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Bei uns im BR wurde auf der letzten Sitzung darüber diskutiert, wieviel Überstunden wir pro MA fürs Jahr freigeben um in dieser Hinsicht eine BV zu erstellen. Die Zahlen gingen von 90 bis 130 Std.
Wobei laut Stundenliste vom letzten Jahr nur wenige MA 130 erreicht haben.
Nun würde mich interessieren, wie das bei euch so aussieht?
das ist eure Sache wie ihr das handhabt, und jede BV wird in gewissen Punkten abweichen.
Was die Stunden betrifft habt ihr auch eine Fürsorgepflicht. Zu bedenken gebe ich allerdings das einige Mitarbeiter auch gerne jede Überstunde mitnehmen. Nicht das die Kollegen sauer werden. Sowas ist immer eine Gradwanderung.
Wir haben die Samstage gedeckelt pro Mitarbeiter. Ansonsten sind wir in der Mitbestimmung und schauen schon ob hier jemand extrem ausbricht. Da wird denn auch schon mal gesprochen und eventuell die Überstunden abgelehnt.
Ihr gebt die Überstunden für das ganze Jahr frei? Das finde ich krass, hängt aber bestimmt bei euch auch noch von anderen Faktoren ab.
Bei uns erfolgt die Freigabe monatlich, wobei wir mittlerweile einen "aussetzbaren Karenzrahmen" haben. Sofern der BR den Karenzrahmen nicht streicht, gilt eine Freigabe von 5h pro Monat für alle Mitarbeiter. Alles was darüber hinaus geht muss beantragt werden und dann sind wir maximal bei den "natürlichen tarifvertraglichen Obergrenzen" unseres MTV. Wobei es hier natürlich vorkommen kann, dass Abteilungen nur eine verminderte Freigabe bekommen bzw. Mitarbeiter aus gewissen Gründen von der Mehrarbeit ausgenommen sind.
Wir haben aufgrund Schichtbetrieb auch eine Freigabe für Sonn- und Feiertagsarbeit von der Gewerbeaufsicht, sollte hier gearbeitet werden, muss dies aber zusätzlich wöchentlich beantragt werden.
Wie ich eingangs schon geschrieben habe, wichtig ist, dass ihr euch das "Schwert" Mehrarbeit nicht aus der Hand nehmen lasst und ihr eine Vereinbarung findet die auf euren Betrieb/eure Kollegen passt.
Also wir geben angeordneten Überstunden nur fallweise frei. Wie wollt ihr denn beurteilen, ob der Arbeitgeber bei der Anweisung der Überstunden auch ordentlich seine Interessen mit den Interessen des AN abgewogen hat, ober ob es einen bestimmten Grund gibt, dass die Überstunden viellleicht gar keinen Sinn machen.
Das einzige was wir im Rahmen der Gleitzeit-betriebsvereinbarung geregelt haben, dass der AN ein gewisses Kontingent an Plusstunden aufbauen darf. Dies ist aber einzig und alleine dem Arbeitnehmer überlassen, ob er diese Möglichkeit nutzt.
Wir sind ein Frische-Lager (Obst, Gemüse und Molkerei - Produkte) in dem jeden Sonntag und Feiertags gearbeitet wird, . Jede Überstunde wird bezahlt inklusive Zuschläge ( Feiertage doppelt).
auch wenn ihr jeden Sonntag und Feiertag arbeitet gibt es doch gesetzliche Vorgaben.
Wenn ihr z.B. eine Vertragliche 44 Stundenwoche habt sind maximal 4x48 Überstunden möglich, wenn ihr eine vertragliche 48 Stundenwoche habt sind 0 Überstunden im Jahr möglich.
Weiterhin gilt die verpflichtende Anzahl von freien Sonntagen und ggf. Feiertagen (je nachdem was die Behörde hier verlangt hat).
Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz!
Ich würde statt Freigabe pauschal von Überstunden (die es dem AG einfach machen) über ein neues Arbeitszeitsystem nachdenken, dass keine Überstunden im Regelfall erfordert, weil der Schichtplan mit einer 25% Reserve ein Arbeiten an allen erforderlichen tagen abdeckt. das sorgt zum einen für eine neue Verteilung, zum zweiten für mehr Beschäftigung und zu guter letzte für mehr Betriebsfrieden. Spätestens dann, wenn Teile der Belegschaft auf Grund ihres Alters oder ihrer Behinderung sich verweigern (was ihr gutes recht ist) Überstunden zu leisten und deshalb immer die gleichen betroffen sind.