Kurzarbeit - Zwangsurlaub

  • Letzte Woche wurde im Webinar "Flexibles Arbeiten in der Coronakrise" gesagt, dass der AG die Mitarbeiter nicht in Zwangsurlaub schicken darf., was den aktuellen Urlaub betrifft. Verweis auf BurlG §7. Resturlaub muss schon genommen werden.

    Gestern wurde im Webinar "Kurzarbeit" gesagt, der AG darf die Mitarbeiter auffordern, ihren Jahresurlaub zu nehmen, da ja dringende betriebl. Belange vorliegen.

    Habe ich da was nicht richtig verstanden? :/

  • nicht in Zwangsurlaub schicken darf

    auffordern, ihren Jahresurlaub zu nehmen

    Ich sehe da keinen Widerspruch.

    Variante 1: du bleibst jetzt Zuhause und ich ziehe dir dafür Urlaub ab (AG trifft endgültige Entscheidung)

    Variante 2: Wir würden es ausdrücklich begrüßen, wenn du jetzt deinen Urlaub nimmst. (AN trifft letztlich die Entscheidung)


    Eine Aufforderung ist (solange sie nicht den Straftatbestand der Nötigung erfüllt) nichts weiter als ein freundlicher Hinweis auf die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Sigmund,


    Bin da bei Moritz.

    Letzte Woche wurde im Webinar "Flexibles Arbeiten in der Coronakrise" gesagt, dass der AG die Mitarbeiter nicht in Zwangsurlaub schicken darf., was den aktuellen Urlaub betrifft. Verweis auf BurlG §7. Resturlaub muss schon genommen werden.

    Das ist auch so richtig.

    Gestern wurde im Webinar "Kurzarbeit" gesagt, der AG darf die Mitarbeiter auffordern, ihren Jahresurlaub zu nehmen, da ja dringende betriebl. Belange vorliegen.

    Das ist auch so richtig. Der AG darf auffordern, aber entscheiden tut der AN. Also kein Problem.

    Was sollen denn die "dringend betrieblichen Gründe" sein?

    Auftragsmangel aufgrund Corona jedenfalls nicht - dazu gibt es das "mildere Mittel" Kurzarbeit.

    Hier kann man den AG fragen was für Gründe das sind.

    Denke da läuft noch alles im Rahmen.


    Gruß