Lohn Rückvorderung

  • Hallo zusammen,

    eine Kollegin hat volgende Nachricht vom Ihren (jetzt Ehemaligen) Chef bekommen.


    Ich hätte eine Bitte.

    Möglicherweise ist mir bei den Lohnzahlungen im Juli 2019 ein Fehler unterlaufen.

    Am 29.7.19 habe ich Ihnen für Juli 2019 -,-- € überwiesen. Jedoch waren Sie den Juli 2019 krankgeschrieben und sollten gleichzeitig von der Krankenkasse Krankengeld bekommen haben. Könnten Sie dies bitte überprüfen?


    Fals Sie gleichzeitig Krankengeld bekommen hat, muss Sie den Lohn dann zurückzahlen ?

  • Hallo,


    nur mal so zum Verständnis. Lohnfortzahlung vom AG 6 Wochen, danach Krankengeld.

    Welcher AG zahlt denn länger als die 6 Wochen, oder länger als er muss.

    Sollte die Kollegin tatsächlich Lohn und Krankengeld erhalten haben steht ihr das rechtlich nicht zu.

    Ich könnte mir vorstellen das sie den zu unrecht erhaltenen Lohn zurück zahlen muss. Bin mir aber nicht ganz sicher

    ob es irgendwelche Fristen gibt.


    Beste Grüße

  • Hallo,

    Du kannst natürlich nicht Gehalt und Krankengeld gleichzeitig bekommen.

    Wenn Gehalt gezahlt wurde obwohl die Krankenkasse Krankengeld gezahlt hat, wäre das ein Gehaltsvorschuss.

    In welcher Form der Vorschuss verrechnet oder zurückgefordert wird, ist bestimmt von Fall zu Fall (Firma) unterschiedlich. Bei uns wird dieser Vorschuss mit zukünftigen Zahlungen verrechnet.

  • Hallo Steuerzahler,


    hört sich für mich eher nach einem kleinen Betrieb an? Hier ist die Frage ob tarifgebunden oder nicht ggf. entscheident, da es tarifliche Ausschlussfristen gibt. In der Metall und Elektroindustrie(Hessen) sind es Beispielsweise 3 Monate, das bedeutet wenn beiderseitig innerhalb dieser 3 Monate nach Auszahlung des Gehaltes keine Ansprüche geltend gemacht werden, ist der Drops gelutscht, egal ob es rechtmäßig gezahlt wurde oder nicht.

  • Hallo Brasileiro,


    wie kommst Du ohne Kenntnis des Einzelfalls zu dieser abenteuerlichen Behauptung ?

    Wenn Gehalt gezahlt wurde obwohl die Krankenkasse Krankengeld gezahlt hat, wäre das ein Gehaltsvorschuss.

    Steuerzahler: Gibt es keine rechtliche Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) zur Verjährung, dann gilt die gesetzliche 3-Jahres-Frist des § 195 BGB:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

  • Hallo

    Sollte die Kollegin noch ihren Lohn erhalten haben liegt zumindest kein Anspruch auf Krankengeld vor.

    Also wenn sie aus irgendwelchen Gründen den Lohn behalten darf, was ich nicht glaube mit Ausnahme der Ausschlussfrist, müsste Sie das KG zurückerstatten. Wenn Sie sich bei der Beantragung mal nicht strafbar gemacht hat. Wuste Sie bei Beantragung das Sie noch Lohn bekommen würde?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo Steuerzahler,


    wie so häufig die Antwort: Es kommt drauf an!


    Wie die meisten schon geschrieben haben, gibt es Ausschlussfristen. Diese können tariflich oder arbeitsvertraglich festgelegt werden, wobei eine Ausschlussfrist von 2 Monaten in der Regel sittenwiedrig und somit nichtig ist.


    Sollte keine Ausschlussfrist gelten so ist die 3-jährige Ausschlussfrist laut BGB gültig (§195 BGB).


    Allerdings gibt es bei Gehaltsüberzahlungen noch einen Sonderfall. Wenn das Gehalt nur zu einem relativ geringem Anteil überzahlt wurde (ich glaube 10-15%) so dass man es nicht unbedingt merkt, wenn man nicht direkt darauf achtet und man hat bereits das gesamte Geld schon ausgegeben, dann hat man sich entreichert und muss das zu viel bezahlte Geld u.U nicht mehr zurückzahlen.


