Ich habe derzeit einen Kollegen im BEM-Verfahren, der mit psychischen Problemen schon seit sehr langer Zeit krank geschrieben ist.
Er hat bereits 2 Eingliederungsversuche gehabt. Der eine wurde durch ihn gleich wieder abgebrochen, weil er gemerkt hat, dass er sich noch nicht in der Lage fühlte. Das zweite ist leider auch nicht zu Ende gebracht worden und war somit nicht erfolgreich. Nun hat er mit seinem Arzt einen neuen Wiedereingliederungsplan erstellt, welcher durch den Arbeitgeber abgelehnt wurde.
Der Arbeitgeber hatte ihm zwischenzeitlich eine Vertragsänderung angeboten, damit die Belastungen für ihn nicht zu groß sind. Hier kann der Betroffene sich aber noch nicht entscheiden, ober er das annehmen möchte. Er war vorher Fachbereichsleiter und soll nun 2 Stufen tiefer eingestellt werden. Er würde somit die Stufe des Projektleiters überspringen und nur noch ein Projektingenieur sein. Da das natürlich auch enorme Gehaltseinbußen mit sich bringt, tut er sich sehr schwer, dem geänderten Arbeitsvertrag zuzustimmen, was ich persönlich auch verstehen kann.
Der Arbeitgeber sagt nun aber, solange die Vertragsverhandlungen nicht zum Abschluss gebracht sind, wird es keine weitere Wiedereingliederung geben. Sind die Vertragsdetails besprochen und unterschrieben, kann über einen erneuten Wiedereingliederungsversuch gesprochen werden.
Kann mir jemand helfen und sagen, ob das im BEM-Verfahren rechtens ist? Meiner Meinung nach sind es 2 verschiedene Paar Schuhe. 1x der Arbeitsvertrag und 1x das laufende BEM-Verfahren.
Vielen Dank für eure Hilfe.
maschoe