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Wir BRM "dürfen" nicht seit 2 Monate von ein Standort zu dem anderen wegen Coronavirusmaßnahmen pendeln. Das heißt wir dürfen nicht unsere BR Tätigkeiten nachgehen. Die MA fangen an sich zu beschweren weil wir auf ein Standort fast nicht mehr zu sehen sind. Ich das nicht eine Art BR-Arbeit Behinderung !? Wie sieht ihr das?
Ich sehe das ein bisschen anders als Elberado. Klar sind das Schutzmaßnahmen, die durchaus Sinn machen. Auch sollte man sich als BR immer fragen, ob es wirklich erforderlich ist, an andere Standorte zu fahren.
Sollte es aber erforderlich sein, kann meines Erachtens der Betriebsrat nicht daran gehinderet werden, seiner Tätigkeit nachzugehen. Wichtig ist hier nur, dass er die entsprechenden Hygieneregeln (Mindestabstand, Mundschutz usw.) einhalten kann. Im Übrigen wäre so eine Weisung mitbestimmungspflichtig, da diese das Ordnungsverhalten im Betrieb angeht.
Was einem Besuch tatsächlich im Wege stehen würde, ist wenn eine Behördliche Anordnung besteht, dass der Betrieb von anderen nicht betreten werden darf.
also ich sehe das so wie Markus, klar sollte man überlegen was man macht oder nicht macht. Wenn aber Kollegen anfangen sich zu beschweren, dann fahre ich da hin, halte Abstand habe MSN-Maske auf/dabei und rede mit denen.
BRs sind in ihrer Entscheidung nicht an Weisungen des AG gebunden, wir haben auch ein komplettes Meeting-Verbot und wa beginnt bei uns in 1 Std? genau eine BR-Sitzung
nun ob ihr ständig pendeln müsst von einem Standort zum andern ist doch eh fraglich.
Gibt es an den anderen Standort keine BR-Mitglieder?
Wenn es da auch BR-Mitglieder gibt, wieso muss dann der gesamte BR immer Pendeln?
Wenn die ursächlichen Gründe zwingend sind, wir müssen immer mit allen 15 pendeln, weil wir immer alle zusammen durch die halle schlendern um die Meinung aller aufzunehmen stellt sich schon die Frage, muss dieser Kontakt sein oder geht das nicht anders?
Daher,
wenn das pendeln zwingend erforderlich ist um die BR-Tätigkeit zu erledigen, dann kann es auch nicht verboten werden! Wie der BR seine Tätigkeit ausübt entscheidet er allein.
Wenn das pendeln aber nicht erforderlich ist sondern der AG dem BR alle mittel zur Verfügung gestellt hat die technisch möglich sind, damit der BR an allen Standorten auch digital erreichbar und Präsent ist, dann stelle ich mir schon die Frage, muss der gesamte BR wirklich pendeln.
Klar ist, dass im Moment die Arbeit (auch als BR) behindert ist/wird. Insofern müsste man die Frage wohl bejahen. Ja, es behindert die BR-Arbeit.
Allerdings sehe ich es nicht als vom AG verschuldete (oder auch nur in seinem Verantwortungsbereich liegende) Behinderung. (Streng genommen könnte man die ganzen Maßnahmen als Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit betrachten. Aber hilft uns das weiter, wenn wir hier die Welle machen, statt es durchzuhalten?)
Wie die Kollegen auch, meine ich, nur weil die Kollegen sich beschweren, weil sich da keiner blicken lässt - das wäre (zumindest für mich!) kein ausreichender Grund da doch hinzufahren.
Wenn es aber vor Ort wirklich Probleme gibt, die man sinnvoll nur vor Ort angehen kann, dann sehe ich es auch so: Maske auf, Abstand halten, hinfahren.
redet doch mal mit eurem Arbeitgeber, ob er nicht in einem separaten Raum einen PC mit Webcam und Mikro aufstellen kann. Dann könnte man zumindest eine virtuelle BR-Sprechstunde abhalten.
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern wie dem Rabauken zu, dass man euch den Besuch des Standorts nicht verbieten kann.