    Hierzu sollte man dann aber einen Rechtsanwalt konsultieren, da man sich da auch schnell der Unterschlagung schuldig machen kann.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Brasileiro,


    wie kommst Du ohne Kenntnis des Einzelfalls zu dieser abenteuerlichen Behauptung ?

    Steuerzahler: Gibt es keine rechtliche Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) zur Verjährung, dann gilt die gesetzliche 3-Jahres-Frist des § 195 BGB:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

    Warum ist es eine abenteuerliche Behauptung? Wie wird es sonst gerechnet?

    Fakt ist doch, wenn eine Mitarbeiter für einen definierten Zeitpunkt Gehalt und Krankengeld bekommen hat, dieser zu viel erhalten hat. Zu klären ist dann, ob das Krankengeld zu viel gezahlt wurde oder eben das Gehalt.

    Wenn eine Firma Gehalt gezahlt hat, obwohl der Mitarbeiter berechtigt Krankengeld bekommen hat, was ist es dann?

    Bei uns wird es dann tatsächlich als Vorschuss deklariert und mit zukünftigen Gehaltszahlungen verrechnet. Ist vermutlich buchhalterisch für die Firma auch am einfachsten, da auf diesen Betrag auch Lohnnebenkosten gezahlt wurden.

  • Hallo,


    wie es bei euch im Nachhinein "deklariert" wird, ist völlig irrelevant und höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Lohnzahlung ist Lohnzahlung, auch wenn sie irrtümlich bzw. fehlerhaft erfolgt und muß dann vom AG innerhalb der jeweils geltenden Verjährungs- bzw. Ausschlußfrist geltend gemacht werden.

    Und ist die Verjährungsfrist abgelaufen, dann ist sie abgelaufen.

  • wie es bei euch im Nachhinein "deklariert" wird, ist völlig irrelevant und höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Lohnzahlung ist Lohnzahlung, auch wenn sie irrtümlich bzw. fehlerhaft erfolgt und muß dann vom AG innerhalb der jeweils geltenden Verjährungs- bzw. Ausschlußfrist geltend gemacht werden.

    Und ist die Verjährungsfrist abgelaufen, dann ist sie abgelaufen.

    Sehe ich genau so, ein AG kann das nicht als Vorschuss deklarieren und dann nach eigenem Ermessen einbehalten.

    Der Arbeitgeber muss den zu viel bezahlten Lohn genau so geltend machen, wie der AN einen zu wenig bezahlten Lohn geltend machen muss.


    Außerdem darf der Arbeitgeber nicht so ohne weiteres jeden zu viel bezahlten Lohn wieder einfordern. Das habe ich aber oben bereits erwähnt.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Bei uns wird dieser Vorschuss mit zukünftigen Zahlungen verrechnet. Zitat: Brasileiro


    Ja das könnte die die Kollegin vom Steuerzahler ja ihrem ehemaligen Arbeitgeber vorschlagen :D:D:D


    Ne wie die anderen sagen sie soll mal schauen welche Ausschlussfristen gelten. Bei uns sind es 6 Monate.

  • Sehe ich genau so, ein AG kann das nicht als Vorschuss deklarieren und dann nach eigenem Ermessen einbehalten.

    Der Arbeitgeber muss den zu viel bezahlten Lohn genau so geltend machen, wie der AN einen zu wenig bezahlten Lohn geltend machen muss.

    Hinzu kommt die MAin ist nicht mehr im Unternehmen. Und wenn Ausschussfristen vorliegen dann gelten die beiderseitig. Das muss im Vorfeld natürlich geprüft werden, welchen Ausschlussfristen für die MAin gelten.

    Du kannst natürlich nicht Gehalt und Krankengeld gleichzeitig bekommen.

    Warum nicht? Wenn ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe holt sich die Kasse das Geld schon wieder.


    Aber der Cheffe darf mein Gehalt doch aufstocken weil er Mitleid mit mir hat, weil ich krank bin.

    8o