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bei uns sind zwei Mitglieder des BA wg. Rente ausgeschieden. Wir hatten seinerzeit zwei Ersatzmitglieder gewählt. Rücken die jetzt automatisch im BA nach oder müssen die beiden ausgeschiedenen Plätze neu gewählt werden? Konnte im Gesetz nichts eindeutiges entdecken.
die Ersatzmitglieder sind für den Verhinderungsfall gedacht. Ständige Ausschussmitglieder sollten in der nächsten BR-Sitzung Neu gewählt werden. Ich würde empfehlen, die jetzigen Ersatzmitglieder als neue Ausschussmitglieder vorzuschlagen und die Ersatzmitglieder neu zu besetzen.
du findest deswegen im Gesetz nichts konkretes, weil die Frage von Stellvertretung an sich und deren Art und Umfang grundsätzlich der Regelungskompetenz des jeweiligen Gremiums unterliegt.
Es hängt also von der konkreten seinerzeitigen Beschlussfassung der Stellvertretung ab, ob diese dann auch das endgültige Nachrücken beinhaltet hatte.
War das endgültige Nachrücken seinerzeit nicht ausdrücklich Bestandteil des Beschlusses zur Stellvertretung, neige ich auch dazu, eine erneute Beschlussfassung für die Nachfolge der ausgeschiedenen BA-Mitglieder für nötig zu halten.
Ich sehe es wie ihr, da in der konst. Sitzung lediglich 2 Ersatzmitglieder für den Verhinderungsfall gewählt wurden. Auch in der Geschäftsordnung steht nichts entsprechendes, dass die Ersatzmitglieder bei Ausscheiden eines Mitglieds nachrücken.
Es ging in der letzten Sitzung deshalb hoch her und leider hat die Mehrheit den Antrag auf Neuwahl der ausgesch. BA-Mitglieder abgelehnt.
Dummerweise hat eine Kollegin die grad beim ifb-Seminar ist, die Referentin dazu befragt und die hat gesagt, dass auch im BA die Ersatzmitglieder automatisch nachrücken.
Leider finde ich dazu nichts im Klebe oder Fitting.
Also werde ich bzw. fast die Hälfte des Gremiums mich wohl damit abfinden müssen.
was habt ihr überhaupt zu Ersatzmitgliedern in der GF geregelt?
Wenn ihr Ersatzmitglieder gewählt habt, dann Rücken die nach wenn die ordentlichen Mitglieder verhindert sind.
Ich gehe davon aus, dass ihr für alle Ausschüsse Ersatzmitglieder habt. Das Gesetz sieht aber erstmal keine Ersatzmitglieder für Ausschüsse vor, lässt aber eine Wahl zu. Wenn ihr nichts besonderes geregelt habt gilt logischerweise dann für diese Ersatzmitglieder das gleiche wie für BR-Ersatzmitglieder, Sie rücken nach.
Wenn ihr damit nicht einverstanden seit, dann könnt ihr einen Top auf die TO setzen lassen, Abwahl der nachgerückten BA-Mitglieder.
Wenn dieser Antrag die erforderliche Mehrheit erhält (bei Listenwahl in den Ausschüssen 75% Zustimmung erforderlich) wird danach automatisch neu gewählt (in Liste oder persönlich). Wenn die Mehrheit es nicht mit euch stimmt, sind die richtigen Vertreter auch im Ausschuss. Denn es sind die Vertreter im Ausschuss, die die Mehrheit im BR haben.
für WA und BA haben wir Ersatzmitglieder. Aber in der Geschäftsordnung ist hier zum Nachrücken nichts geregelt. Etwas weniger als die Hälfte des Gremiums sieht das Nachrücken der Ers.mitgl. in den Ausschüssen nur im Verhinderungsfall. Antrag auf Neuwahl kam, aber eine knappe Mehrheit möchte nicht wählen, da sonst die "alten" Ersatzmitglieder womöglich nicht gewählt werden würden.