Welche Arbeitszeit bei Seminar und Schichtarbeit ?

  • Hallo zusammen.

    Hab da eine Frage bzgl. Arbeitszeit während eines Seminars für Wahlvorstandmitglieder.

    Also Mitarbeiter ist Mitglied des Wahlausschusses und soll nun auf entprechenendes Seminar.


    Das Seminar soll von 9 Uhr bis 16 Uhr gehen. An diesem Tag hätte der Mitarbeiter allerdings Spätschicht von 13:30 Uhr bis 20:55 Uhr.


    Gilt hier jetzt die Zeit von 9 Uhr bis 20:55 Uhr als Arbeitszeit oder wie müssen die Stunden hier berücksichtigt werden ?


    Gruß

    Hafenkasper

  • Hallo,


    ich sehe das so, das wenn der Kollege am vortag auch bis 20.55 Uhr gearbeitet hat ruhig um 9.00 Uhr

    zum Seminar geht . 11 Stunden Ruhezeit sind eingehalten.

    Jetzt zum Seminartag. Der Kollege fängt um 9.00 Uhr an. Und natürlich ist die Zeit zu berücksichtigen, sprich Arbeitszeit.

    Bis 16.00 Uhr ist Seminar. Danach hat der Kollege die Wahl. Er kann falls er denn möchte bis 20.55 Uhr arbeiten, sprich Überstunden machen, die nach Möglichkeit wieder ausgeglichen werden, durch Freizeit.

    Er kann aber auch nach 8 Stunden, oder wie lange seine Regelarbeitszeit ist, Feierabend machen. Eventuell Zuschläge für Schichtarbeit sind in diesem Fall zu gewähren.


    Beste Grüße

  • Die Ruhezeit von 11 Stunden wird auf jedenfall eingehalten da ich den Tag zuvor ja um 22:55 Uhr feierabend habe.


    Also würde hier jetzt nun die Zeit von 9 Uhr bis 13:30 Uhr ( 4,5 Stunden ) als Mehrabeit gelten welche der Arbeitgeber noch am selben Tag ab 16 Uhr in Form von Freizeit wieder ausgleichen könnte da meine Reguläre Arbeitzeit ja von 13:30 bis 20:55 Uhr wäre und ich somit auf meine Reguläre Stundenzahl komme?

  • Habt Ihr einen MTV? Dann kann es auch nämlich sein, dass ein Seminartag - unabhängig davon, wie lange das Seminar dauert - einen kompletten ARbeitstag bezahlt wird. Allerdings nichts über die reguläre AZ hinaus. Habe auch den Fehler gemacht und bin entweder vor oder nach einem Seminar noch arbeiten gegangen. (Seminar bsp. 5 Std., Wegezeit 3 Std. und dann noch 3 Std. gearbeitet). Da gabs weder Zeitgutschrift noch Vergütung für die Zeit, die über meine AZ hinaus ging. Also besser nochmal nachschauen.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Habt Ihr einen MTV? Dann kann es auch nämlich sein, dass ein Seminartag - unabhängig davon, wie lange das Seminar dauert - einen kompletten ARbeitstag bezahlt wird. Allerdings nichts über die reguläre AZ hinaus. Habe auch den Fehler gemacht und bin entweder vor oder nach einem Seminar noch arbeiten gegangen. (Seminar bsp. 5 Std., Wegezeit 3 Std. und dann noch 3 Std. gearbeitet). Da gabs weder Zeitgutschrift noch Vergütung für die Zeit, die über meine AZ hinaus ging. Also besser nochmal nachschauen.

    Ein MTV haben wir NOCH nicht .. ist alles in Arbeit.

    Bin für den kompletten Tag des Seminares freigestellt und bekomme dann meine reguläre Arbeitzeit pro Tag .

  • Die Ruhezeit von 11 Stunden wird auf jedenfall eingehalten da ich den Tag zuvor ja um 22:55 Uhr feierabend habe.

    Also von 23:00 Uhr bis 9:00 Uhr sind bei mir schon mal keine 11 Stunden. Und wenn die Schulung außer Haus ist, dann musst du auch noch die Fahrtzeit hinzurechnen. Oder war das nur ein Schreibfehler und du wolltest "20:55" schreiben?


    Ansonsten ist deine Rechnung:

    Bin für den kompletten Tag des Seminares freigestellt und bekomme dann meine reguläre Arbeitzeit pro Tag .

    so weit in Ordnung. Die normale Arbeitszeit beträgt 7 Stunden und für die Schulung bist du auch sieben Stunden freigestellt. Daher hast du für diesen Tag deine Arbeitspflicht erfüllt. Wie Lilex schon treffend geschrieben hat, stehen dir auch die Schichtzuschläge, die du an diesem Tag bekommen hättest, zu.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,


    stimmt,

    von 23 Uhr bis 9 Uhr sind nur 10 Stunden und hier hilft dann wieder das Arbeitszeitgesetz § 7 Abs. 1 Punkt 3 , der die Ruhezeit sogar um 2 Stunden in Ausnahmen reduzierbar macht, wenn zeitgleich festgelegt wird, wann diese 2 Stunden verlängert werden.

    In dem beschriebenen Fall, am Montag nur 10 Stunden Ruhezeit dafür am Dienstag 20 Stunden Ruhezeit da Mittwoch wieder Einsatz auf Spätschicht, Ausnahme erforderlich wegen Seminarteilnahme.


    Ich sehe hier rechtlich kein Problem



    Gruß

    Rabauke

  • hier hilft dann wieder das Arbeitszeitgesetz § 7 Abs. 1 Punkt 3 ,

    Wenn der Tarifvertrag das zulässt, oder wenn aufgrund einer Öffnungsklausel in einem Tarifvertrag eine BV dies so regelt, dann ja.


    Nachdem Hafenkasper aber schrieb:

    Ein MTV haben wir NOCH nicht .. ist alles in Arbeit.

    bin ich nicht davon ausgegangen, dass es einen Tarifvertrag gibt.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand