Glück Auf.
Wir haben vor zwei Wochen aktuelle Stellenbeschreibungen inkl. Qualifikationsvoraussetzungen und Vertreterregelung erhalten.
Die jeweiligen Vertreter sind mit Namen benannt und werden teilweise bereits angelernt.
Wir haben bei zwei dieser Stellenbeschreibungen festgestellt, das die Person die als Vertreter benannt ist, die notwendige Qualifikation nicht erfüllt.
Der BR befürchtet, das es im Vertretungsfall zu Problemen im Arbeitsablauf kommen könnte. Das wiederum könnte zur Folge haben, das für weitere Mitarbeiter Nachteile entstehen. ( Z.B. Überstunden usw. da die Probleme iwie ausgebügelt werden müssen.)
Meine ersten Gedanken dazu wären folgende:
Auf die Befürchtungen des BR hinweisen und vorschlagen, die Vertreterpersonen zeitnah entsprechend der Stellenbeschreibung zu qualifizieren.
§97 Absatz 2 BetrVG "...dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen...." trift bei uns zu, da die Personen aus Abteilungen kommen, die im Organigramm unter den Vertretungspositionen stehen. Auch die ausgeführten Tätigkeiten sind nicht vergleichbar.
Was kann/sollte der BR hier noch tun?
Unsicher bin ich mir bei folgendem:
Da es sich "nur" um eine Vertretung handelt (Urlaub, Krank usw.), ist es keine Versetzung da die Dauer von einem Monat nicht überschritten wird?
Auf welche §§ - ausser der 97er - kann sich der BR berufen, wenn es keine Versetzung ist, er aber die Defizite bei der Qualifikaton sieht?