Austausch von Personaldaten

  • Hallo zusammen,


    unser AG möchte eine Personalsoftware, gehostet bei einem externen Dienstleister, einführen und mit ihr die Gehaltsabrechnungen der MA erstellen... so weit so gut...


    Hier nun meine Fragen:


    1. Wann muss der AG den BR lt. §90 abs. 1 Nr. 3 informieren, nach der Entscheidung das dieses Vorhaben nun realisiert werden soll, vor der technischen Evaluierung, vor Vertragsschluss mit dem externen DL, oder vor der Live-Schaltung der Software/Prozess?


    2. Bekommt das Thema durch den Austausch der Personaldaten eine besondere Brisanz?


    3. Mus der AG auf jeden Fall bevor die Personaldaten an den DL gesendet werden (auch schon vor der technischen Evaluierung) die Zustimmung des MA und des BR haben?


    4. Wenn jetzt schon alles realisiert wurde und der BR nicht informiert wurde, welche handhabe haben wir dann als BR überhaupt? Mal davon abgesehen das man den AG Anzeigen kann und der ein Ordnungsgeld bezahlt?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Heysel

  • Hallo,


    der BR ist auf jedenfall in der Mitbestimmung, und hat das Recht sich sämtliche Auskünfte einzuholen.

    Ohne die Zustimmung des BR kann die Software nicht eingeführt werden.

    Ihr könnt klagen und die Software darf nicht eingesetzt werden.

    Bei Verstößen von seiten des AG wird ein Ordnungsgeld fällig. Aber nicht einmalig sondern bei jedem Verstoß.

    Das macht kein AG mit.


    Beste Grüße

  • Wann muss der AG den BR lt. §90 abs. 1 Nr. 3 informieren

    Wie heißt es so schön: Der Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend zu informieren. D.h. in eurem Fall, wäre der AG gut beraten (gewesen?), den BR schon mit ins Boot zu holen, sobald er auch nur darüber nachdenkt, das alles auszulagern.


    Welche Möglichkeiten ihr jetzt noch habt, ist stark abhängig davon, wie weit das ganze schon fortgeschritten ist.


    Will der AG jetzt damit anfangen und die Daten liefern, könnt ihr natürlich noch "den Anker werfen", meint die Einführung notfalls per einstweiliger Verfügung stoppen. Hat der AG euch aber erst informiert, als schon alles gelaufen war (ach übrigens, haben sie vielleicht gesehen, die letzte Gehaltsabrechnung sah etwas anders aus, wir haben einen neuen Dienstleister) wird es schwer das zu stoppen, da ihr ja sicher nicht riskieren wollt, dass es kein Gehalt mehr gibt (hängt aber auch wieder davon ab, welche Möglichkeit des "Fallback" (also Rückkehr zum alten System) es technisch gibt.


    Insofern ist es für uns schwer, hier konkret etwas zu raten. Wenn ihr das Gefühl habt, dass der AG euch hier "über den Löffel balbiert", dann redet mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der kann sich die genauen Umstände bei euch anschauen und genau sagen, was machbar ist und was nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!