Moin zusammen,
ich bin grade etwas verwirrt. Nach meiner Kenntnis beschließt der Wahlvorstand die Entsendung von WV-Mitgliedern zur Schulung. Das wurde bei der letzten Wahl auch so gehandhabt. Nun sagt mir ein Jurist (BR-Berater), dass der WV das nur dann kann, wenn es (noch) keinen BR gibt. Ansonsten beschließt es der BR. Was ist richtig? Hat jemand eine belastbare Quelle (Urteil)?