Besucher für den Betriebsrat

  • Hallo!

    Wir haben folgenden Fall:

    Wir haben Streitigkeiten bzgl. tariflichen Zahlungen und dazu ist zur Zeit die IGM öfters beim BR, um hier beratend dem BR und seinen Mitgliedern zur Seite zu stehen. Das stört natürlich die GF. Heute haben wir eine Anweisung bekommen, jeglichen Besuch um Datum, Uhrzeit und Zweck anzumelden.

    Das hört sich hier für mich nach Kontrolle des Betriebsrates an und nicht nach was anderem,

    Wir haben bisher den Besuch immer neutral angemeldet. Wortlaut: Nächste Woche ist der Herr XXX von der IGM im Haus

    Also quasi nur die GF informiert und das ist auch nur gut Willen vom BR

    Ja die GF hat Hausrecht, aber die Gewerkschaften haben doch laut Grundgesetzt immer Zutritt oder liege ich da falsch?

    Wie Handhabt Ihr das so in Euren Firmen?

  • Datum und Uhrzeit scheinen ja bislang kein Problem gewesen zu sein und der Zweck ist immer "Beratung und Besprechung mit dem Betriebsrat". Immer bei der kleinstmöglichen Wahrheit bleiben.

    Grundsätzlich hat die Gewerkschaft Zutritt, wenn es Mitglieder im Unternehmen gibt.

  • Glück Auf.


    Das Problem hatten wir auch. Den Zutritt der Gewerkschaft generell verbieten geht nicht.

    Wir müssen auch die gleichen Angaben wie ihr sie machen sollt mitteilen.


    Für uns stellt das kein Problem dar. Einfach nur das Nötigste eintragen und fertig.


    Eine Anwesenheitsliste über aktuelle Besucher geht auch in Richtung Arbeitsschutz und Sicherheit auf dem Firmangelände.

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Hallo Juddel,


    bei uns haben wir aus Datenschutz- und Arbeitssicherheitsgründen eine Liste, in der spontaner und angekündigter Besuch immer mit Name, Datum und Uhrzeit wann angekommen und gegangen eingetragen werden muss. Der AG ist für die Einhaltung dieser Richtlinien verantwortlich und es ist sinnvoll, dass sowas irgendwie protokolliert wird. Denn wenn etwas passiert, muss er genau nachweisen können, wer wann in seinem Verantwortungsbereich was gemacht hat.


    Daher sollte das, wenn man es ganz genau nimmt, nicht nur bei Besuchen von Gewerkschaftlern erfolgen, sondern bei jedem, der die besuchten Örtlichkeiten nicht im Arbeitsvertrag als offizielle Arbeitsstelle drin stehen hat. Das passiert bei uns in der Praxis auch nicht soooo genau :S wenn ein Außendienstler mit HomeOffice ins Büro kommt, trägt der sich für gewöhnlich auch nicht ein. Müsste er aber streng genommen...


    Allerdings hat unser AG noch nicht verlangt, dass der Besuch vorher bei ihm angemeldet werden muss. Nur das sie sich eintragen müssen, aber auch da hat er ein gewisses Hausrecht, wie du schon treffend erwähnt hast. Wenn er das jetzt nur für den Gewerkschaftsbesuch haben will, klingt das schon ein wenig nach Schikane, gegen die ihr aber wahrscheinlich nichts machen könnt.


    Aber wenn ihr das eskalieren lassen wollt, verlangt ihr vom AG, dass sich jeder, der im AV eben nicht die Örtlichkeiten drin hat, anmelden muss. Falls es MA gibt, die keinen festen Ort drin haben, müssten die sich dann auch jedesmal anmelden und in einer Liste eintragen. Vielleicht überlegt er sich das dann nochmal ;) (Obwohl es eigentlich schon besser wäre, wenn zumindest eine solche Anwesenheitsliste geführt wird, da gab es laut unserem Datenschutzbeauftragten schon ordentliche Bußgelder, weil es das nicht gab und Externe dann sensible Daten geklaut haben ohne dass man hinterher nachvollziehen konnte, wer alles Zugang hatte)


    Gruß

    Blite

  • 1. im BR-Büro hat der BR Hausrecht und nicht der Arbeitgeber

    2. Auf dem Gelände ist der AG in der Verantwortung der Sicherheit der Beschäftigten und Besucher


    Somit Anmeldung wie folgt

    BR Macht von seinem Hausrecht gebrauch, am ... kommt Frau xy von der IGM ab x uhr bis Ende offen zwecks Vertrauensvolle zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG ins BR-Büro


    Wo ist das Problem?

  • Somit Anmeldung wie folgt

    BR Macht von seinem Hausrecht gebrauch, am ... kommt Frau xy von der IGM ab x uhr bis Ende offen zwecks Vertrauensvolle zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG ins BR-Büro

    yessssssssssssssssssssssss

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Leute wir haben Corona da muss ich für jedes Bier was ich irgendwo trinke einen Wisch ausfüllen.

    Zur Nachverfolgung von Infektionsketten muss meiner Ansicht nach der AG sogar diese Nachweise einfordern.


