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Die Personalleitung hat einem Mitarbeiter eine Abmahnung gegeben weil er bei nicht einhalten des mindest Abstands sich geweigerthat eine Schutzmaske zu tragen ?
Im Betrieb ist es so das jeder Mitarbeiter Masken bekommen hat,die man dann wenn kein Abstand eingehalten wird tragen muss.
-- Ist die Abmahnung wirksam ?? Also können wegen nicht tragen einer Schutzmaske Abmahnungen schreiben ?
Wenn es so eine Anordnung gibt so ist die Abmahnung meines Erachtens wirksam. Allerdings hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, da es die Ordnung im Betrieb betrifft.
gab der BR die Zustimmung zur Abmahnung oder gab der BR die Zustimmung zur betrieblichen Pflicht zum Tragen von Schutzmasken ? Das ist mir jetzt bei Deiner lakonischen Antwort nicht klar.
gab der BR die Zustimmung zur Abmahnung oder gab der BR die Zustimmung zur betrieblichen Pflicht zum Tragen von Schutzmasken ? Das ist mir jetzt bei Deiner lakonischen Antwort nicht klar.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Arbeitgeber den Weg über Klärung durch den Betriebsrat sucht, anstatt Fehlverhalten abzumahnen.
Der Arbeitgeber ist Vertragspartei des Arbeitsvertrages, also steht ihm ja das Recht zu, es zu rügen. Wüsste nicht, wo wir hier Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrecht hätten.
Jenachdem was abgemahnt werden soll gibt es auch Betriebe in denen der AG zusammen mit dem BR bevor es zur Abmahnung kommt den Dialog auch mit dem MA suchen.
Dann informiert der AG den BR wenn der Dialog nicht gefruchtet hat dass der den An abmahnen will und mahnt den AN ab. Es gibt dann BR die dieses nur zur Kenntnis nehmen oder sogar dem AG mitteilen, dass die diese Abmahnung befürworten. Es gibt sogar BR's die die Abmahnungen fordern.
Meiner Kenntnis nach, so ist es bei uns, haben wir eine Betriebsanweisung Corona, diese ist vom BR Mitbestimmungspflichtig.
Der Betriebsrat hat damit kein Recht, in die Entscheidung über eine Abmahnung einbezogen zu werden, er hat lediglich nach deren Ausspruch einen Informationsanspruch.
Je nachdem wie der BR tickt, würde ich persönlich mit dem Kollegen sprechen und Ihn auf seine Rechte und Pflichten hinweisen, ggfs. eine Gegendarstellung nach § XY.