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Wenn der AG einem Menschen, der eine rechtliche Verfehlung begangen hat und dadurch eine entsprechende Haftstrafe verbüßt, nun ein Chance gibt, ist das für mich völlig ok. Ich als BR muss nicht wissen, welchen Hintergrund der MA hat, wenn er es mir nicht selber sagt, das gilt ja auch für SB-Mitarbeiter, die ihre Schwerbehinderung nicht offenlegen.
Oft kommt es zu einer Stigmatisierung wenn bekannt wird, das der MA momentan seinen 1. Wohnsitz in einer JVA hat.
Das ist also völlig unrelevant, der MA macht seine Arbeit und gut ist.
maximal hätte es im Rahmen der Anhörung bei der Einstellung des MA über den Lebenslauf ersichtlich sein können,
eine aktive Information sehe ich nicht als notwendig an, und wenn er als Freigänger zugelassen ist hat das ja jemand im Vorfeld überprüft und der Person die Freigabe dafür erteilt.
Daher wo der MA wohnt ist Privatsache und braucht die anderen nicht zu interessieren.
nachdem der Betriebsrat nur dann über Vorstrafen des Bewerbers informiert werden muss, wenn es auch Rückschlüsse auf die fachliche oder persönliche Eignung zulässt sowie einer möglichen Gefährdung des Betriebsfriedens stattfinden könnte (Fitting §99 Rz176) würde ich sagen, dass es sich beim offenen Vollzug genau so verhält. Er muss es nicht sagen, es sei denn es hätte einfluss auf die Eignung oder auf den Betriebsfrieden.
Die Mitarbeiter muss er nur informieren, wenn es die Fürsorgepflicht gebietet, was aber kaum vorkommen wird. Ansonsten darf er garnichts darüber sagen, da das persönliche Angelegenheiten des Arbeitnehmers sind.
die Frage die sich doch stellt, was sind die Gründe der Haftstrafe gewesen und führen diese Gründe zu einer Gefährdung euer Mitarbeiter/innen.
Wenn der offene Vollzug entstanden ist, weil der gegen "Ausländer" sich radikalisiert hat und gewalttätig geworden ist (Beispiel) dann wäre das für mich als BR schon wichtig, denn auch bei uns arbeiten ca. 25% nicht Deutsche.
Bei so einer Person würde ich die Zustimmung zur Einstellung verweigern und dann wird ggf. das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen.
Wenn der Vollzug war, weil er sehr geschickt seine alten Arbeitgeber um einige Euros erleichtert hat um seinen Lebensstandard zu sichern, dann ist mir als BR das egal. Da muss der AG halt darauf achten, dass es bei Ihm nicht auch passiert.
Wenn er weil er zu viel Grass geraucht hat im berauschten Kopp mehrere Einbruchsdelikte verübt hat ist mir das auch "egal"
Daher, um es auf den Punkt zu bringen, es kommt darauf an.
Da wir (BRV und SBV) uns aber alle Bewerbungsunterlagen immer ansehen würde der AG uns beiden den offenen Vollzug und den Grund dazu immer nennen. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört dann auch, dass diese beiden Personen entscheiden, wie weit die Teilnehmer der BR-Sitzung dann auch hierüber Informiert werden.
Im ersten Fall würden wir das sicher auch den Teilnehmern der BR-Sitzung mitteilen. In den anderen Fällen höchstwahrscheinlich nicht, weil einem immer schnell mal was raus rutscht und damit die Integration verhindert werden kann. Bei 15 bis 20 Teilnehmer an einer BR-Sitzung (incl. SBV, JAV) passiert da auch wenn es nicht gewollt ist schon mal ein Unglück bei der Geheimhaltung.
Was auch immer er verbrochen hat - vielleicht hat er es einmal getan, aber wird es nicht zwangsläufig ein zweites Mal tun. Durchaus möglich, dass er seinen Fehler einsieht und Reue empfindet. Wenn er seine Strafe verbüsst hat, sind Staat und Gesellschaft mit ihm quitt und er sollte die gleichen Chancen haben wie jeder andere auch, schon um das Rückfallrisiko zu senken.
Wenn ich als BR nur zufällig davon erfahren hätte, würde ich auch schön meine Klappe halten. Je weniger Leute Bescheid wissen, desto geringer ist das Risiko, dass sein Fall zum Firmentratsch wird.
Wir haben sogar eine BV, die den regelmäßigen Abruf von Hilfsarbeitern aus der JVA beinhaltet (Stunden/max Tageweise).
Umzugsarbeiten oder Umbau in Hallen, Aufräumarbeiten und Co - dafür arbeiten wir mit einer hiesigen JVA zusammen. Die Herren kommen mal raus an die Luft und sind bisher immer dankbar und durchweg freundlich gewesen, teilweise sind die sogar selbst mit dem Bus bis zur Firma gekommen.