    Nach Corona können wir dann den Vorschlag vom Rabauken nehmen :)

  • Hallo,

    wir hatten im letzten Jahr auch das Problem und haben uns Rechtshilfe geholt.
    Im Fitting, Ausgabe 2020 §2 BetrVG, ab Rn 60 steht einiges dazu.
    Insbesondere Rn 73 ff passt.
    Die Gew. hat sich beim AG anzumelden. Ablehnen kann der AG, allerdings sind die Hürden dafür hoch.
    Vielleicht wird es dadurch für euch als BR einfacher.

    Viel glück
    :thumbup:

  • Leute,


    genau da bin ich beim Schweden und jeden einzelnen.

    Auch ich melde die Gewerkschaft an, wie ich es geschrieben habe,

    Auf Grund der Vertrauensvollen Zusammenarbeit kommt a von der IGM am um Uhr ins BR-Büro. Ende offen.


    Alle Daten der Nachverfolgbarkeit sind drin, das Datum, die Person deren Kontaktdaten für jedermann zugänglich sind weil Sie im WWW stehen, und wo das ganze Stattfindet, im BR-Büro also auch der Raum.


    Ich weiß nicht was da noch fehlt Schwede, lerne aber gerne dazu, wenn du eine wichtige Datei vermisst.


    Für mich kommt nur als Grund da nicht rein, Info zur Anwendung des TV in Rahmen des flexiblen Einsatz in der Fertigung auf mehreren Schichten zur Ermittlung der richtigen Zulagen. Weil dieser Grund geht dem AG nichts aber auch garnichts an, weil ich Hausrecht habe und nach § 2 BetrVG die Gewerkschaft jederzeit zur vertrauensvollen Zusammenarbeit heranziehen darf.


    Das Problem ist nur ein urdeutsches Problem,

    Wenn irgendwo steht begründen, dann werden wir sehr ausführlich ohne das dieses erforderlich ist und geben damit dem Ag auch mal Futter in der Hand.

  • ich denke der Schwede meint mit der Besucherselbstauskunft sowas wie der Besucher bestätigt gesund zu sein, nicht in einem risikoland gewesen zu sein etc.

    Ja je nach Betrieb ist das zusätzlich notwendig, das ist jetzt halt coronabezogen, aber grundsätzlich ist das andere völlig ausreichend, das aber kann der AG durchaus auch verlangen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Genau was Rtjum schreibt.

    -wie ist der Besuch erreichbar (da reicht in meinen Augen auch nicht nur die Kontaktdaten des www)

    - fühlt er sich gesund

    - hatte er Kontakt zu einer mit Coronavirus infizierten Person

    - und eine persönliche Unterschrift, dass man belehrt wurde wie mit seinen Daten umgegangen wird und was bei falschen Angaben für Konsequenzen entstehen können usw usw


    Das kann ich als Betriebsrat dem Gewerkschaftssekretär halt nicht im Vorfeld abnehmen :)

    Dass den AG nichts angeht warum er beim BR ist da sind wir uns einig ;)

  • Hallo Schwede,


    auch das sehe ich anders.

    Wir werden als BR besucht also sind wir auch in der Verantwortung, weil wir auch in unserem Räumen das Hausrecht ausüben. Ich kann nicht immer alles auf den Arbeitgeber schieben ;) sondern muss auch Mal selbst Verantwortung übernehmen.

    Wir "Besuchten" müssen bei uns (egal ob Abteilung A, B, oder BR) sicher stellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.


    Die Formulare, die hierzu benutzt werden ist bei uns im Rahmen der Mitbestimmung zwischen GBR und AG vereinbart worden und werden bei Bedarf immer angepasst.


    der BRV hatte in unserem Betrieb zwecks optimaler Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen bei Corona hierzu Kontakt mit der zuständigen Kontrollbehörde (Ordnungsamt) aufgenommen und daraufhin wurde das Formular angepasst.


    Fest steht, der BR hat in seinen Räumen Hausrecht und nicht der Arbeitgeber und ist somit auch für die Sicherheit verantwortlich. Wenn bei euch der Nachweis wie von mir beschrieben nicht reicht, dann ist das bei euch so, nach Auskunft unserer Ordnungsbehörde und den Erfordernissen aus dem Landesgesetz bei uns waren meine Ausführungen ausreichend.


    Wenn ihr mehr machen müsst, dann akzeptiere ich das auch, weil euer Landesgesetz sich dann von unserem unterscheidet.


    Gruß

    Rabauke

  • Die Formulare, die hierzu benutzt werden ist bei uns im Rahmen der Mitbestimmung zwischen GBR und AG vereinbart worden und werden bei Bedarf immer angepasst.

    aber genau die nutzt ihr doch auch als BR wenn ihr Besuch habt und irgendwie denke ich der Schwede meint genau auch das.

    Bei uns genauso, das Formular ist allerdings für Besucher beim Pförtner auszufüllen. Da wir mehrere Standorte in D haben ist das vom GBR mit dem AG vereinbart, die einzelnen BRs haben das so gewollt, d.h. aber bei uns auch wenn ich in die nächstgelegene Niederlassung fahre muss ich dort die Selbstauskunft ausfüllen weil ich ja Besucher bin.

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