Hallo zusammen,
unser AG möchte eine Personalsoftware, gehostet bei einem externen Dienstleister, einführen und mit ihr die Gehaltsabrechnungen der MA erstellen... so weit so gut...
Hier nun meine Fragen:
1. Wann muss der AG den BR lt. §90 abs. 1 Nr. 3 informieren, nach der Entscheidung das dieses Vorhaben nun realisiert werden soll, vor der technischen Evaluierung, vor Vertragsschluss mit dem externen DL, oder vor der Live-Schaltung der Software/Prozess?
2. Bekommt das Thema durch den Austausch der Personaldaten eine besondere Brisanz?
3. Mus der AG auf jeden Fall bevor die Personaldaten an den DL gesendet werden (auch schon vor der technischen Evaluierung) die Zustimmung des MA und des BR haben?
4. Wenn jetzt schon alles realisiert wurde und der BR nicht informiert wurde, welche handhabe haben wir dann als BR überhaupt? Mal davon abgesehen das man den AG Anzeigen kann und der ein Ordnungsgeld bezahlt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Heysel