Hallo Zusammen!
Bei uns in der Firma gibt es mal wieder Diskussionen um zu vergütende Fahrzeiten.
Wir sind ein reiner Montagebetrieb mit Baustellen im gesamten Bundesgebiet.
Ein Mitarbeiter mit einer privaten Nutzung eines Dienst Pkw (1% Regel) fährt wöchentlich über mehrere Monate auf ein und dieselbe Baustelle. Die Fahrzeit pro Strecke beträgt 3h. Laut meiner Auffassung ist die Montag und Freitag anfallende Fahrzeit als Arbeitszeit zu vergüten. Der Mitarbeiter sitzt allein im Pkw und nimmt daher aktiv am Straßenverkehr teil. Ebenso ist die Fahrzeit an die maximal mögliche Arbeitszeit von 10h am Tag der An/Abreise anzurechnen und die wöchentliche Arbeitszeit von 48h nicht zu überschreiten.
Der Arbeitgeber Ist der Meinung, dass die wöchentliche Fahrzeit nicht zu vergüten, da es von Seiten des Arbeitgebers eine Richtlinie gibt, in denen die Fahrzeit nur alle 4 Wochen als bezahlte Arbeitszeit ausgewiesen ist. Nach meiner Auffassung ist dies rechtswidrig. Hat jemand von euch Tipps und aktuelle Urteile?
Danke!