter hat vorher darauf hingewiesen dass aufgrund des Alters von 49 Jahren er keinen Meisterbrief mehr machen wird.

    Personalchef hat Ihm angeboten sich fehlende Kenntnisse durch Lehrgänge anzueignen und diese werden auch von Firma bezahlt.


    Bei einem Gespräch diese Woche hat sich herausgestellt dass unser Kollege die gleichen Aufgaben und Verantwortung bekommen soll, wie die beiden anderen Meister mit Brief, aber eine Lohngruppe niedriger angesiedelt werden soll.

    Damit sind wir und auch der Kollege nicht einverstanden, da wir der Ansicht sind gleiche Arbeit gleicher Lohn.

    GL reitet aber darauf rum dass die beiden anderen aufgrund der Ausbildung eine höhere Lohngruppe zusteht.


    Der Kollege ist auch jetzt schon so weit dass er die Stelle schon gar nicht mehr will,

    was wir Schade finden für die Mitarbeiter in diesem Bereich und auch für das Unternehmen.


    Nächste Woche soll ein Gespräch stattfinden zwischen Kollegen, Personalchef und BRV um die Sache zu klären und auch je nach Resultat eine Rücksetzung des Kollegen an seinen alten Arbeitsplatz unsererseits erzwungen werden soll.


    Wie würdet Ihr vorgehen ?


    Danke für Eure Tips.

  • Hallo,


    nach den meisten Eingruppierungsrichtlinien kommt es nicht darauf an, welche Qualifikation ein AN hat, sondern welche Tätigkeit er oder sie konkret ausübt.

    Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

    Deswegen kann man zu dem von Dir geschilderten Sachverhalt nichts sagen ohne zu wissen, ob und wenn ja welche Eingruppierungsregeln bei Euch gelten.

  • Ich hatte doch geschrieben dass er die gleiche Aufgaben und Verantwortung bekommen soll wie die beiden anderen mit Meisterbrief. Ist die gleiche Arbeit wie bei den beiden anderen.Jeder führt die gleiche Abteilung, der eine Morgens, der andere Mittags und der andere Nachts.

  • Ins Blaue hinein zu diskutieren bringt doch nix. Es braucht noch Butter bei die Fische.


    Nobody :

    1. Was sagt denn Eure Eingruppierungssystematik (TV oder BV) nun? Entgelt nach Tätigkeitsmerkmalen oder Entgelt nach Qualifikation?
    2. Was hält Euch davon ab, der Versetzung zuzustimmen, aber der vom AG gewünschten Eingruppierung zu widersprechen?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Es kommt auf den TV an.

    Im TVÖD gilt z.B.:

    Bei gleicher Tätigkeit, aber fehlenden persönlichen Voraussetzungen (hier Meisterbrief), erfolgt die Eingruppierung eine Gruppe tiefer. Außer dem MA wird (von einer dazu befähigten Person) bescheinigt, dass er die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wie ein MA mit der entspr. Ausbildung.

  • Es kommt auf den TV an.

    So sieht's aus.

    Auch in unserem TV (DRK-Reformtarifvertrag - angelehnt an den TVÖD, teilweise wortgleich) gibt es das teilweise noch. In den meisten Fällen erfolgt die Eingruppierung zwar ausschließlich nach der Tätigkeit, aber gerade in den höheren Entgeltgruppen ist es gerne mal so, dass ein MA mit einem abgeschlossenen Studium höher eingruppiert wird, als ein MA ohne. Auch wenn beide die gleiche Arbeit machen.

    Ok, dass der öffentliche Dienst gerne einmal ein paar Jahre hinten dranhängt, kennen wir ja.

    Das stimmt natürlich, wobei ich das in diesem Fall als zumindest diskussionswürdig betrachten würde.

    Klar machen beide die gleiche Arbeit, aber wenn man das Entgelt mal nicht nur Monatsweise betrachtet, sondern über einen längeren Zeitraum, sieht es etwas anders aus. Während der eine MA studieren war, hat der andere MA schon fleißig Geld verdient. D.h. der studierte MA muss erstmal ein paar Jahresgehälter "aufholen", damit sich die beiden mit 65 (67 oder 69) die Hand schütteln und sagen können: "Am Ende, unterm Strich haben wir beide für die gleiche Arbeit das gleiche verdient".


    Nobody:

    Die für Dich relevante Frage wurde ja schon gestellt:

    Was sagt denn Eure Eingruppierungssystematik (TV oder BV) nun? Entgelt nach Tätigkeitsmerkmalen oder Entgelt nach Qualifikation?

    Das der MA ohne Meisterbrief niedriger eingruppiert werden soll entscheidet der AG ja (in der Regel) nicht nach Lust und Laune, sondern weil es im TV (oder BV) so festgeschrieben ist.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • als zumindest diskussionswürdig betrachten würde

    Diskutieren kann man das, klar. Und natürlich hast du Recht, dass der Kollege der studieren war, erst einmal auf Einkommen verzichtet hat. Dafür braucht der Kollege ohne Studium aber auch ein paar Jahre mehr Anlauf, bis er den Job überhaupt ergattern kann. Insofern finde ich eine Geringerstufung als Einstiegsgehalt akzeptabel, aber spätestens, wenn wer auch immer den Job seit drei Jahren macht, spielt Studium oder nicht keine Rolle mehr. Oder sollte es zumindest nicht mehr tun.


    Aber wie du schon schreibst, kann man diskutieren. Am Ende zählen hier die Fakten (und die kennen wir mangels Antwort nicht).

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Bei uns, IGM, ist nicht das vorhandensein eines Briefs erforderlich sondern es wird sich die Frage gestellt, Welche Qualifikation müßte vorhanden sein, wenn wir von !Außen" jemanden für diese Funktion suchen.


