Hallo,
folgender Fall: In unserer JAV die aus 5 Mitgliedern besteht ist ein Dual Student Mitglied. Mittlerweile weiß ich dass ein Student keinen Anspruch auf unbefristete Übernahme hat. Auch nicht als Mitglied der JAV. Zu meiner Frage: Im November sind die neuen Wahlen der JAV. Wenn der besagte Student jetzt in den Wahlvorstand gewählt werden würde, hätte dann der Student dadurch einen Kündigungsschutz über den November hinaus?
Auf eure Anregungen und Antworten freue ich mich schon jetzt.
Gruß Ralf