Mitbestimmung bei Umzug der Firma

  • Hallo zusammen,


    unsere Firma plant einen Umzug des Standortes innerhalb der Stadt,

    Nun geht der Spaß natrlich los und wir fragen uns: hat der BR ein Mitbestimmungsrecht z.B. bei Verteilung der Büros/ Arbeitsplätze etc.

    Sozialräume ist klar, da sind wir mit drin. Gesundheitsschutzmäßig ja auch.


    Es gibt nun ein "Projektteam Umzug" und die Frage ist, ob der BR daran teilhaben könnte/ müsste/ sollte....

    Alles was ich dazu finde scheint erstmal so schwammig und passt nie ganz zu unserer Situation.


    Bei uns werden gerne haarsträubende Entscheidungen getroffen, auch von Leuten, die nichtmal in Deutschland arbeiten und weil wir ja auf die hören müssen, machen unsere Chefs brav alles mit und das möchten wir halt gerne verhindern. Nicht, dass am Ende jemand im Keller in der Abstellkammer sitzt, nur weil die Abteilung unwichtig ist, oder in Ungnade gefallen ist....

  • Hallo Ente,


    die Arbeitsstättenverordnung in Zusammenhang mit den Gesetzen zum Arbeitsschutz und den Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung die es auch für Büros geben muss seit ihr hier voll im Boot.


    Wir als BR und unsere SBV sind da immer mit dabei zusammen mit dem Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft, dem Brandschutzbeauftragten und der Elektrofachkraft.

    Das ganze beraten wir auf den ASTA-Sitzungen.

    Forderungen von uns sind neben den Einhaltungen der Richtlinien auch was für WC's stehen zur Verfügung, gibt es ein barierefreies WC damit auch der Rollifahrer bei uns eingestellt werden kann. Wie Barrierefrei wird unsere Büroeinrichtung und und und.


    Die Frage ist, wollt ihr da mit machen oder nicht. Es geht hier um die Umsetzung des §80 BetrVG und den § 87 Abs. 1 Sätze 6, 7, 13 (es sei denn es werden alles Einzelbüros mit Einzelarbeitsplätzen und jeder hat seinen eigenen Drucker ;) )

    Wie gesagt, mann kann da die Mitbestimmung rein interpretieren man kann auch nur die Beratung anwenden.


    Gruß

    Rabauke

  • Hier muss man verschiedene Aspekte betrachten und unterschiedlich bewerten.


    Die generelle Entscheidung, ob umgezogen wird oder nicht, ist eine rein unternehmerische Entscheidung und unterliegt nicht der Mitbestimmung. Gleichwohl löst die Entscheidung weitreichende Informations- und Beteiligungsrechte aus, die bis hin zu einem Sozialplan gehen können (wenn der Umzug "drastisch" genug ist - einfach nur in den Neubau auf der anderen Straßenseite eher nicht, ans andere Ende der Stadt in Kleinstädten wohl auch nicht, aber wenn sich dabei Änderungen der Fahrtstrecke oder der Erreichbarkeit ergeben durchaus.)


    Auch welche Abteilung wo in dem neuen Gebäude sitzt, ist zunächst einmal eine freie unternehmerische Entscheidung (Organisationshoheit des AG). Gleichwohl, wie der Rabauke ja schon schrieb, gelten natürlich die üblichen Bestimmungen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Meint, prinzipiell darf der AG frei entscheiden, wer in den Büros in den oberen Etagen mit viel Licht und Ausblick auf den Park sitzen darf und wer im Erdgeschoss im Schatten hinter den Bäumen mit Blick auf die Autos sitzt. Solange hier die Belüftungs- und Beleuchtungsrichtlinien eingehalten werden. Das zu prüfen ist nicht nur euer gutes Recht, sondern gesetzliche Pflicht. Und dann könnt ihr u.U. auch ein MBR geltend machen.


    Gerade was die Organisation/Struktur angeht, könnte ein Wirtschaftsausschuss interessant sein, weil die Kollegen (u.U. (!!!)) wissen, wer mit wem wie viel Kontakt hat oder braucht. Sprich, sie können evtl. Sachargumente liefern.


