Fahrzeit vs. Arbeitszeit bei Wochenbaustellen

  • Hallo Zusammen!

    Bei uns in der Firma gibt es mal wieder Diskussionen um zu vergütende Fahrzeiten.

    Wir sind ein reiner Montagebetrieb mit Baustellen im gesamten Bundesgebiet.

    Ein Mitarbeiter mit einer privaten Nutzung eines Dienst Pkw (1% Regel) fährt wöchentlich über mehrere Monate auf ein und dieselbe Baustelle. Die Fahrzeit pro Strecke beträgt 3h. Laut meiner Auffassung ist die Montag und Freitag anfallende Fahrzeit als Arbeitszeit zu vergüten. Der Mitarbeiter sitzt allein im Pkw und nimmt daher aktiv am Straßenverkehr teil. Ebenso ist die Fahrzeit an die maximal mögliche Arbeitszeit von 10h am Tag der An/Abreise anzurechnen und die wöchentliche Arbeitszeit von 48h nicht zu überschreiten.

    Der Arbeitgeber Ist der Meinung, dass die wöchentliche Fahrzeit nicht zu vergüten, da es von Seiten des Arbeitgebers eine Richtlinie gibt, in denen die Fahrzeit nur alle 4 Wochen als bezahlte Arbeitszeit ausgewiesen ist. Nach meiner Auffassung ist dies rechtswidrig. Hat jemand von euch Tipps und aktuelle Urteile?

    Danke!

  • Hallo,


    fragt doch euren AG wo er diese Richtlinie her hat. Falls ihr eine BV habt die dies bestätigt ist dem so.

    Der AG kann für sich so eine Richtlinie ausgeben, hat aber für euch nichts zu sagen.

    Der AG schickt euch zur Baustelle, also Arbeitszeit.

    Geht ins Gespräch mit ihm dann klärt sich sowas schnell. Wenn ihr nicht weiter kommt, beschließt die Hinzuziehung eines Anwalts.

  • Hallo BRler,


    der Ag stellt an der Baustelle die der Definierte Arbeitsplatz für den Begrenzen Einsatzzeitraum (vom 10 Monate) ist eine Wohnung /Zimmer zur Verfügung, d.H. der MA muss gar nicht fahren wenn er am Ort bleibt, dann kann es sogar sein, dass er keinen Anspruch auf Fahrzeiten als AZ hat auf dem Weg von "zu Hause" zum Hotel /zur Wohnung am Arbeitsort. Weil von der Stelle aus an der er wohnt gebt es nun mal keine Fahrzeit bis zur Baustelle. die Baustelle ist der Feste Arbeitsplatz und wie einer zu seinem Arbeitsplatz kommt und wie weit er dafür fahren muss ist nicht das Problem des Arbeitgebers.


    Daher, nein das nennt sich doppelte Haushaltsführung, ist Steuerlich "absetzbar" aber aus meiner Sicht entsteht bei dieser Fahr keine Arbeitszeit. alles was der Ag ohne eine BV gibt ist ein "Guddi!"

  • Danke Euch für die, wenn auch unterschiedlichen Meinungen.

    Es wird auf ein Treffen mit nem Anwalt hinauslaufen.....

    Der AG zahlt das Hotel und Auslöse - somit ist´s keine doppelte Haushaltsführung im steuerlichen Sinn.

    Die Baustellen gehen von einer Woche bis zu 6 Monaten.

    Eine BV gibt´s dazu nicht. Die Zahlung der Fahrzeit alle 4 Wochen hat er sich ausgedacht und ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da wird aber davon ausgegangen, das immer mehrere AN im Auto sitzen und diese sich abwechseln können.

    Ich beziehe mich mal auf:

    https://www.etl-rechtsanwaelte…isezeit-von-arbeitnehmern


    und sage dass die Fahrzeit bei allein im Firmenfahrzeug sitzenden AN vergütet werden muss.


    "Für das Baugewerbe wiederum gilt nach § 3 Nr. 4 BRTV:

    "Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle, sofern zwischen Arbeitgeber
    und Arbeitnehmer keine andere Vereinbarung getroffen wird. Bei Baustellen von
    größerer Ausdehnung beginnt und endet die Arbeitszeit an der vom Arbeitgeber im
    Einvernehmen mit dem Betriebsrat zu bestimmenden Sammelstelle." - das ist der Firmensitz

    Hier wird in der Regel die Baustelle, auf der der Arbeitnehmer tätig werden soll, als Arbeitsstelle bezeichnet, so dass für die Arbeitnehmer, die zuvor nicht zur Arbeit herangezogen worden sind (z. B. Fahren des Firmenfahrzeugs, Laden von Materialien oder Werkzeugen) die Arbeitszeit und damit die Vergütungspflicht des Arbeitgebers erst auf der Baustelle beginnt.

  • Hallo BRler,


    genau das ist der richtige Ansatz.

    Rechtsbeistand holen und diese Punkte, die der Mitbestimmung unterliegen, in einer BV vereinbaren.


    Wenn ihr im Einvernehmen seit, das der Firmen sitzt die Sammelstelle ist, dann gibt es dazu ja sicher auch eine Vereinbarung.

    Wenn kein Einvernehmen vorliegt, und so interpretiere ich auch ein wenig seine Anfrage und deine Stellungnahmen, dass müsst das halt geregelt werden. Zusammen mit einem Juristen macht Sinn ;)


    Für mich war nur wichtig Pauschal festzustellen so ist das doch, oder, ist nicht immer zutreffend.

  • Das normale Gesetz ist von anno dazumal, wo es noch üblich war, dass die Baustelle (was anderes gab es nicht mal) innerhalb von 50km vom Firmengelände weg war. Es gab noch nicht mal Fax. Das Telefon war ortsgebunden. Internet haha.

    Wenn man dann sieht, dass manche Chefs dann verlangen dass man in andere Länder reist und dies nicht mal Arbeitszeit ist. Im Auto ist es ja so schön und ich würde ja nichts anderes machen wollen oder?

    Hier sollte der Gesetzgeber mal ne neue Lösung suchen.

  • Gerade jetzt, zu Coronazeit sind ja viele auch auf die Fahrräder umgestiegen, da braucht man evtl. länger als mit PKW zur Arbeit. Evtl. gibt es da auch Zeitanpassungen, wobei ich mir es eher nicht vorstellen kann. Ansonsten, für alle Radfahrer gibt es einen aktuellen Bussgeldkatalog, lohnt sich etwas zu studieren bevor man irgendwann überrascht wird: https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/bussgeldkatalog-fahrrad/ Für mich persönlich war es sehr lehrreich gewesen einen Blick darauf zu werfen. An sich bleibt aber hauptsächlich wichtig, dass man gesund bleibt, egal welche Verkehrsmittel man benutzt, wenn man gerade nicht im Homeoffice arbeiten kann.