Übernahme dual Studierender aus Wahlvorstand

  • Hallo,


    folgender Fall: In unserer JAV die aus 5 Mitgliedern besteht ist ein Dual Student Mitglied. Mittlerweile weiß ich dass ein Student keinen Anspruch auf unbefristete Übernahme hat. Auch nicht als Mitglied der JAV. Zu meiner Frage: Im November sind die neuen Wahlen der JAV. Wenn der besagte Student jetzt in den Wahlvorstand gewählt werden würde, hätte dann der Student dadurch einen Kündigungsschutz über den November hinaus?

    Auf eure Anregungen und Antworten freue ich mich schon jetzt.


    Gruß Ralf

  • Richtig. Durch die fehlende Kündigung läuft auch ein Kündigungsschutz ins Leere...


    Mittlerweile weiß ich dass ein Student keinen Anspruch auf unbefristete Übernahme hat.

    Ist das so? Gibt es da eine entsprechende Rechtssprechung? Dual Student bedeutet doch eigentlich, Ausbildung und Student, also sollte doch der Anspruch gem. § 78a BetrVG auch hier durchsetzbar sein, nicht? (Ist aber (leider) nicht mein Spezialgebiet - und ich habe hier in der Verbannung des Home-Office auch keines der dicken Bücher greifbar...)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • also mich würde auch interessieren wieso der besondere Kündigungsschutz für einen dualen Studenten nicht gilt.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Der besondere Kündigungsschutz gilt bestimmt, aber keine Verpflichtung einen automatisch endenden Vertrag verpflichtend zu verlängern, nur weil jemand im Wahlvorstand war....

  • Darum geht es ja im Kern, nicht den Kündigungsschutz, sondern um den Übernahmeanspruch. Ich hab gerade mal in meinem dicken Buch nachgeschaut, dort ist es zwar nicht explizit ausgeschlossen, aber nach dem Inhalt der Kommentierung dürften wohl Dual Studierende raus sein.


    Umschulung ist erfasst, ggf. Volontäre und Praktikanten, bei allen handelt es sich aber um eine Ausbildung nach §3 und 4 BBiG welches meines Wissens nach bei Dual Studierenden nicht der Fall ist.

  • Ja, sorry.

    Natürlich geht es um Übernahme und nicht Kündigung. Ich weiß von einem Urteil des Arbeitsgerichts aus Hamm dass kein Übernahmeanspruch besteht für einen dual Studierenden der in der JAV ist. Ein BAG Urteil zu diesem Thema steht noch aus. Gibt es noch einen anderen Weg die Übernahme zu verlangen?

  • bitteschön

    dann nenn uns doch bitte mal das Aktenzeichen

    https://www.ausbildernews.de/a…-anspruch-auf-uebernahme/


    hier die erläuterung


    und hier noch das Aktenzeichen

    https://www.betriebsratspraxis…2f2bb425216e50b13831d33b8


    Hauptgrund kein 78a, die Ausbildung war zum Zeitpunkt des Antrages bereits seit mehr als 1 Jahr beendet und ein Studium ist keine Ausbildung im Sinne des BBiG


    gruß

    Rabauke

  • die Ausbildung war zum Zeitpunkt des Antrages bereits seit mehr als 1 Jahr beendet und ein Studium ist keine Ausbildung im Sinne des BBiG

    Kann ich ja nachvollziehen, aber warum bedeutet das pauschal, dass ein dualer Student keinen Übernahmeanspruch hat? Wer sagt denn (habe ich hier jedenfalls nirgendwo gelesen), dass auch in diesem Fall die Ausbildung schon vorbei ist? Das wäre doch wohl erst noch zu klären, bevor man pauschal sagt: duale Studenten haben keinen Übernahmeanspruch... nicht?

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  • Hallo Moritz,


    ich kennen leider nur 10 verschiedene Duale Studiengänge und alle haben einen Ausbildungsabschluss spätestens nach dem 2 Ausbildungsjahr und dann das dritte Jahr reines Studium und Praxiseinsatz im betrieb um im letzten Halbjahr Bachelore-Arbeit und Praxiseinsatz im Betrieb.

    So ist das scheinbar aufgebaut.


    Gestritten wird sich u.a. auch wie die Dualen Studierenden im letzten Jahr zu zahlen sind. Hier sind Sie zu 60% mit Studieren beschäftigt und stehen dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung.

    Die ersten beiden Jahre Ausbildungsvergütung nach TV ist zumindest bei uns keine Diskussion.

    Im dritten Jahr aber ist die Frage, werden die Stunden wie bei der Facharbeiter bezahlt, die Sie im Betrieb sind oder werden Sie wie die Werkstudenten für diese Zeit bezahlt oder nur mit Mindestlohn.


