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Wir werden mit unserem Gremium aller wahrscheinlichkeit nach Mehrarbeit am folgenden Wochenende aus diversen Gründen ablehnen.
BR Mitglieder sind von der Mehrarbeit auch betroffen, teilweise in Schlüsselpositionen. Die Mehrarbeit wird der AG trotzdem durchführen lassen, unsere Konsequenz darauf ist klar.
Meine Frage, wie verhalten sich die betroffenen BR Mitglieder, nehmen sie an der Mehrarbeit teil oder nicht. Da sie vom AG keine information über die abgelehnte Mehrarbeit bekommen werden, allerdings durch ihre Position als BR informiert sind ?
Und warum teilt der BR den anderen MA nicht auch mit, dass sie nicht kommen müssten, eben weil der BR abgelehnt hat
Dann kann jeder entscheiden, ob er kommt oder nicht. Oder alle kommen nicht und setzen damit ein Zeichen.
Oder alle fahren bis vor das Werkstor und machen da Frühstück. Wenn dann der AG kommt und Euch zur Arbeit auffordert könnt ihr ihm ja nochmal Eure Gründe nennen.
Wenn der AG das nicht mitteilt, würde ich das als BR machen. Woher sollen denn die anderen Mitarbeiter sonst wissen das der BR die Mehrarbeitabgelehnt hat?
Wenn keine Mehrarbeit durch den BR genehmigt wurde, brauchen die MA auch nicht kommen. (???)
Ja
Ohne Zustimmung des Betriebsrates können Arbeitnehmer die Zustimmung zu Überstunden verweigern, da es sich um eine einseitige Anordnung handelt. Sie ist unwirksam, da das Recht der Mitbestimmung nicht beachtet wurde.
Da das aber zu massiven Störungen und zu einen "sehr verärgertem" AG führen kann, sollte man die Sache gut durchdenken, aber wenn der AG die Mitbestimmung einfach missachtet - muss man manchmal auch zeigen "wo der Hammer hängt"
Und wenn MA zusammen stehen und solidarisch sind - kann der AG in der Regel nicht viel ausrichten
Und Vorsicht, beliebtes Spiel bei so manchen Arbeitgeber: Erst die Überstunden machen lassen und dann sagen "tut mir leid, ich darf sie euch nicht bezahlen, der BR hat die ja nicht genehmigt..."
Harry67 Ich denke, als BR wäre ich mit meinen Kollegen solidarisch, würde die Anordnung über mich ergehen lassen, die Stunden leisten, um anschließend die gesicherte Position als BR zu nutzen, um dem AG daraus einen richtig dicken Strick zu drehen.
ich denke auch das Moritz einen guten Weg aufgezeigt hat.
Wenn ihr gute Gründe zum Ablehnen habt, dann macht das, lasst die Kollegen inkl. der BR-Kollegen ihren Dienst machen und danach ab zum Arbeitsgericht. Natürlich nur wenn ihr da schon seit längerem mit eurem AG im Clinch liegt. bei einem erstmaligen Verstoß befürchte ich habt ihr nicht so wirklich gute Karten.
Dass die Sache vors Arbeitsgericht geht steht außer frage. Eigentlich geht es mir nur darum wie sich die Betriebsratskollegen Verhalten sollen. Ich denke auch dass sie die Mehrarbeit leisten sollen um nicht nachher eine Returkutsche bezüglich Arbeitsverweigerung bekommen
Wenn ihr gute Gründe zum Ablehnen habt, dann macht das, lasst die Kollegen inkl. der BR-Kollegen ihren Dienst machen und danach ab zum Arbeitsgericht.
Dies sehe ich völlig anders. Nicht erst "danach ab zum Arbeitsgericht", sondern bereits vorher. Nämlich mit einer einstweiligen Verfügung. Vergleich :
LAG Hamm, Beschluss vom 08.09.2015 - 7 TaBVGa 5/15
36 Die Beschwerdekammer folgt dabei vollinhaltlich der auch den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens bekannten ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Betriebsrat bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen des Arbeitgebers hat (BAG, Beschlüsse vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93 und vom 16.06.1998, 1 ABR 68/97), mit der Folge, dass es sich für jeden Fall der Verletzung von Mitbestimmungsrechten ein mitbestimmungswidriger Zustand perpetuiert, also im Sinne der vorstehenden Voraussetzungen ein ständiger Rechtsverlust droht. Ein solcher Rechtsverlust droht auch weiterhin, da die Arbeitgeberin selbst für sich aufgrund der von ihr geschilderten Rechtsauffassung meint, auch zukünftig einseitig Überstunden anordnen zu können. Damit handelt es sich um keinen abgeschlossenen, in der Vergangenheit liegenden Vorgang, bei dem zweifelhaft erscheinen könnte, ob eine besondere Eilbedürftigkeit im oben genannten Sinne angenommen werden kann.
Ich denke auch dass sie die Mehrarbeit leisten sollen um nicht nachher eine Returkutsche bezüglich Arbeitsverweigerung bekommen
Eine arbeitgeberseitige Anordnung von Überstunden ist nur möglich, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat oder wenn eine Entscheidung der Einigungsstelle die fehlende Zustimmung des Betriebsrates ersetzt hat. Fehlt die Zustimmung oder die Entscheidung der Einigungsstelle, ist die Anordnung rechtsunwirksam. Die Arbeitnehmer sind daher nicht verpflichtet, rechtswidrig angeordnete Überstunden zu leisten.
Nicht erst "danach ab zum Arbeitsgericht", sondern bereits vorher. Nämlich mit einer einstweiligen Verfügung. Vergleich :
aufgrund des Verlaufs des von Dir genannten Verfahrens natürlich so, in dem Fall hier ist die Frage wie oft das schon vorgekommen ist, beim ersten Mal wird das, m.M.n., nicht so einfach.