Einführung einer Kundenhotline während der Covid-19 Pandemie

  • Hallo,


    unser Costumer Service hat mit Beginn der Covid-19 Pandemie ein Hotline Telefon eingeführt. Diese Hotline läuft zentral über eine Software und eine APP, um eingehende Anrufe auf das Mobiltelefon eines Mitarbeiter umzuleiten. Der Anrufer ruft eine zentrale Nummer an und sieht auch wenn er angerufen wird nur diese zentrale Nummer. Hat sich kein Mitarbeiter auf die Nummer aufgeschaltet, läuft der Anruf an die zentrale Nummer auf einer Mailbox auf.

    Der Service wird angeboten von MO-FR 6:00 - 22:00.


    Wir als Betriebsrat hatten zuvor die bei geltende Arbeitszeit auf 6:00 - 22:00 ausgeweitet mit dem Hintergrund der Pandemie. Dadurch sollen Mitarbeiter in der Lage sein z.B. zeitversetzt zu arbeiten oder auch Kinderbetreuung zu ermöglichen. Dies gilt ausschließlich für die Arbeitszeit in den Büro - oder Produktionsräumen. Dazu haben wir auch für die Dauer der Pandemie ein entsprechende BV abgeschlossen. Darin sind alle derzeitigen Ausnahmeregelungen, was Arbeitszeit, Home Office, Überstunden, Zeitguthaben usw. angeht auf die Dauer der Pandemie begrenzt.


    Dem BR wurde bis jetzt weder ein Konzept noch das weitere Vorgehen nach Aufhebung alle Beschränkungen der Pandemie in Bezug auf diese Hotline vorgelegt und der AG verweigert jede detaillierte Aussage dazu.


    Wir als BR haben dieser Maßnahme für die Dauer der Pandemie zugestimmt, weil uns Arbeitsplatzverlust suggeriert wurde und weil wir ja der Ausweitung der Arbeitszeit zugestimmt haben.


    Uns wird aber wie gesagt kein Konzept in Bezug auf Bezahlung, Einteilung des Personals , Pausenzeiten etc. vorgelegt. Unsere Firma ist fast vollständig besetzt und es besteht unserer Ansicht nach keine Notwendigkeit einer solchen Maßnahme.


    Diese Maßnahme ist doch in mehreren Punkten voll mitbestimmungspflichtig - oder? Hat jemand generell Erfahrung mit einer Einführung von so einer Maßnahme? Wir sind ja generell nicht abgeneigt dies mit dem AG zu verhandeln, wenn uns entsprechend ein Konzept vorgelegt wird.

    Hat sich das eventuell von selbst erledigt, wenn wieder die normale Arbeitszeit von 7:00 - 6:00 gilt?


    Für einige hilfreiche Kommentare wäre ich Euch sehr dankbar!


    Micha

  • Ich weiß nicht wie ihr zugestimmt habt, aber wir hätten einen BV geschrieben in der ein Enddatum eingetragen ist.

    Und da ständ auch, das danach zu den "normalen" Arbeitszeiten wieder gearbeitet wird.


    Und bei Lage der Arbeitszeiten bist du ja im §87.

  • Uns gegenüber wurde diese Hotline zunächst als Jobsicherung "verkauft". Wir haben viele Außenmonteure, die jetzt ja nur eingeschränkt unterwegs sein können. Davon haben einige auch einen echt weiten Weg bis in die Firma. Grundsätzlich will man bei uns nur Leuten, die Risikogruppen angehören, Home Office gewähren. Damit eben die Leute mit den weiten Wegen nicht jeden Tag in die Firma kommen müssen wurde uns diese Hotline an Herz gelegt.


    Wir können dazu direkt ja keine BV abschließen, weil erstens der AG es nicht will und zweitens man uns ja keine Konzept vorlegt.


    Deshalb haben wir für die Dauer der Einschränkungen durch die Pandemie zugestimmt und gesagt, wenn diese Maßnahme fortgeführt werden soll dann nicht ohne Konzept und BV.

  • Hallo Michael,


    wenn die für die Hotline eingesetzte Software neu eingeführt wurde unterliegt diese der Mitbestimmung nach §87 Abs.1 Punkt 6 BetrVG, wenn es zu dieser Software schon eine BV gibt dann ist zu prüfen ob die BV auch auf die nun für diese Hotline eingesetzten MA gilt, gerade Monteure sind etwas anderes wie Innendienst MA ggf. muss dann der Geltungsbereich angepasst werden.


    Auch generelle Regelungen zur Ordnung und Verhalten im Betrieb unterliegen der Mitbestimmung des BR.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Sorry ich glaube ihr lasst euch Vera.... äppeln.


    Der AG kann sein Direktionsrecht im Rahmen der Gesetze Tarifverträge oder BV'en ausüber.


    Ihr prüft, ob er das macht. Wenn MBR betroffen sind schließt man eine BV oder Regelungsabrede - auch befristet ab.


    Der AG fragt / sagt uns was und wir haben mal eben so zugestimmt - fällt einem hinterher immer auf die Füße.

    In welcher Form habt ihr denn zugestimmt - nichts konkretes abgemacht?


    Ist ja schln und gut, dass die Aussendienstler jetzt eine Hotline besetzen soll - da ber nicth der eigentliche arbeitsvertragliche Aufgabe (oder doch?) Versetzung jedes einzelnen= oder BV it dem BR.

    Arbeitszeiten so wie in einer Bv oder geändert?

    Dienstpläne?


    Lasst Euch doch nicht einfach abspeisen!

  • Ok, mir ging es auch wesentlich darum die mitbestimmungspflichtigen Punkte zu sammeln. Das mit der arbeitsvertraglichen Aufgabe und einer entsprechenden Umsetzung ist mir jetzt noch gar nicht in den Sinn gekommen.


    Wir haben klipp und klar gesagt eine Zustimmung erfolgt nur für die Dauer der Pandemie. Jetzt geht es wirklich nur noch darum sich nicht veräppeln und abspeisen zu lassen.


    Dazu haben wir heute noch ein Gespräch und wenn da nichts produktives bei rumkommt, lassen wir unseren Rechtsverdreher ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen ;)