BR Büro und SBV

  • Hallo zusammen ,

    Laut § 179 Abs.9 sind für die SBV die gleichen sächlichen Mittel zur Verfügung zu stellen wie dem BR. Auch ein Raum muss zur Verfügung gestellt werden , entweder das BR Büro oder ein eigenes. Was ist , wenn der BR ein Büro nicht teilen möchte ?


    Gruß Nutella

  • dann sollte der BR mal über das Verhältnis zwischen BR und SBV nachdenken, je nach Größe eures Betriebs muss der AG keine 2 Räume zur Verfügung stellen und dann muss der BR teilen!

    Aber ja leider gibt es immer noch viel zu viele verbohrte Dickköpfe

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ja da gebe ich dir recht. Als SBV kämpfst du jeden Tag damit. Der Betrieb ist unter 100 , ca 10 Mitarbeiter mit GDB , wobei die SBV auch GSBV ist. Also müsste der AG aufgrund seines Delegationsrechts dies bestimmen können und müssen ?


    Lieben Gruß Nutella

  • Na rtjum es gibt natürlich auch sachliche Gründe warum der BR sein Büro nicht teilen möchte.

    Dies kann ich persönlich aber nur nachvollziehen wenn das BR Büro 100% besetzt ist und von der Größe her nicht für mehrere Arbeitsplätze geeignet ist. Es kann ja nicht sein, dass der freigestellte Betriebsrat spazieren gehen muss weil jetzt die SBV für 5 Stunden das Büro benötigt.

  • Es kann ja nicht sein, dass der freigestellte Betriebsrat spazieren gehen muss weil jetzt die SBV für 5 Stunden das Büro benötigt.

    Da heißt es, macht das Unmögliche möglich, redet mit einander.


    der freigestellt BR könnte auch mit der SBV vereinbaren das feste Zeiten vereinbart werden, wann die SBv das Büro nutzen kann/möchte, um entsprechende Termin für die BR-Arbeit zu planen, die dann nicht im Büro stattfinden.

    Das können Begehungen an anderen Standorten, oder sonstige Aussentermine sein.

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  • Nordfriese weder als BR noch als SBV würde ich mich auf sowas einlassen!

    Wenn ein Betrieb so groß ist muss der AG entweder ein größeres Büro für mehrere Arbeitsplätze ( es gibt oft ja auch noch die JAV) stellen oder mehrere kleinere!

  • Na rtjum es gibt natürlich auch sachliche Gründe warum der BR sein Büro nicht teilen möchte.

    und darum schrieb ich ja

    je nach Größe eures Betriebs muss der AG keine 2 Räume zur Verfügung stellen und dann muss der BR teilen!

    und bei ca. 100 MA da würde ich als AG auch sagen dann einigt euch mal bitte,

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Nutella,


    wie groß seit ihr denn und wie viele Räume hat der BR?


    Sowohl du mit deinen Unterlagen wie auch der BR mit seinen Unterlagen unterliegen dem Datenschutz.


    Auf die Daten der nicht unter deinem Geltungsbereich fallenden Mitarbeiter steht dir kein Zugriff zu.

    Daher macht es schon Sinn, dass SBV und BR getrennte Möglichkeiten ihre Unterlagen zu bearbeiten haben.


    Wenn ich dann noch zu 100% freigestellt bin lasse ich mich sicher nicht aus dem Büro vertreiben, nur weil nun die SBV in meinem Büro rein will. Im BR-Büro hat der BR Hoheitsrecht und ist für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.


    Was jedoch wichtig ist, dass der BR dich bei deinen Bemühungen einen Raum für deine Arbeit zu bekommen unterstützt.

    ggf. einen Besprechungsraum mit abschließbaren Schrank/Tresor in dem du deine Unterlagen aufbewahrst, denn für eine Unterlagen bist du als SBV verantwortlich und die gehen meist dem BR nichts an. Dem hat nur zu interessieren GdB größer 50 oder 30 und mehr und gleichgestellt.


    Wenn der BR aber 2 Büroräume und einen Besprechungsraum hat, dann ist sicher auch möglich, dass dieser Besprechungsraum als dein Aktionsraum für abgestimmte Zeiten zur Verfügung stehen.


    Wenn dein AG dir keinen "Raum" geben will, dann gehe doch zusammen mit dem BR den Weg der Klage ;).


    Gruß

    Rabauke


    PS: wir hatten sogar mal eine SBV die hatte in ihrer Funktion (Entwicklung) ein eigenes Büro für ihre Arbeitsaufgabe und hat dann dieses Büro für die Zeiten der Sprechstunden und SBV-Arbeit als SBV -Büro deklariert.

  • Wieso sprecht ihr hier immer von freigestellten Betriebsräten?


    Bei unter 100 Mitarbeiter gibt es in der Regel keine Freistellung.


    Da sollte eine gemeinsame Nutzung eines Büros machbar sein.
    Und bezüglich der Vertraulichkeit der Daten gibt es ja abschließbare Aktenschränke.


    Wir sind etwas größer als ihr und bei uns sind sich BR und SBV immer einig geworden.


    Gruß Marc

  • Bei unter 100 Mitarbeiter gibt es in der Regel keine Freistellung.

    Danke, das ging mir die ganze Zeit beim Lesen durch den Kopf.


    Bei der Betriebsgröße von der hier gesprochen wird, da sollte es ohne weiteres machbar sein, dass sich BR und SBV den Raum "teilen" (in "" weil nicht erwartet werden muss, dass sie zeitgleich darin arbeiten). Zwingende Voraussetzung dafür ist aber in der Tat, dass sowohl BR als auch SBV über eigene abschließbare Schränke verfügt. Die MUSS der AG zur Verfügung stellen. Zwei Räume? Da müsste man schon verdammt gute Gründe für finden. Per se sehe ich sie, zumindest mit den bisherigen Informationen, nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Marc,


    ob es unter 100 einen freigestellten BR gibt oder nicht hängt doch auch vom Arbeitsaufwand des BR ab und von Verhandlungsgeschick des BR.

    Wenn ihr das für euch problemlos so gelöst habt, dass jeder bei euch ins BR-Büro reinstiefeln darf in Begleitung der SBV oder der stellv. SBV und ihr dann sicher nicht das Büro benötigt, wenn die SBV es benötigt, immer alles weggeschlossen habt, dann ist das bei euch so.


    Die Freistellungsanforderung ist eine Mindestbedingung und keine Maximalbedingung.

    Es soll auch Betriebsräte geben, da ist bei weniger als 100 trotzdem der BRV freigestellt, weil ständig neue Themen anstehen und es keinen Sinn macht, ein ewiges rein in die kartoffel (Arbeit) und dann wieder raus.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,


    darum habe ich ja auch geschrieben: "in der Regel".


    Freistellungen über die Mindestbedingung hinaus findest du in unserer Region eher selten bis gar nicht.


    Gruß Marc