Unterschrift BR in einer Email

  • Hallo!


    Ich habe einmal eine allgemeine Frage:

    Beim Email Schriftverkehr unterschreiben wir bisher nur mit der Signatur des Betriebsrates.

    Gestern wurde uns von der GL vorgeworfen, man wüsste gar nicht, wer die Email geschrieben hat bzw. wen man mit Namen ansprechen soll


    Es ist doch egal, ob Meier Müller Lieschen oder sonst ein Name steht. Die Email kommt vom Gesamtbetriebsrat und den sollte man ansprechen und nicht einzelne Personen oder?


    Wie ist das bei Euch so in der Praxis?


    LG

  • wer die Email geschrieben hat bzw. wen man mit Namen ansprechen soll

    Der Vorsitzende, in seiner Verhinderung sein Stellvertreter oder entsprechende Regelung in der GO, sind der/die Adressaten des AG, wenn er jemanden eine Nachricht zukommen lassen möchte.


    Da ist es unerheblich, wer die Mail geschrieben hat.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

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  • § 26 (2) BetrVG

    Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.


    Gilt für den GBR entsprechend.

  • Also mit GBR habe ich keine Erfahrung, aber in unserem 7er Gremium ist es so geregelt, dass jedes Mitglied mit seiner eigenen Signatur Mails versendet.

    Wenn es nicht gerade BRV oder Stellvertreter ist, dann steht einfach noch unter dem Namen -> Betriebsratsmitglied


    Gruß

    Hasi

  • Hallo zusammen,


    mir ist ja egal, wie ihr das handhabt,

    aber aus meiner Sicht kann nur der Vorsitzenden, in deinem Verhinderungsfall der Stellvertreter und dann die Reihenfolge, die in der Geschäftsordnung festgelegt ist den BR vertreten.

    Sollte es Ausschüsse gelten, denen Arbeit zur Selbstständigen erledigung übertragung wurde dann in gleicher Vorgehensweise die Ausschsussprecher und ihre Stellvertreter in Rheienfolge bei Verhinderung.


    Nein, wenn ich nicht mehr BRV bin, kann ich nicht im Namen des BR den AG anschreiben, es sei denn ich habe dazu von BR einen Auftrag bekommen (Beschlussfassung und im Protokoll nachzulesen und bin deshalb im Boot)


    Wenn ich was wissen will, dann schreibe ich den AG ohne den Zusatz BR an. Aus diesem Grund habe ich 2 Signaturen in meinem Emailsystem hinterlegt, die ich dementsprechend anwende.


    Bei uns haben sich auch einige BR-Kolleginnen und Kollegen geärgert, wenn jemand im Namen des BR eine Anfrage gestellt hat, von der der BR nichts wusste. Dann ging die Frage an den BRV oder den Stellv. und der konnte nur dem Kopf schütteln und wuste von nix.


    Gruß

    Rabauke

  • Wo es laut BetrVG Schriftlichkeit braucht, muss eine Unterschrift der für den BR vertretungsberechtigten Person vorliegen. Sonst nicht. Punkt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • man wüsste gar nicht, wer die Email geschrieben hat bzw. wen man mit Namen ansprechen soll

    Finde ich persönlich eine Frage des Stils. Will sagen, es käme mir nie in den Sinn, eine Mail ohne Namen abzusenden.


    Gleichwohl würde ich dem AG hier erklären, dass für ihn immer der Vorsitzende des GBR der Ansprechpartner ist. Punkt.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!