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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
BR Sitzung bei unterschiedlichen Arbeitszeiten der BR Mitglieder
meine Arbeitszeit wird sich demnächst ändern. Bislang haben wir den Termin der Sitzungen auf 7 Uhr gelegt, damit die Teilnahme für meinen BR Kollegen einfacher möglich war (Nachtschicht).
Demnächst bin ich erst ab 12 Uhr im Haus.
Nach wem richte ich jetzt den Beginn der Sitzung aus?
kurze Frage richtest du das alleine aus? Also man spricht da im Gremium drüber und die Mehrheit entscheidet.
Ganz einfach, oder?
Gesetzeslage bekannt also doch kein Problem, oder ?
Denke ihr kennt die Gesetzeslage doch nicht so ganz genau. Oder macht bei euch die Nachtschicht immer Überstunden oder fängt später an bei Ausgleich der Zuschläge?
Wenn ihr eure BR Sitzung Nachts machen wollt bitteschön.
Haltet ihr eure Ruhezeiten von 11 Stunden ein?
Also du merkst hier sind viele offene Fragen die ihr mal untereinander klären solltet.
die Mehrheit ist in der Nachtschicht und hängt maximal hinten dran und bleibt länger. Beide BR Kollegen stehen nicht wirklich hinter der "Sache". Demnach würden die Kollegen niemals von den gesetzl. Möglichkeiten Gebrauch machen. Die ziehen es im Zweifel vor, ihrer arbeitsvertraglichen Beschäftigung nachzugehen.
DASS ist das Problem.
Ich habe nicht ohne Grund in eine andere Arbeitszeit gewechselt. Mir ist BR Arbeit sehr wichtig aber irgendwo gibt es dann auch bei mir eine Grenze. Ich fahre sicher nicht 60 km zur Sitzung um 7 Uhr, die dann vielleicht 45 Minuten dauert, dann wieder 60 km zurück, um mich dann um 11 Uhr wieder auf den Weg zu machen.
Ich bin hier, weil ich den Erfahrungsaustausch suche, Tipps zur praktischen Umsetzung. Da ist dein Beitrag leider wenig hilfreich.
Du könntest natürlich früher anfangen und einen Ausgleichanspruch nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG geltendmachen.
"Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen (z.B. bei Betrieben mit Schichtarbeit) außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dabei liegen betriebsbedingte Gründe bereits dann vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG)."
die anderen beiden wollen nicht außerhalb ihrer AZ kommen.
Du willst nicht außerhalb deiner AZ kommen.
du bist der BRV und lädst ein!
Wenn du es nicht geregelt bekommst, dass die anderen beiden zu einer Zeit kommen, an der du arbeiten muss führt das zur Nichtbeschlussfähigkeit.
Das wieder rum führt zur Handlungsunfähigkeit!
Habt ihr/du schonmal unter euch drei überlegt, im 9 Monaten Neuwahlen durchzuführen?
ggf. findet ihr einen Kompromiss und die erforderlichen Sitzungen finden mal zur Nachtschicht statt (22 Uhr bis 23 Uhr) und mal auf deiner Schicht von 17 Uhr bis 20 Uhr oder immer zum Übergang der Arbeitszeit 21:30 bis 22:30 statt.
im Prinzip hat es der Rabauke doch schon geschrieben.
Es macht doch wenig Sinn, ein Gremium aufrecht zu erhalten, dass es nicht schafft, eine beschlussfähige Sitzung hinzubekommen. Wenn dies dauerhaft so ist, wäre dass sogar etwas, wo man sich überlegen könnte, den Betriebsrat auflösen zu lassen (§23 I BetrVG). Ein Betriebsrat, der seine Arbeit ernst nimmt, sollte sich überlegen, ob er in dieser Situation überhaupt noch weitermacht und die Auflösung riskiert, oder ob er sagt, ich überlasse es einem Gremium, dass sich besser organisieren kann und dadurch handlungsfähig ist.
Das sind zwar harte Worte, aber wenn du in dich kehrst und einmal in Ruhe darüber nachdenkst, wirst du sehen, dass der Rabauke da garnicht so unrecht hat.
Man kann doch wie schon beschrieben, den BR auflösen und neu wählen.
Wenn es dann nicht genügend Interessierte MA für eine Kandidatur gibt, versucht es mit einem kleineren Gremium, zur Not, wenns denn geht, mit einem 1er Gremium.
die Lösung könnte man durchaus in Betracht ziehen. Aber wenn sich die ganze Belegschaft nicht interessiert hat sie eventuell auch gar keinen BR verdient.
Und wenn sich Whynot dann aufreibt um für seine Kollegen was zu erreichen, aber keine Unterstützung hat, oder den Rückhalt der Kollegen, gehst du ganz schnell am Stock.
Also ich denke die Entscheidung ist nicht einfach.
Man kann auch ganz auflösen, keinen neuen wählen, und abwarten was passiert.
Wenn es denn schlecht läuft werden die Kollegen wachgerüttelt, wenn nicht, scheiß drauf.