    Wenn es denn der Meister ist gibt es die Punkte in der Funktionsbeschreibung, die für einen Meister relevant sind (67 Punkte)

    Der TV beschreibt in seinem Glosar, dass diese Kenntnisse (Meister, Techniker, Bacelore, Master) auch anderweitig erworben werden können.


    Somit auch bei uns bekäme der MA berechtigt die gleiche Grundeingruppierung wie die beiden anderen.


    Wenn ich mir die Menschen mit "Meisterbrief" anschaue gibt es da geniale und auch welche, denen ein guter Facharbeiter war vormacht, daher der Brief ist doch kein Zeichen für die Qualität der Arbeit, die die Person verrichten kann, sondern nur ein Zeichen von, hat sich nochmals für 7 Monate auf die Schulbank gesetzt nach bestandener Facharbeiterprüfung und auch die alle erforderlichen Tests bestanden.


    Gruß

    Rabauke

  • Langsam wäre es an der Zeit, dass Nobody uns wissen lässt, was deren Engeltsystem denn nun konkret aussagt... :rolleyes:

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich frage mich wenn 3 die gleiche Arbeit machen und Verantwortung haben was das mit dem Entgeldsystem zu tun hat.Reihenweise ist die Stelle mit neuen von ausserhalb besetzt worden welche den Meisterbrief hatten und vor Ende der Probezeit der Vertrag beendet worden ist.In unserem Tarifvertrag steht drin '' Anderweitig angeeignete Kenntnisse werden gleich gesetzt ''.

  • Hallo Nobody,


    es gibt viele Tarifverträge oder auch betriebliche Entgeltsysteme die eine Tätigkeit genau so bewerten wie du.


    Allerdings gibt es auch Entgeltsysteme, die eben auch die Abschlüsse, die ein Mitarbeiter hat auch bewerten. Vor vielen vielen Jahren war es tatsächlich noch so, dass es auf die Tätigkeit überhaupt nicht ankam. Wenn damals ein Ingenieur eingestellt wurde, um den Hof zu kehren, wurde er tatsächlich als Ingeneur bezahlt. Aus dieser Zeit kommt auch der Begriff der "Überqualifikation".


    Solche Entgeltsysteme gibt es heute m.W. garnicht mehr, aber es gibt noch ein paar Mischformen, die sowohl die Anforderung als auch die tatsächliche Ausbildungsstufe bewerten.


    Über den Sinn und Unsinn solcher Systeme lässt sich ausgiebig streiten, wie du ja im Ansatz schon gesehen hast.


    Der einzelne Satz: "Anderweitig angeeignete Kenntnisse werden gleich gesetzt" deutet aber darauf hin, dass bei euch nur die Tätigkeit bewertet wird. Ob das tatsächlich so ist, kann man aber erst sagen, wenn man den gesamten TV kennt.


    Um welchen TV handelt es sich bei dir und seid ihr überhaupt tarifgebunden? Und falls ja über AV oder Haustarif oder durch beidseitige Verbandsmitgliedschaft?


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • In unserem Tarifvertrag steht drin '' Anderweitig angeeignete Kenntnisse werden gleich gesetzt ''.

    Das ist doch der entscheidende Satz, mit dem ihr dem AG diesen Zahn hier

    wie die beiden anderen Meister mit Brief, aber eine Lohngruppe niedriger angesiedelt werden soll.

    ziehen könnt.


    Lieber AG, ihr traut ihm zu, die Aufgabe zu erfüllen? Dann seid ihr offensichtlich davon überzeugt, dass er die notwendigen Kenntnisse hat. Und die werden nun einmal gleich gesetzt. Damit widerspricht eine niedrigere Eingruppierung dem Tarif und darf von uns nicht toleriert werden. (s. gesetzliche Aufgaben im § 80 (1) Ziffer 1 BetrVG)


    Wenn ihr dem AG entgegenkommen wollt (und der Kollege einverstanden ist (!!!)), könnte man darüber nachdenken, dass der Kollege für eine Probezeit mit der niedrigeren Eingruppierung auf die Stelle versetzt wird und nach Ende der Probezeit dann korrekt eingruppiert wird oder wieder seine alte Tätigkeit aufnimmt. (Den Weg würde ich aber nur anbieten, wenn andernfalls zu befürchten ist, dass der Kollege die Stelle gar nicht bekommt.)


    Und was das hier angeht:

    wenn 3 die gleiche Arbeit machen und Verantwortung haben was das mit dem Entgeldsystem zu tun hat.

    Das Entgeltsystem ist nun einmal die Rechtsgrundlage, auf der die Gehälter gezahlt werden. Gleiches Geld für gleiche Leistung ist zwar ein durchaus sozialer (und damit sicher zu begrüßender) Ansatz, aber leider keine Rechtsgrundlage!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Der einzelne Satz: "Anderweitig angeeignete Kenntnisse werden gleich gesetzt" deutet aber darauf hin, dass bei euch nur die Tätigkeit bewertet wird. Ob das tatsächlich so ist, kann man aber erst sagen, wenn man den gesamten TV kennt.

    Dem lässt sich juristisch betrachtet eigentlich nichts entgegensetzen, aber in solchen Momenten halte ich es mit einem Dozenten, der mal meinte: "Eine starke Behauptung ist mitunter besser als ein schwacher Beweis."


    Sprich, da steht wird gleichgesetzt. Punkt. Dann ist das so. (Soll der AG doch die Stellen raussuchen, wo steht, dass das so nicht gilt, da muss ich mir doch keinen Kopp drum machen ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

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