Hallo zusammen,
wir haben im Gremium die Anhörung zur außerordentlichen Kündigung eines Ersatzmitgliedes erhalten.
Das Mitglied rutscht sehr oft temporär nach, weil es sehr weit oben in der Liste steht.
Wir haben den Kündigung nach §103 BetrVG nicht zugestimmt.
Hilfsweise haben wir nach §102 Abs. 1 und 2 BetrVG Bedenken geäußert.
Alles innerhalb der 3-Tage Frist, falls doch der 102er zum Tragen kommt.
Nun meine Frage:
Die Kündigung wurde dann am Samstag persönlich zugestellt zu Hause bei dem betroffenen zugestellt,
allerdings nicht durch den Vorgesetzten, Geschäftsführer, Personalchef oder einen sonstigen Mitarbeiter von HR.
Die Kündigung wurde durch einen Mitarbeiter einer anderen Abteilung zugestellt, die mit Personalfragen nichts zu tun hat.
Es wurde übergeben mit dem Zitat: "Das ist mir jetzt unangenehm, aber Sie wissen ja sicher, um was es geht..."
Folgende Fragen habe ich jetzt:
1. Darf dieser Mitarbeiter die Kündigung überhaupt zustellen?
2. Darf dieser Mitarbeiter Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben?
3. Wenn beides Nein, wer macht sich hier belangbar? Der AG oder der Mitarbeiter, der das Schreiben übergibt?
Bei meiner bisherigen Recherche habe ich noch nichts eindeutiges dazu gefunden...
Besonders pikant an der Geschichte ist auch noch, dass dieser Mitarbeiter ordentliches Mitglied des Betriebsrates
von einem anderen Standort unserer Firma ist.
Könnt ihr mir vielleicht hier etwas Licht ins Dunkel bringen?
Viele Grüße,
Rockabilly