befristet Betriebsvereinbarungen

  • Einen schönen guten Tag.


    Ich arbeite in Gesundheitswesen und dort wurde vor ca. 3-4 Monaten einen befristet BV zum Thema "Mobiles Arbeiten und Homeoffice" mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Auf Grund der momentanen Corona - Lage haben wir die BV, welche bis zum 30.6.2020 befristet war, bis zum 01.8.2020 verlängert. Der Arbeitgeber würde diese aber bis zum 31.12.2020 verlängern. Wir sehen dies als Gremium nicht so, da an der Betriebsvereinbarungen noch ein paar Änderungen (z.Bsp. Arbeitschutz zu Hause, Arbeitsmittel, etc.) vorgenommen werden müssten.

    Nun stellt sich die Frage, wenn die BV am 01.8.2020 endet, wirkt sie dann noch bis zum Abschluss einer neuen BV nach? Habe auch schon gegooglet, aber richtig schlüssig ist mir dies immer noch nicht.
    Wäre nett, wenn einer von euch mir weiterhelfen kann.


    Grüsse und einen schönen Sonntag noch,


    Marcel Bärmann

  • Hallo Marcel,


    steht zur Nachwirkung etwas in der BV?


    Wenn ihr nichts darin stehen habt wirkt eine BV nur nach wenn Sie erzwingbar ist.

    Da im Rahmen eine BV Mobiles Arbeiten und Homeoffice durchaus auch Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeit und der Ordnung und Verhaltens geregelt werden würde sie nachwirken.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Marcel81,


    Bernd hat schon richtig geantwortet, kommt auf dem an, was ihr vereinbaren wolltet.

    Wenn ihr eine BV die nach Ablauf ersatzlos endet regeln wolltet und deshalb das auch in der Schlussbestimmung rein geschrieben habt, die BV endet zum 31.08.2020 ohne Nachwirkung... dann endet sie

    Wenn ihr es so wolltet, es aber nicht so rein geschrieben habt, dann kann es enden, oder auch nicht. Die Frage ist doch, wenn ihr wisst, was ihr noch dazu wollt, das anzusprechen und dem AG mitzuteilen, eine Verlängerung geht nur, wenn die Punkte.... abc... mit geregelt werden.

    Wir haben die Bv schnell gemacht weil eine kurzfristige schnelle Lösung erforderlich war, nun stellen wir fest, so schnell ist Corona nicht vorbei und andere Pandemien können noch dazu kommen, daher bitte die BV "Glatt" ziehen und diese Punkte mit Regeln. Dann brauchen wir auch keine Befristung mehr und legen fest, dass Homeoffice mit einer Ankündigung von 6 Wochen jederzeit vom AG/MA beendet werden kann. Dann werden dem MA Office-Arbeitsplätze in dem Räumen des AG zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen.


    Wobei ich kein Befürworter vom Homeoffice bin. Die Überwachung der Einhaltung Arbeitszeit und Gesundheitsschutz ist auch für einen BR dort schwierig. Kommunikation fehlt und die Erreichbarkeit dieser Beschäftigten für den BR wird dadurch auch nicht einfacher