Hallo zusammen ,
Laut § 179 Abs.9 sind für die SBV die gleichen sächlichen Mittel zur Verfügung zu stellen wie dem BR. Auch ein Raum muss zur Verfügung gestellt werden , entweder das BR Büro oder ein eigenes. Was ist , wenn der BR ein Büro nicht teilen möchte ?
Gruß Nutella