hallo an alle,
Wir sind aktuell dabei einen neuen BR zu wählen.
Bei unserem Arbeitgeber sind aktuell alle Mitarbeiter in Teams eingeteilt, wovon ein Team immer anwesend sein sollte/darf und die beiden anderen Teams abwechselnd abwesend sein müssen.
Im Wahlvorstand ist auch ein HR Mitarbeiter.
ich habe folgende Fragen:
Thema 1:
Dieser Mitarbeiter hat vorgeschlagen, dass allen Mitarbeitern die Briefwahlunterlagen automatisch zugestellt werden, und diese dann frei entscheiden dürfen, ob sie Briefwahl nutzen oder am Wahltag zur Urne gehen, und dass der Wahlvorstand den Mitarbeitern die Briefwahl empfiehlt.
Dieses ist meiner Meinung nicht zulässig, da §24 WO ausdrücklich vorschreibt, dass abwesende Mitarbeiter die Unterlagen anfordern müssen, vgl. u.a. Rechtssprechung unten.
Dieses sollte auch im Hinlick der aktuellen Corona-Situation nicht unberücksichtigt bleiben, damit die Wahl nicht deshalb angefochten werden könnte.
Es sollte nur zulassig sein, dass man nach Aushang der Wahlauschreibung beschließt, da der besondere Umstand des Arbeits in Teams auf Grund Corona, das prinipiell am Wahltag abwesende Team in den Kreis der Mitarbeiter aufzunehmen, die automatisch lt. Aussschreibung zur Briefwahl zugelassen sind (Teilstandort) und damit diese die Unterlagen automatisch erhalten.
vgl §24 (2) WO, iVm LAG Düsseldorf 10TaBV 79/10 (8.4.11) und LAG Niedersachsen TABV 41/10 (9.3.11)
Liege ich damit richtig?
Thema 2:
Nach Aushang des Wahlausschreibens lud der bisherige BR alle Mitarbeiter zu einem Treffen (Telco/ anwesend) ein, die sich eine Kandidatur vorstellen (könnten), um so eine oder mehrere Vorschlagsliste(n) fristgerecht aufzustellen. Während der Meetings der Kandidaten wurde vom Versammlungsleiter, der auch kandidiert, alle nochmals darauf hingewiesen, dass dieses ein Meeting der evtl. Kandidten ist, und wer sich definitiv nicht zur Wahl stellen möchte, dieses Meeting verlassen könnte oder sollte.
Dieser HR-Mitarbeiter war bei allen dieser Treffen der Kandidaten anwesend und hat einen Einwand/Einspruch beim Wahlvorstand (Nachdem die Liste der Kandidaten feststand) eingereicht, hinsichtlich des Zustandekommens der Wählerlisten (Vorschlagslisten sind gemeint!) und forderte den Wahlvorstand auf die Wahlauschreibung nochmals zu veröfentlichen und eine vier Wochen Frist zur Einreichu7ng weiterer neuer Vorschlagslisten einzuräumen, damit er nochmals für die Kandidatur werben kann.
Ausserdem sollte nach Meinung des HR-Mitarbeiters der Wahlvorstand auch noch über alle Aufgaben des Betriebsrats ausführlich informieren, obwohl entsprechende Info-Präsentation es BR mit dessen Themen und Ausschüsse vor der Einleitung der Wahl für alle einsehbar aushing, in Betriebsversammlungen darauf hinhgewiesen wurde und in der Infoveranstaltung zur Wahl auch auf diese Präsentation hingewiesen wurde.
Aufgrund der Anwesenheit einiger per Telco bei dem Treffen der Kandidaten, wurde während dieser Meetings eine nichtöffentliche Umfrage zur Bestimmung der Listenreihenfolge durchgeführt. Der HR-Mitarbeiter ist der Meinung, dass alle Mitarbeiter nicht genügend Zeit gehabt hätten, um sich Gedanken über eine mögliche Kandidatur zu machen. (Info über Wahl im Dezember an Belegschaft, Februar Aufruf des BR zur Hilfe für Wahlvorstand und BR, Aushänge Wahlausschreibung etc. an den gleichen betrieblichen Stellen, wie Betriebsvereinbarungen, Info Betriebsrat)
Das Zustandekommen der Vorschlagslisten ist nicht Teil der Wahl, sondern dieses ist Sache der Kandidaten.
Meiner Meinung nach wurden alle Mitarbeiter früh genug und ausreichend informiert., so dass sie die Wählerliste prüfen konnten und über eine Kandidatur entscheidenb konnten.
Liege ich damit ebenfalls richtig ?
Weiterhin bemängelte dieser HR Mitarbeiter, dass HR und ggf. andere Mitarbeiter, nicht auch per E-Mail am Tage des Aushanges informiert wurden, dass die Wahlordnung, die Wählerliste, und die Wahlordnung jetzt aushängt. (Problem des E-Mail-"All_Employees"-Verteilers, diese wird nur, wenn der Name des Verteilers in An oder CC steht automatisch an HR weitergeleitet, weil HR Mitarbeiter nicht in der Liste enthalten sind, und die E-Mail nicht an die HR-Mitarbeiter geht, wenn, dieser Verteiler auf Namen heruntergebrochen wurde). Aushang erfolgte an Tag des Versendens der E-Mail gegen Mittag. An dem Aushangsort gehen anwesende Mitarbeiter immer vorbei, wenn sie in die nur eine am Standort vorhandene Teeküche gehen.
Die E-Mail war nur dafür gedacht, dass alle mal ans Brett sehen oder auf dem internen Netzwerk-Laufwerk (dort liegt Kopie) nachsehen. HR erhielt diese Information dann auch noch nachgesendet. Es kann nachgewiesen werden, dass an alle anderen Mitarbeiter, auch an die die vor der Wahl die Firma noch verlassen werden, diese E-Mail ging. In der Wahlordnung steht, dass nur die Auhänge bindend sind.
Unserere Meinung wurden alle fristgerecht informiert, auch HR-Mitarbeiter, da diese uns die Zuarbeit für die Wählerliste sendeten, und hatten Zeit sich Gedanken bezüglich einer Kandidatur zu machen?
Liege ich damit auch falsch?
Vielen Dank für eure Antworten
Schöne Grüße und ein verlängertes Wochenende wünscht euch
Ines