Hallo zusammen,
heute wurde uns zusammen mit der Gehaltsabrechnung folgendes Schreiben ausgehändigt (ich hoffe, man kann es lesen):
Was den Info-Teil links angeht, scheint mir alles klar zu sein, aber der rot eingerahmte Satz rechts macht mir Kopfschmerzen.
Ist der AG berechtigt, eine solche Rückmeldung von allen MA zu verlangen?
Könnte man das analog zur Selbstauskunft sehen, die man als Besucher in manchen Betrieben abgeben muss?
Da explizit alle MA angesprochen sind, bin ich geneigt einen Tatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 zu erkennen...
Der BR ist im Vorfeld nicht informiert worden.
Wir arbeiten nur noch diese Woche, danach sind zwei Wochen Betriebsurlaub.
Für eure fundierte Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
Grüße