Um sich Freigang und etwas Geld zu verdienen muss man schon positiv von der JVA bewertet werden. Meist sind das relativ einfache Menschen, häufig Mitläufer und dann verurteilt. Der letzte den wir hatten, hatte Probleme mit dem Finanzamt nach Selbstständigkeit.
Die Vergehen werden kaum etwas mit Gewalt zu tun haben, bei uns ist in fast 15 Jahren zumindest keiner dabei gewesen. Alles Delikte, wo keine Person zu schaden kam - und bisher hat jeder offen darüber geredet.
Diese Menschen haben eine zweite Chance verdient, schade, dass einige Mitarbeiter der Sache noch immer so kritisch gegenüber stehen - das sind aber fast nur die, die bereits seit 30 Jahren in der Firma sind.
Haftstrafe bedeutet üblicherweise "gesiebte Luft" 24/7 für den Zeitraum x. (Der Begriff "gesiebte Luft" meint wiederum, dass du an Frischluft nur durch Gitterstäbe kommst.) D.h. für die nächste Zeit darfst du die JVA (JustizVollzugsAnstalt, amtsdeutsch für Gefängnis) nicht verlassen.
Da eines der Ziele ja auch eine gewisse Resozialisierung sein soll (d.h. die Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft), wird versucht einen "weichen Übergang" zwischen Haft und Leben in Freiheit zu schaffen. Dazu darf der Häftling morgens die JVA verlassen (um z.B. einem Job nachzugehen), muss aber direkt nach der Arbeit wieder zurück in die JVA, darf also z.B. nicht nach der Arbeit noch auf ein Feierabendbier mit in die Kneipe oder erst nach dem Kino zurück kommen. Deswegen offener Vollzug, die Freiheitsstrafe wird noch vollzogen (im Volksmund abgesessen), aber tagsüber darf der Häftling die JVA verlassen. (das ist der offene Teil). Und als Freigänger bezeichnet man Häftlinge, die die JVA verlassen dürfen. Das könnte z.B. auch sein, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, und dem Häftling soweit vertraut wird, dass man sagt: ok, du darfst für 3 Tage die JVA verlassen, anschließend sitzt du den Rest deiner Strafe ab. (Sprich bist vorher und hinterher 24/7 in der JVA) Die Kombination "Freigänger im offenen Vollzug" erklärt also nicht nur, dass der Mensch sich tagsüber legal außerhalb der JVA aufhält, sondern auch gleichzeitig, dass er jeden Abend wieder dorthin zurück muss.
Und es darf auch als Zeichen verstanden werden, dass die Profis den Menschen so einschätzen, dass er zwar noch seine Strafe verbüßen muss (deswegen nach wie vor die Restriktionen was die Freiheit angeht), man ihn aber nicht für eine Gefahr für seine Umwelt hält.
Haftstrafe bedeutet üblicherweise "gesiebte Luft" 24/7 für den Zeitraum x. (Der Begriff "gesiebte Luft" meint wiederum, dass du an Frischluft nur durch Gitterstäbe kommst.) D.h. für die nächste Zeit darfst du die JVA (JustizVollzugsAnstalt, amtsdeutsch für Gefängnis) nicht verlassen.
Da eines der Ziele ja auch eine gewisse Resozialisierung sein soll (d.h. die Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft), wird versucht einen "weichen Übergang" zwischen Haft und Leben in Freiheit zu schaffen. Dazu darf der Häftling morgens die JVA verlassen (um z.B. einem Job nachzugehen), muss aber direkt nach der Arbeit wieder zurück in die JVA, darf also z.B. nicht nach der Arbeit noch auf ein Feierabendbier mit in die Kneipe oder erst nach dem Kino zurück kommen. Deswegen offener Vollzug, die Freiheitsstrafe wird noch vollzogen (im Volksmund abgesessen), aber tagsüber darf der Häftling die JVA verlassen. (das ist der offene Teil). Und als Freigänger bezeichnet man Häftlinge, die die JVA verlassen dürfen. Das könnte z.B. auch sein, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, und dem Häftling soweit vertraut wird, dass man sagt: ok, du darfst für 3 Tage die JVA verlassen, anschließend sitzt du den Rest deiner Strafe ab. (Sprich bist vorher und hinterher 24/7 in der JVA) Die Kombination "Freigänger im offenen Vollzug" erklärt also nicht nur, dass der Mensch sich tagsüber legal außerhalb der JVA aufhält, sondern auch gleichzeitig, dass er jeden Abend wieder dorthin zurück muss.
Und es darf auch als Zeichen verstanden werden, dass die Profis den Menschen so einschätzen, dass er zwar noch seine Strafe verbüßen muss (deswegen nach wie vor die Restriktionen was die Freiheit angeht), man ihn aber nicht für eine Gefahr für seine Umwelt hält.