Unternehmensrichtlinie vs. Betriebsvereinbarung

  • Hallo zusammen,


    das Unternehmen will schon lange mit dem Betriebsrat zusammen eine "BV HomeOffice" auf die Beine stellen. Die AG Seite hat dies nun lange Zeit nicht priorisiert und jeweils mit Kurzarbeit/Corona argumentiert.


    Nun gibt es plötzlich einen Entwurf einer "Unternehmensrichtlinie HomeOffice" den wir von einer Fachabteilung unter der Hand zugesendet bekommen haben.


    Frage: Wie ist eine Richtlinie ggü. einer Betriebsvereinbarung einzuordnen? Die Richtlinie müsste doch auch mitbestimmungspflichtig sein, oder? Welche Nachteile hätten wir, wenn wir der Richtlinie zustimmen statt wie bisher geplant eine Betriebsvereinbarung zu machen?

    Der Inhalt der Richtlinie hat im aktuellen Entwurf keine "No-Go" Punkte drin, wäre also für uns im Zweifel akzeptabel.


    Danke für eure Einschätzung!


    Viele Grüße Hubert!

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  • Hallo,


    der AG kann eine solche Anweisung nennen, wie er will, die Mitbestimmungsrechte tangiert das nicht.


    Deswegen sollte der BR jetzt unter Verweis auf diesen Entwurf zu Verhandlungen über eine BV auffordern. Sollte der AG ohne Mitbestimmungsverfahren diese "Richtlinie" ganz oder teilweise umsetzen wollen, muß der BR halt konsequent Unterlassung verlangen.

  • Hallo Albarracin,


    vielen Dank für deine Antwort. Der Begriff "Unternehmensrichtlinie" hat mir suggeriert, dass es sich hier um eine besondere Form der Anweisung handelt.


    Vielen Dank für deine Einschätzung! Wir werden so vorgehen. :thumbup:

    • Hilfreichste Antwort

    der AG kann eine solche Anweisung nennen, wie er will, die Mitbestimmungsrechte tangiert das nicht

    Auch wenn ich das im Grundsatz für den richtigen Ansatz halte, so ist mir das zu pauschal.

    Der Begriff "Unternehmensrichtlinie" hat mir suggeriert, dass es sich hier um eine besondere Form der Anweisung handelt.

    Eine besondere Form mag das durchaus sein, aber der Name alleine sagt eben noch nix über die Beteiligung oder nicht aus.


    Dafür entscheidend sind die Regelungsinhalte.


    Beispiele:

    Die Unternehmensrichtlinie besagt, dass der AN sich nur über die Geräte des AG in das Netzwerk der Firma einklinken darf. Legitim und absolut mitbestimmungsfrei.


    Die Unternehmensrichtlinie besagt, dass an Online-Meeting nur alleine und in geschlossenen Räumen teilgenommen werden darf. Klarer Fall von Ordnungsverhalten und damit eindeutig mitbestimmt.


    Kurz: Ohne genaue Kenntnis der Regelungen der Unternehmensrichtlinie ist es schwer hier eine abschließende Aussage zu treffen. Im Zweifelsfall würde ich mich allerdings, ähnlich wie albarracin, auf den Standpunkt stellen, dass alles erst einmal Ordnungsverhalten und damit mitbestimmt ist.


    Und die Gelegenheit, hier den notwendigen Druck auf den Kessel zu bekommen um die (längst fällige?) BV zum Abschluss zu bringen kann ja auch nicht schaden.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()