Hallo Ihr Lieben,
In unserem Betrieb muss man einen Antrag über das System (online) für Dienstreisen/Schulungen etc.. beantragen. Seit der Pandemie gibt es in unserem Betrieb ein Reiseverbot. Einen Antrag auf Reise kann man also nicht stellen, das System verhindert dieses. Mein Arbeitgeber weiß, das er der SBV und dem BR Schulungen nicht verbieten kann, pocht aber jetzt darauf, dass alle Schulungen ins Jahr 2021 wegen der gesundheitlichen Gefährdung in Corona-Zeiten verschoben werden sollen. Das beantragen der Auswärtstätigkeit ist in einer BV niedergeschrieben. Das heißt, man muss diese Antrag stellen. Wenn ich nun als SBV in meinem Ermessen zu einer Schulung reise, ohne diesen Antrag genehmigt bekommen zu haben, könnte die GL mich doch wegen nicht Einhaltung der Anordnung meines Weisungsbefugten abmahnen. Sehe ich das Richtig? Wie kann ich dann allem gerecht werden?
Hintergrund: Ich bin 2018 als Stellvertreter neu dazu gewählt worden und schon 3 Monate später, wegen Krankheit der Vertrauensperson in diese Position nachgerutscht, einen weiteren Stellvertreter gibt es nicht. Ich versuche so viel neben meiner Arbeit zu lernen, aber bin oft ohne Antworten für unsere AN. Ich benötige dringend weitere Schulungen, welches mein Arbeitgeber auch weiß. Wegen Corona geht es der Firma nicht gut, man ist angewiesen worden 20% bei Allem einzusparen. Miese Dinge passieren (Abfindungsverträge, Umsetzungen, fristlose Kündigungen, Abmahnungen und heimliche Leistungsüberprüfungen, sowie Kranke in die Firma zum BEM zu bestellen). Bei mir stehen die AN gerade Schlange.