Arbeitskollege liegt mit Fieber im Bett

  • Hallo zusammen,


    heute hatten wir einen etwas "kuriosen" Fall in der Firma.


    Ein Kollege meldet sich mit 39 Grad Fieber und Bettlägerigkeit krank. Der mit ihm zusammen arbeitende Kollege wird von seinem Vorgesetzten aufgefordert, zu Hause zu bleiben und ebenfalls zum Arzt zu gehen; schlussendlich könnte das Fieber des einen Kollegen ja eine Corona-Symptomatik sein und der Kollege, welcher mit ihm eng zusammen arbeitet (die Coronaschutzverordnung wird bei uns nicht wirklich ernst genommen) könnte sich das ja dann auch geholt haben.


    Der mit Fieber erkrankte Kollege wurde zwischenzeitlich getestet und das Ergebnis wird morgen MIttag erwartet. Der Kollege welcher mit ihm zusammen arbeitet hat von seinem Arzt die Information bekommen, dass er Arbeiten gehen könne da er ja keine Symptome hat und der Fall des fiebrigen Kollegen noch nicht bestätigt sei. Auch würde hier keine Krankmeldung erfolgen.


    Der Kollege möchte nun also wieder arbeiten kommen. Ohne die Bitte seines Vorgesetzten wäre er auch gar nicht zu Hause geblieben.


    Nun verweigert ihm der Arbeitgeber aber den Zugang zum Arbeitsplatz. Erst wenn das Testergebnis des einen Arbeitgebers vorliege, könne auch er wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Er solle bis dahin Urlaub nehmen, er möchte aber keinen Urlaub nehmen.


    Dem betroffenen Mitarbeiter raten, jetzt nochmal zum Arzt zu gehen, und sich wegen irgendwas krank schreiben zu lassen, möchte ich nicht aussprechen.


    Befindet sich der Arbeitgeber jetzt ggf. in Annahmeverzug? Die Personalabteilung verweist nur auf seine Verantwortung dem Mitarbeiterschutz gegenüber weswegen man ihn aktuell "nicht rein" lassen möchte.

  • Wenn der AG ihn nicht vor Ort haben will ist das Annahmeverzug. Der Kollege bietet seine Arbeitsleistung an der AG will sie nicht haben, ganz klar AG muss zahlen und der Kollege keinen Urlaub nehmen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Rtjum hat Recht, der Arbeitgebr ist hier im Annahmeverzug und muss den Kollegen bezahlen.


    Allerdings verstehe ich nicht, was sich der Arbeitgeber hier so anstellt. Er ist jetzt im Annahmeverzug und muss zahlen, wenn der Kollege auf sein Anraten hin zum Arzt geht ist der Kollege in der Lohnfortzahlung und er muss auch zahlen.


    Das versteh ich irgendwie nicht.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Allerdings verstehe ich nicht, was sich der Arbeitgeber hier so anstellt. Er ist jetzt im Annahmeverzug und muss zahlen, wenn der Kollege auf sein Anraten hin zum Arzt geht ist der Kollege in der Lohnfortzahlung und er muss auch zahlen.


    Das versteh ich irgendwie nicht.

    Meine Vermutung (ich kenne den AG ja nicht): der Betrieb ist vergleichsweise klein und will sich das Geld über die Krankenkasse wiederholen.

    (Kleinere Betriebe zahlen an die Krankenkassen die sogenannte Umlage 1 und können sich damit das Geld für AN die AU sind von der Krankenkasse erstatten lassen. Damit soll die finanzielle Belastung von "Kleinarbeitgebern" gemindert werden. (Wenn Dich das näher interessiert, mal hier rein schauen.))


    Ist der Kollege aber nicht AU, bekommt der AG auch kein Geld. Deswegen hatte er ja diese "Lösung" parat:

    Erst wenn das Testergebnis des einen Arbeitgebers vorliege, könne auch er wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Er solle bis dahin Urlaub nehmen, er möchte aber keinen Urlaub nehmen.

    Aber da sehe ich das wie die anderen Kollegen auch: Wenn der AG, der im Vorfeld meint, nix zum Thema Sicherheit tun zu müssen, jetzt meint auf volle Sicherheit gehen zu müssen - kann er gerne tun. Aber die (finanzielle) Verantwortung liegt bei ihm. Der Kollege muss hier sicher keinen Urlaub nehmen! Der AG hat ihn aufgefordert zu Hause zu bleiben und ihn damit freigestellt. Punkt!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • meine Annahme,

    sollte der Kollege Corona haben so hat der Arbeitgeber richtig gehandelt und der nach hause geschickt muss eh in die Quarantäne. Dieser Arbeitsausfall wird bei und dann durch den Landschaftsverband vergütet, so dass der Ag das geld dann wieder bekommt.

    Die BG rät bei uns immer, alle Kollegen die mit "gestestete" Kollegen zusammen gearbeitet haben sofort präventiv auch nach hause zu schicken bis das Ergebnis vorliegt, da bei positiven Ergebnis eh eine Quarantäne erfolgen muss. damit wird die weitere Ansteckungskette unterbrochen.


    Daher, der MA bleibt bezahlt zu Hause und der AG kann sich das Geld zurück holen oder nicht finde ich im Rahmen des Arbeitsschutzes eine gute Lösung.