    Wenn du Duale Studiengänge kennst, die bis zum Schluss parallel Ausbildung und Studium haben, dann wäre ich bei dir.


    gruß


    Rabauke

  • ich kennen leider nur 10 verschiedene Duale Studiengänge

    Moin Rabauke,


    da kennst Du mehr als ich. Aber ich kenne mehr als einen dualen Studenten, der es nicht geschafft hat, seine Ausbildung vor dem Studium zu beenden.


    Deswegen, und weil wir zwar vermuten können, dass der Kollege um den es hier geht, schon zwei Jahre im Amt war, aber wir auch das nicht wissen, und schon gar nicht wissen, ob er seinen Ausbildungsteil schon beendet hat, wir also aufgrund mangelnder Informationen keine abschließendes Urteil in diesem Fall geben können, sage ich, dass Du hier zu pauschal (be-)urteilst.


    Was ich aber verstanden habe, und da sind wir uns dann wohl einig: hat der duale Student seinen Ausbildungsteil bereits abgeschlossen, unterliegt er nicht mehr dem Übernahmeanspruch. Läuft sein Ausbildung aber noch, hat er auch noch eine Chance. Dass das nicht der Normal-/Regel-/Wie-auch-immer-Fall ist, da sind wir wohl auch einig. Aber letztlich haben wir doch auch gelernt, dass es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt, nicht? Und die genauen Umstände in diesem Fall kenne ich schlicht nicht.


    Dieser Satz hier

    Mittlerweile weiß ich dass ein Student keinen Anspruch auf unbefristete Übernahme hat.

    lässt zwar vermuten, dass der Kollege nur noch Student ist, gleichzeitig schreibt der TE aber auch:


    ist ein Dual Student

    Das wäre vollkommen irrelevant, wenn der Ausbildungsteil schon abgeschlossen ist.


    Möglicherweise/vermutlich hast Du mit Deiner Einschätzung der Sachlage auch Recht, aber ohne alle Fakten zu kennen, nur weil

    So ist das scheinbar aufgebaut.

    gilt, das ist mir zu pauschal.


    Herzlichen Gruß aus dem Exil,


    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • unsere dualen Studenten haben ihr Ausbildung immer schon vor Anfang des dualen Studiums beendet und machen dann halt aufbauend auf der Ausbildung ein Studium so ungefähr zur Hälfte an der Uni und zur Hälfte im Betrieb.

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  • danke rtjum,


    so kenne ich es auch, ersten 1,5 Jahre Ausbildung mit 1 Unitag je Woche und dann 1,5 Jahre überwiegend Uni, Prüfung im Ausbildungsberuf nach 1,5 Jahren nach 2 Jahren die Nachprüfung wenn erste Prüfung nicht bestanden.


    Da kennen wir zumindest die gleiche Vorgehensweise


    gruß

    rabauke

  • Rabauke das meinte ich anders, also bei uns:


    Ausbildungsvertrag über 2 oder 3 Jahre - Abschlußprüfung

    neuer Vertrag für duales Studium, das dann entsprechend geteilt mit Praxis und Theorie verläuft


    unsere haben alle einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen und machen einen Zusatzvertrag für das Studium wo dann z.B. abweichende Gehälter usw geregelt werden.

    Deswegen war ich auch Anfangs verwirrt wegen der Frage, aber klar es gibt ja viele verschiedene Möglichkeiten der Vertragsgestaltung für ein duales Studium.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • aha, cool, wobei was ist denn da dual?


    Wenn das bei euch so ist, was dazu gelernt


    Danke


    bei uns, z.B. wird die Ausbildung zur I-Kauffrau und Zeitgleich der Beginn BWL Studium als Duales Studium im Betrieb angeboten. Die ersten 1,5 Jahre überwiegend Ausbildung (80%) und nur 20 % Studium, und dann nach der Prüfung Studium 80 % und 20 % arbeiten im erlernten Beruf


    das nach der Ausbildung das Studium begonnen wird als Duales Studium zu bezeichnen war mir neu, so habe ich doch auch Studiert, erst Beruf erlernt, dann Erfahrung gesammelt, dann studiert und gleichzeitig teilweise weiter gearbeitet.


    und den hat mein Patenjunge gemacht, 2 Ausbildungen in einem, sowas verstehe ich unter dualem Studium


    https://www.fh-aachen.de/studi…matik-und-informatik-bsc/

  • dual ist halt Praxisteil und Theorieteil...

    ehrlich habe ich mir noch nicht so viele Gedanken darüber gemacht, unsere Azubis können sich dafür bewerben und wenn die Leistungen entsprechend und AG und BR sich einig sind dann bekommen die so einen Studium angeboten, für die Zeit bekommen sie weniger Geld als jemand der "normal" arbeitet da der AG ja Studiengebühren usw bezahlt. Im Praxisteil machen die dann sehr viel Projektarbeit, immer schwieriger werdend.

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