BEM - Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung

  • Ich habe derzeit einen Kollegen im BEM-Verfahren, der mit psychischen Problemen schon seit sehr langer Zeit krank geschrieben ist.

    Er hat bereits 2 Eingliederungsversuche gehabt. Der eine wurde durch ihn gleich wieder abgebrochen, weil er gemerkt hat, dass er sich noch nicht in der Lage fühlte. Das zweite ist leider auch nicht zu Ende gebracht worden und war somit nicht erfolgreich. Nun hat er mit seinem Arzt einen neuen Wiedereingliederungsplan erstellt, welcher durch den Arbeitgeber abgelehnt wurde.


    Der Arbeitgeber hatte ihm zwischenzeitlich eine Vertragsänderung angeboten, damit die Belastungen für ihn nicht zu groß sind. Hier kann der Betroffene sich aber noch nicht entscheiden, ober er das annehmen möchte. Er war vorher Fachbereichsleiter und soll nun 2 Stufen tiefer eingestellt werden. Er würde somit die Stufe des Projektleiters überspringen und nur noch ein Projektingenieur sein. Da das natürlich auch enorme Gehaltseinbußen mit sich bringt, tut er sich sehr schwer, dem geänderten Arbeitsvertrag zuzustimmen, was ich persönlich auch verstehen kann.


    Der Arbeitgeber sagt nun aber, solange die Vertragsverhandlungen nicht zum Abschluss gebracht sind, wird es keine weitere Wiedereingliederung geben. Sind die Vertragsdetails besprochen und unterschrieben, kann über einen erneuten Wiedereingliederungsversuch gesprochen werden.


    Kann mir jemand helfen und sagen, ob das im BEM-Verfahren rechtens ist? Meiner Meinung nach sind es 2 verschiedene Paar Schuhe. 1x der Arbeitsvertrag und 1x das laufende BEM-Verfahren.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    maschoe

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  • Das BEM soll dazu dienen, den MA auf seinem bisherigen Arbeitsplatz wieder vollumfänglich einzusetzen, evtl. auch unter Zuhilfenahme von Leistungen zur Teilhabe jeglicher Art, die da dann zur Verfügung steht.

    Ist dieses nicht möglich, muss über eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen nachgedacht werden.

    Immer ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Ultima Ration (letzte Mittel) in einem BEM-Verfahren.

    Das solltest du einmal mit dem AG besprechen, ausschöpfen aller Mittel damit der MA auf seiner alten Position wieder eingesetzt werden kann. Dazu können auch Zuschüsse für den AG zählen, die er beantragen kann, wenn ein AN leistungsgemindert ist.

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  • Hallo,

    zur Ergänzung vielleicht noch. Das BEM ist noch nicht abgeschlossen.

    Der Arbeitgeber sagt nun aber, solange die Vertragsverhandlungen nicht zum Abschluss gebracht sind, wird es keine weitere Wiedereingliederung geben. Sind die Vertragsdetails besprochen und unterschrieben, kann über einen erneuten Wiedereingliederungsversuch gesprochen werden.

    Hier widerspricht sich der AG selbst. Es ist genau andersrum. ERST muss alles versucht werden den Mitarbeiter

    wieder einzugliedern. Und erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind spricht man über das letzte Mittel.

    Aber nicht vorher. Hier würde ich beim AG ansetzen.

    Eine Vertragsänderung in einem laufenden BEM würde ich auch nicht zu schlechteren Bezügen unterschreiben.

    Da kann ich den Mitarbeiter verstehen. Ihr als BR solltet euch hier schützend vor den Kollegen stellen.


    Beste Grüße

  • Hallo,


    natürlich kann ein AG jederzeit versuchen, einen Beschäftigten "im gegenseitigen Einvernehmen" über den Tisch zu ziehen.


    Da allerdings ein BEM eigentlich ergebnisoffen ablaufen sollte, sind Tätigkeitsänderungen als Voraussetzung für ein BEM zumindest moralisch verwerflich. In diesem Fall hätte der AN mE gute Argumente, zumindest die WE rechtlich zu erzwingen, da der AG hier sachfremde Ablehnungsgründe vorbringt.


    Hat denn der AN bei einer so schweren Erkrankung eine Anerkennung als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter ?

  • natürlich kann ein AG jederzeit versuchen, einen Beschäftigten "im gegenseitigen Einvernehmen" über den Tisch zu ziehen.

    Das war doch das Thema mit der Reibungshitze und der Nestwärme.


    Dem AN vorgaukeln, dass man mit der Vertragsänderung ausschließlich die Fürsorgepflicht als AG im Auge hat.;)



    Hat denn der AN bei einer so schweren Erkrankung eine Anerkennung als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter ?

    Das würde mich auch mal interesieren, ich war da in meiner Blauäugigkeit bei der langen Erkrankung und des Beschriebenen Krankheitsbildes, einfach von ausgegangen.

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    • Hilfreichste Antwort

    Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass ein BEM nicht nur aus einer Stufenweisen Wiedereingliederung bestehen sollte, dies wird gerne von einigen Arbeitgebern übersehen.

    Man könnte auch eine befristete Änderung des Arbeitsumfanges beschließen, die dann stufenweise wieder zurückgenommen wird. Oder man schränkt die Erreichbarkeit des Kollegen erst einmal ein, damit er mehr Zeit hat sich wieder in seinem alten Arbeitsumfeld zurechtzufinden.

    Vielleicht kann man auch örtlich etwas verändern, weil er jetzt in einem Großraumbüro sitzt und er in einem kleinen Büro mit 2 Kollegen ungestörter arbeiten kann.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Eine stufenweise Wiedereingliederung ist wie richtig festgesteltl wird was anderes wie ein BEM.


    Wenn der AG auf Grund seiner Fürsorgepflicht sagt, wir haben das in dem Job 2 mal versucht und beide Male hat es nicht geklappt, wenn dann will ich dich wieder ganz auf dem Job. Wenn du dir aber nicht sicher bist und wieder nur probieren willst ob du das schafst, dann bin ich dazu nur bereit, wenn wir es mit einer weniger belastenden Tätigkeit versuchen, dann ist das erstmal nachvollziehbar. Ggf hat er sich dazu sogar den Rat des Arbeitsmediziners eingeholt und gefragt, hör mal Doc, wie siehst du das, ist Herr Müller innerhalb der nächsten 6 Wochen problemlos wieder voll in seiner alten Tätigkeit einsetzbar und hält der die Belastungen dann auch aus.

    ggf. hat der Doc gesagt, lieber AG ich gehe davon aus, dass er die Belastungen nicht gewachsen ist sondern die Belastungen der Aufgabe seine Gesundheit gefährden. Dann muss der AG sogar reagieren.


    Ein dritter Fehlschlag kann auch negativ ausgelegt werden (Personenbedingte Kündigung wegen ständiger AU und ständigen Fehlschlägen und nicht dem Job gewachsen, negative Gesundheitsprognose durch 3 abgebrochene Wiedereingliederungsversuche nachgewiesen). Daher was bei euch möglich ist und wie die Situation abzuschätzen ist würde aus meiner Sicht nur klärbar sein mit Hinzuziehung und Unterstützung von Fachkomtenz in Gesundheit und Arbeitsrecht. Bei der Funktion ist sicher eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, die der MA nun nutzen kann.


    Gruß

    Rabauke