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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Rückkehr aus dem Home Office, welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich
Muss der Arbeitgeber in einem Büro Schutzmaßnahmen ergreifen bevor die Home Office Tätigkeiten der Mitarbeiter beendet werden können.
Die Frage ist, gibt es nur Empfehlungen seitens der Regierung zu den Schutzmaßnahmen in den Firmen/Büro oder ist das eine Pflicht? Ich denke aber das der BR da generell ein deutliches Mitspracherecht hat.
Wir haben keine BV Home Office.
Aber kann er auch die Rückkehr der Mitarbeiter verweigern wenn er der Meinung ist das die Maßnahmen nicht ausreichend sind?
denke die Rückkehr kann der Mitarbeiter nicht verweigern. Der AG hat ein Weisungs- und Direktionsrecht.
Bei uns gibt es einen Pandemieplan der abgestimmt ist. Werden die Bedingungen erfüllt spricht aus unserer BR Sicht
nichts mehr gegen "arbeiten in der Firma". Auch der Begriff Home Office trift ja nicht immer zu. Bei uns sind auch viele Mitarbeiter nur mit Laptop in Absprache nach Hause geschickt worden. Home Office besagt aber die komplette Einrichtung eines Büros. Z.B. Drucker, Aktenschrank, Stuhl u.s.w.
das kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, was die Länder in Ihren Rechtsverordnungen erlassen haben. Auch spielt ggf. die Art des Betriebes eine Rolle.
Grundsätzlich greift natürlich das Arbeitsschutzgesetz, diese besagt dass der AG einen Arbeitsplatz sicher gestalten muss und diese Gestaltung auch an geänderte Gegebenheiten anpassen mussvgl. hierzu §3 ArbSchG.
Hierbei ist auch der Betriebsrat nach §89 BetrVG involviert.
genau wegen des Arbeitsschutzgesetztes denken wir, dass wir involviert sind. Der Arbeitgeber ist da in der Pflicht.
Außerdem sollte sichergestellt werden das der Betrieb im Falle das Falles noch funktionsfähig bleibt. Z.b Gruppeneinteilung zur unterschiedlicher Arbeitszeit (Ist ja eh Kurzarbeit bei uns). Oder ein Teil Home Office im wöchentlichen Wechsel.
Da leider der Arbeitgeber nicht reagiert und wir alle aus dem Home Office (war tatsächlich so das viele Mitarbeiter nur mit Laptop in Absprache nach Hause geschickt wurden) zurück sollen, stellt sich die Frage inwieweit wir Druck machen können.
Aber für mich ist die Frage beantwortet. Danke. Wir werden Druck machen vielleicht bewegt sich ja was.
ein Mitspracherecht bei Homeoffice und auch mobiles Arbeiten, also mit Laptop daheim, hat der BR auf jeden Fall!
Allerdings sind jetzt mit Corona viele Sachen passiert, die im Normalfall nie passiert wären oder sollten. Wir wurden auch ohne BV oder sonstige Regelung nach Hause geschickt ins "Homeoffice", allerdings haben wir als Betriebsrat auch eine kurze BV aufgesetzt, dass alle Maßnahmen im Zuge von Corona nur bis Datum x Gültigkeit haben und dann ohne Nachwirkung unwirksam sind. Dann wird also neu geschaut.
Wenn ihr komplett ohne Regelung nach Hause geschickt wurdet, ist das derzeit eine ganz neue Situation und inwieweit ein Arbeitsgericht da später entscheidet, kann man jetzt wahrscheinlich kaum einschätzen. Aber ein Mitspracherecht habt ihr in jedem Fall nach der Gesetzeslage.
Nein der Mitarbeiter muss wieder in den Betrieb kommen. Sollten aber keinen Schutzmaßnahmen ergriffen worden sein hat der BR ein Mitspracherecht.
Außerdem gibt es den § 89 (1) und auch den § 80 (1) 1
Lasst euch die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz geben. Besonders den neuen Teil für die Gefährdung gegen Corona
Auch aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben sich Ansatzpunkte für den einzelnen Mitarbeiter , das sein Arbeitplatz so gestaltet werden muss, das es keine Gefahr am Arbeitsplatz gibt.