Letzte Woche wurde im Webinar "Flexibles Arbeiten in der Coronakrise" gesagt, dass der AG die Mitarbeiter nicht in Zwangsurlaub schicken darf., was den aktuellen Urlaub betrifft. Verweis auf BurlG §7. Resturlaub muss schon genommen werden.
Gestern wurde im Webinar "Kurzarbeit" gesagt, der AG darf die Mitarbeiter auffordern, ihren Jahresurlaub zu nehmen, da ja dringende betriebl. Belange vorliegen.
Habe ich da was nicht richtig verstanden?