    Aber so unter uns Pastorentöchtern: bei unserem letzten Umzug haben wir relativ schnell festgestellt, dass das eine sehr undankbare Aufgabe ist, weil irgendwie alle Kollegen meinen, wenn doch jetzt umgezogen wird, dann müssten sie jetzt den besten Platz bekommen... und egal wozu der BR ja gesagt hat, am Ende "kassiert er dafür auch noch Dresche", weil er ja zugestimmt hat. Wir haben uns dann ganz schnell darauf besonnen, dass wir gesagt haben: wir prüfen alle Arbeitsplätze auf Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und ansonsten soll der AG machen, was er für richtig hält. (So konnten wir immer sagen: ja, wir haben den Bereicht geprüft, der ist genauso gut, wie alle anderen auch, zumindest was die Richtlinien angeht, und wenn du meinst, du musst woanders sitzen - bitte das ist alleine Entscheidung des AG, wir können da nix machen. Das mag ein bisschen nach "Feigheit vor dem Feind" klingen, aber aus unserer Sicht muss sich der Betriebsrat nicht in jedes Schwert stürzen, das ihm hingehalten wird... ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke für eure Antworten, so ähnlich haben wir das auch gesehen, allerdings waren im BR einige der Meinung, dass der BR kein Mitspracherecht (egal welcher Form) hat, wenn es um ein Gebäude zur Miete geht, statt ein eigenes.


    Arbeitsstättenverordnung wird ein Stichwort sein, denn eines der Gerüchte besagt, dass einige Büros in Hallen ohne Fenster aufgebaut werden sollen und da ist sicher einiges zu beachten....

    Dann legen wir hier mal los!

  • Das mag ein bisschen nach "Feigheit vor dem Feind" klingen, aber aus unserer Sicht muss sich der Betriebsrat nicht in jedes Schwert stürzen, das ihm hingehalten wird... ;) )

    da kann ich dem Moritz nur zustimmen!!

    Dem einen sind 20Grad schon 5Grad zuviel dem anderen 5 zu wenig und und und.

    Wir haben uns alle Pläne zeigen lassen und haben die, soweit uns möglich, geprüft und alles was unklar war erklären lassen, ja der beauftragte Bauunternehmer war mehrfach bei uns in der Sitzung. Aber wenn ihr mietet steht das Gebäude ja wahrscheinlich schon. Nehmt euch eure SiFa und hinterfragt möglichst alles was euch unklar ist.

    Die Seite baua.de gibt viele Infos.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Moritz hat es verständlich erläutert. Unten findest du §§ 90 u. 91 BetrVG


    Zitat

    Die Einflussnahme auf die räumlichen und organisatorischen Arbeitsumstände mit dem Ziel, möglichst menschenwürdige Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung zu gewährleisten.

    Zitat

    Zweck

    Neben der Mitbestimmung bei direkten Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zum Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) ist der Betriebsrat gefordert, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung verantwortungsvoll mitzuwirken und mitzubestimmen. Ziel der Beteiligungsrechte ist es, darauf hinzuwirken, das die Arbeitnehmer vor Verletzung ihrer Grundrechte (Schutz der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit) geschützt werden. Die Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung darf sich nicht nur an Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten orientieren, sondern soll auch an die Menschen, deren Leistungsvermögen, psychische Belastbarkeit und Bedürfnisse angepasst werden.

    Den Gesetzestext findest du hier auf https://www.betriebsrat.de/por…-und-arbeitsumgebung.html

  • Danke für eure Antworten, so ähnlich haben wir das auch gesehen, allerdings waren im BR einige der Meinung, dass der BR kein Mitspracherecht (egal welcher Form) hat, wenn es um ein Gebäude zur Miete geht, statt ein eigenes.


    Arbeitsstättenverordnung wird ein Stichwort sein, denn eines der Gerüchte besagt, dass einige Büros in Hallen ohne Fenster aufgebaut werden sollen und da ist sicher einiges zu beachten....

    Dann legen wir hier mal los!

    Hallo Frau Ente,


    da hilft dann schon das Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung, die die Behörde erteilen muss.

    Bei uns hat die Behörde diese Umbauaktivität untersagt, da keine freie Sicht nach Aussen möglich war.


    Da gibt es dann sogar Bauvorschriften in einigen Komunen