Hallo,
ich bräuchte bitte wieder etwas Input
Eine Kollegin, TZ im Innendienst, hat sich auf eine interne Stellenausschreibung für den Aussendienst beworben.
Anhörung zur Einstellung wurde dem BR vorgelegt.
Die Kollegin wird ihre AZ um 20 Stunden/Woche, zunächst befristet auf sechs Monate erhöhen, deshalb Einstellung. Danach ggf. wieder Rückkehr zu den "alten" Bedingungen.
Eingruppierung erfolgt nicht. Es ist keine Gehaltsgruppe angegeben sondern das Gehalt in €. Demnach ist davon auszugehen, dass es sich um ein AT Gehalt handelt.
Unser TV beinhaltet aber Voraussetzungen für AT. Um zu prüfen, ob diese erfüllt sind, müssen wir sämtl. Bestandteile des Jahresgesamtbruttogehalt wissen, also auch Urlaubs- u. Weihnachtsgeld. Diese Angaben fehlen bislang, werden wir nachfordern.
Sollte sich dann herausstellen, dass die Voraussetzungen für AT nicht erfüllt sind, dann ist die Ausgruppierung nicht zulässig.
Der Einstellung steht nichts entgegen aber der Ausgruppierung wäre mit Verweis auf §99 (2) 1. zu widersprechen.
Wir können der Einstellung zustimmen und der Ausgruppierung widersprechen bzw. dafür keine Zustimmung erteilen, korrekt?
Wenn der AN aber ausdrücklich einverstanden ist und es zunächst ja auf sechs Monate befristet ist, dann evtl. doch zustimmen?
AN ist nicht in der Gewerkschaft.
Wie ist da eure Meinung?