Weiterführung einer zeitlich befristeten Stundenerhöhung über 6 Monate - jetzt unbefristet?

  • Wegen der Dauererkrankung meiner voll freigestellten BR-Kollegin erhielt ich als ihre Stellvertretung für die Dauer ihrer Erkrankung eine befristete Stundenerhöhung. Seit Anfang Januar ist diese Kollegin jetzt komplett ausgeschieden und seitdem wurde die erhöhte Arbeitszeit weitergeführt und vom Arbeitgeber im Dienstplan genehmigt. Jetzt (Anfang Juli) beruft sich die Chefin wieder auf die ursprünglichen Stunden und erkennt die übrige bisher geleistete Zeit nicht an.

    Kann ich -wie bei der Weiterführung eines befristeten Arbeitsvertrags- auch hinsichtlich meiner erhöhten Stunden von einer Unbefristung der Arbeitszeiterhöhung ausgehen?

    Danke schon einmal!

  • Nein. Die automatische Entfristung bezieht sich nur auf den gesamten AV, nicht auf einzelne Bestandteile.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,


    so wie ich das verstehe bist du voll freigestelltes BR Mitglied.

    Kann ich -wie bei der Weiterführung eines befristeten Arbeitsvertrags- auch hinsichtlich meiner erhöhten Stunden von einer Unbefristung der Arbeitszeiterhöhung ausgehen?

    ich denke ja. Aber die Profis werden hoffe ich auch noch schreiben.

    Chefin wieder auf die ursprünglichen Stunden und erkennt die übrige bisher geleistete Zeit nicht an.

    heißt das, Sie möchte die Stunden nicht bezahlen?

    Denke jedoch das der Kern der Sache ist, wenn die Kollegin ausgeschieden ist, wer und wie belegt ihr als BR die voll freigestellte Position der Kollegin?

  • Nochmals nein. Bitte einen Blick in §15 (5) TzBfG und in die Kommentierungen dazu werfen. Es wird alleine auf das "Arbeitsverhältnis" abgezielt, nicht auf evtl befristete Vertragsbestandteile.


    Insofern bereits geleistete und vom AG wissentlich angenommene Arbeitszeit nicht bezahlt würde, wäre die Rechtslage aber ebenso eindeutig: Die Pflicht zur Vergütung besteht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Der Dienstplan wurde ja sicherlich vom AG bzw. einer vom AG beauftragten Person erstellt und dann durch den BR gemäß §87 BetrVG genehmigt?

    Ob jetzt noch eine separate Genehmigung für die Überstunden erfolgen muss darüber könnte man sich streiten ich würde sagen nein, da der Dienstplan diese ja bereits schon enthält.

    Daher die bisherigen Stunden sind so wie genehmigt und auch geleistet zu bezahlen bzw. anderweitig auszugleichen.

    In einem neuen Dienstplan kann dann wieder auf die reguläre Stundenzahl reduziert werden.

  • Hallo Jaschko,


    aufgrund des TzBfG kannst du mit Sicherheit nicht von einer "Entfristung" deiner Teilzeit ausgehen.


    Fraglich ist, ob sich dein Arbeitsvertrag aufgrund konkludenten Handeln geändert hat. Allerdings ist das für mich auch sehr fraglich. Mein Bauchgefühl sagt hier eher nein.


    Ob deine Chefin die geleistete BR-Tätigkeit nun bezahlen muss oder nicht, ist so einfach nicht zu beantworten. Prinzipiell hat Winfried recht, wenn er sagt, dass wissentlich angenommene Arbeitszeit vergütet werden muss. Hier gibt es aber bei einem voll freigestellten Betriebsrat eine Besonderheit. Ein freigestellter Betriebsrat hat nur dann Anspruch auf Vergütung von Arbeitszeit außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit, wenn die Vorraussetzungen des §37 III BetrVG erfüllt sind und das in einem sehr engen Rahmen, was die Erforderlichkeit angeht. Nur wenn die nicht freigestellten BRM bereits einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit BR-Tätigkeiten verbringen und BV´s schreiben usw. erst dann kann ein Anspruch auf Abgeltung der geleisteten erforderlichen BR-Tätigkeit entstehen. Bisher kenne ich kein Urteil, in dem einem freigestellten BRM ein weiterer Vergütungsanspruch zugesprochen wurde.


    Trotzdem würde ich in deinem Fall versuchen, die Zeit bei deinem Arbeitgeber geltend zu machen, da du ja wahrscheinlich davon ausgegangen bist, dass sich deine Arbeitszeit durch das Ausscheiden deiner Kollegin geändert hat. Hierzu würde ich aber auf alle Fälle mit deiner zuständigen Gewerkschaft, oder mit einem Rechtsanwalt sprechen.


    Sollten die Erfolgsaussichten schlecht sein, wovon ich leider ausgehe, würde ich aber schnellstmöglich beim Betriebsrat beantragen, dass eine weitere Person für die Differenzzeit von deiner Arbeitszeit zur normalen wöchentlichen Arbeitszeit, freigestellt wird.


    Wenn dein Arbeitgeber aber Zeit nicht anerkennt, die außerhalb der (tarif-) vertraglichen Ausschlussfrist liegt, darf er dies im Übrigen nicht. Hier wirst du relativ gute Chancen haben, dass du diese Zeit wieder erstattet bekommst. Es sei denn, dass diese nie im System aufgetaucht sind, also nie anerkannt wurden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Hallo Zusammen,


    es geht hier um eine Volle Freistellung nach §38 wenn ich das richtig sehe.

    Nun sagt der AG da du nur einen Teilzeitvertrag hast will ich dich auch nur noch Teilzeit beschäftigen.


    Wenn jedoch der BR einen Rechtsanspruch auf eine volle Freistellung hat, und der MA nur nur Teilzeit freigestellt werden soll, so ergibt sich hier eine Anspruchslücke, die der BR an einem weiteren BR Kollegen geben kann.


    Wenn nun statt 1,0 FTE nur noch 0,6 FTE freigestellt ist beschließt der BR dass Kollge xy ab jetzt für 0,4 FTE freigestellt wird, nachdem er dem Ag dieses in seiner Beratung mitgeteilt hat.


    Du willst nicht, dass es weiter in einer Hand liegt, OK, dann müssen wir halt die Freistellung so wie das Gesetz es auch zulässt aufteilen. Ersatzweise bleibe ich weiter voll freigestellt für die Dauer der Beauftragung durch den BR.


    gruß

    rabauke

  • Wenn nun statt 1,0 FTE nur noch 0,6 FTE freigestellt ist beschließt der BR dass Kollge xy ab jetzt für 0,4 FTE freigestellt wird, nachdem er dem Ag dieses in seiner Beratung mitgeteilt hat.


    Sollten die Erfolgsaussichten schlecht sein, wovon ich leider ausgehe, würde ich aber schnellstmöglich beim Betriebsrat beantragen, dass eine weitere Person für die Differenzzeit von deiner Arbeitszeit zur normalen wöchentlichen Arbeitszeit, freigestellt wird


    Sag ich doch!?!

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand