Erhöhung des Kurzarbeitergelds

  • Hallo zusammen,

    wenn man ab dem 4.Monat unter 50% arbeitet, soll ja das KuG auf 70 bzw. 77% aufegstockt werden.
    Muss man unter 50% im Schnitt der letzten 4. Monate liegen, oder beginnt der Zeitraum wieder neu, wenn ich einen Monat z.b. nur 45% Kurzarbeit hatte?

    Kann da irgendwie nicht so recht was zu finden.

    Viele Grüße

  • also ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgendein Durchschnitt osä gerechnet wird.

    Das Kurzarbeitergeld bezieht sich nur auf den Teil der auch Kurzarbeit ist und damit auch auf die entsprechende Erhöhung.

    Die Erhöhung ab dem 4. Monat ist für alle in Kurzarbeit gleich

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Muss man unter 50% im Schnitt der letzten 4. Monate liegen, oder beginnt der Zeitraum wieder neu, wenn ich einen Monat z.b. nur 45% Kurzarbeit hatte?

    Ich denke da werden sich noch viele streiten, da es mal wieder nicht völlig durchdacht oder erläutert wurde.

    Deinen Frage interessiert mich auch. Zusätzlich noch. Was ist wenn das Unternehmen von sich aus aufstockt? Zahlt die Bundesanstalt dann weniger aus oder senkt der AG seinen Aufstockung?

    Gruß

  • Hallo zusammen,


    den Regierungsentwurf zur Erhöhung, lese ich so das ab dem 4. Monat 70%/77% bzw. ab dem 7. Monat 80%/87% Kurzarbeitergeld bezahlt wird wenn in dem Bezugsmonat 50% und weniger Beschäftigung vorliegt


    Regierungsentwurf Link Seite 7 Artikel 1


    Viele Grüße

    Bernd

  • ja dann muss ich meinen Post wohl mal zurücknehmen, hatte ich noch nicht gelesen den Entwurf und ganz ehrlich konnte ich mir auch nicht vorstellen, dass eine weitere Mehrklassengesellschaft eingeführt wird.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Zitat

    Um die Einkommenseinbußen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insbe-sondere bei einem erheblichen Ausfall der Arbeit und damit des Entgelts erfahren, abzufedern, wird das Kurzarbeitergeld für die Monate, in denen der Entgeltausfall mindestens 50 Prozent beträgt, bis zum 31. Dezember 2020 gestaffelt ab dem vierten und ab dem siebten Monat des Bezugs erhöht.

    Demnach würde ich es auch so sehen wie Rmbaer, da dort nichts von Durchschnitt oder infolge steht...und auch nicht das die 4 Monate unter 50% liegen müssen.