Hallo Kollegen,
wir haben eine neue Telefonanlage mit neuen Telefonen. Dort gibt es auch Tasten, die man selbst belegen kann. Also bspw. mit internen Telefonnummern von
Kollegen, mit denen man häufig telefoniert.
Nun ist es so, dass jedes mal, wenn bei dem Kollegen besetzt ist, er also telefoniert, die Taste rot leuchtet. Ich könnte also mehrere Nummern, nicht alle, speichern und sehe dann auf einen Blick, wer gerade telefoniert und wer nicht. Das sagt noch nichts weiter über die Erreichbarkeit aus.
Nun taugt ja diese Funktion zur Überwachung, jedoch würde ich das zunächst einmal als unkritisch betrachten. Nun ist es uns laut BV aber erlaubt, auch privat zu telefonieren (Formulierung: ... gestattet die eindeutig unerhebliche private Nutzung...). Was meint Ihr, ändert das was an der Sache?
Übersehe ich etwas?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen.