Zutritt nur mit Körpertemperaturmessung

  • Hallo,

    unser BR ist dabei eine BV abzuschließen.

    Darin ist geregelt, dass bei betreten der Firma die Körpertemperatur gemessen wird.

    Teilnahme ist freiwillig.

    Wer nicht teilnimmt, bekommt den Tag nicht bezahlt.


    Laut Arbeitgeber besteht die Freiwilligkeit darin, entweder die Messung durchführen zu lassen oder eben für den Tag nicht entlohnt zu werden.

    Wie seht ihr das? Ist das nicht Annahmeverzug des AG?

    Schönen Dank schon mal für eure Einschätzung.

  • Kurzer Blick aufs Datum, okay, heute ist schon der 2. April und das ist nicht das Witzeforum...


    Hier fällt mir, mit Verlaub, damit auf gut bairisch lediglich folgendes ein: "Ins Hirn gschissn."


    Und Ihr seid ganz ernsthaft dabei, als BR diese krass rechtswidrige BV abzuschließen!?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo dersensemann,


    Annahmeverzug sehe ich da erstmal nicht, wenn es so in der dann abgeschlossenen BV steht, aber das Thema ist mitbestimmungspflichtig nach §87 BetrVG.


    Die Freiwilligkeit sehe ich überhaupt nicht gegeben, weil entweder wird dieser Maßnahme "freiwillig" zugestimmt oder es gibt kein Geld. Denn wer sich nicht dieser Massnahme unterwirft wird ja schließlich sanktioniert durch den Wegfall des Lohnes.

    Im Gegenzug könntet Ihr mit dem AG vereinbaren nur wenn er euch mit einem Guten Morgen Ständchen empfängt kommt ihr in den Betrieb und arbeitet ansonsten muss er euch halt so bezahlen. Und das Ständchen aber im rosa Tütü!


    Und dann wäre noch die Frage wer und wie wird die Temperatur gemessen und was passiert mit den Werten (Gesundheitsdaten / DSGVO) und was passiert mit den MA die eine abweichende Temperatur haben?


    Viele Grüße

    Bernd

  • Annahmeverzug sehe ich da erstmal nicht, wenn es so in der dann abgeschlossenen BV st3ht (...).

    Anmerkung: Eine rechtswidrige BV hebelt nicht den Grundsatz des Annahmeverzugs aus...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke erstmal.

    Kleiner Nachtrag:

    In der BV soll stehen, dass bei nicht Teilnahme der Zutritt zur Firma und damit die Arbeitsaufnahme verweigert wird.


    Es steht nicht drin, dass der MA für den Tag nicht entlohnt wird.

  • Danke erstmal.

    Kleiner Nachtrag:

    In der BV soll stehen, dass bei nicht Teilnahme der Zutritt zur Firma und damit die Arbeitsaufnahme verweigert wird.


    Es steht nicht drin, dass der MA für den Tag nicht entlohnt wird.

    Auch das ist nicht klar: Verweigert der Arbeitgeber die Annahme der angebotenen Arbeitsleistung (alles gut, dann kann der Mitarbeiter beruhigt nach Hause und bekommt Geld fürs nichts tun); oder verweigert damit der Arbeitnehmer die Aufnahme der Arbeit (ganz schlecht, wollen mal nicht hoffen dass das so drinsteht)???


    Bitte drücke dich präzise und eindeutig aus. Unklare Formulierungen helfen keinem und machen es unmöglich, dir einen Rat zu geben.

  • da ich gerne dazulerne die Frage wie kommst du auf Rechtswidrig im Zuge dieser BV?

    Sie verstößt gegen §1906a BGB (medizinische Zwangsmaßnahmen sind nur in sehr eng begrenztem Rahmen zulässig) und §240 StGB (Nötigung, hier durch Drohung mit empfindlichem Übel).


    Sollte ein MA seine Lohnfortzahlung gerichtlich geltend machen, möchte ich weder in der Haut des AG noch des BR stecken...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • So, die Formulierung:


    Die Durchführung der Messung ist in jedem Fall freiwillig.

    Eine Verweigerung resultiert allerdings darin, dass ein Zutritt zum Betrieb und somit eine Arbeitsaufnahme verweigert wird.

  • Hallo Sensenmann,

    Bin mal etwas krass jetzt.

    Wenn der BR auch nur überlegt sich mit so einer BV zu befassen gehört er weggesenst.

    Meine persönliche aber ganz klare Meinung.

    Die Arbeitsaufnahme wird auch ganz klar nicht verweigert sondern der Zutritt zur Arbeit.

    Somit auch ganz klar Annahmeverzug.

    Wie kommt Ihr darauf die Messung soll freiwillig sein, aber wenn ich Sie nicht mache bekomme ich vom AG kein Gehalt.

    Wo bitte ist da die Freiwilligkeit????

    Wir haben selber bei uns genug Probleme in der Firma. Sämtliche Mitbestimmungen werden übergangen weil wir Corona haben. Der BRV ist zurückgetreten. Wir sind ein schwacher BR aber sowas geht doch gar nicht.

    Tut mir leid wegen der deutlichen Worte aber auf was die Leute so kommen erschließt sich mir nicht.


    Aus dieser Diskussion bin ich raus . Es gibt wichtigeres.


    Gruß und ein schönes Wochenende.

  • Hallo

    Ich kann mich nur all denen anschließen die so eine BV für blödsinnig und rechtswidrig halten.

    Der Abschluss einer BV Pandemie ist hier wesentlich effektiver.

    In dieser sollte dann auch geregelt werden wie mit MA umgegangen wird wenn Sie eventuell zu einer risikogruppe von Corona gehören. Kontakt hatten mit Infizierten oder Symptome erkennen lassen oder.....

    Was gar nicht geht das irgend jemand irgendwelche Untersuchungen vornimmt.

    Bei uns ist in allen Fällen auf jedenfalls die weiter Zahlung der Bezüge festgeschrieben.

    Vieles ist so geregelt das dies immer im gegenseitigen Einvernehmen geschieht.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • seit ihr ein Amerikanisches oder chinesisches Unternehmen?


    Auch unsere Unternehmensleitung in des USA kam auf diese Idee, weil Sie meinen, damit corona verhindern zu können.

    Die haben nicht begriffen, dass in den ersten tagen der übertragungsmöglichkeit noch kein Fieder da ist und das diese Maßnahmen nichts hilft.

    Alle 3 Coronafälle bei uns hatten kein Fieder und 2 haben immer noch kein Fieber.. es hätte also nichts geholfen.


    Ich würde hier bevor es zu dieser BV kommt 1. Die Einigungstelle anrufen lassen; 2. Den betriebsarzt mit in die Beratung einbeziehen und 3. feststellen, wenn der AG den Zutritt verweigern will muss er trotzdem zahlen!


    gruß

    Rabauke

  • Hallo Sensenmann,


    Du kannst das Wort "freiwillig" noch so oft verwenden, wie Du willst - es wird dadurch nicht zutreffender.

    Nach Deinen Erläuterungen ist die Messung Voraussetzung für die Annahme der Arbeitsleistung durch den AG. Damit ist sie eben nicht "freiwillig".

    Und ein derartiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des AN durch eine Maßnahme, die gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist, ohne offensichtlich vorher andere, weniger belastende Maßnahmen zu prüfen, ist kein Ruhmesblatt für einen BR.

  • Es ist zudem ein Eingriff in grundgesetzlich garantierte Rechte, der wenn überhaupt nur juristisch und inhaltlich gerechtfertigt wäre, wenn a) durch andere, weniger in die Rechte eingreifende Maßnahmen b) der Schutz eines höherwertigen Rechtsgutes - hier vmtl die körperliche Unversehrtheit durch Prävention von Coronainfektionen - gewährleistet wäre.


    Zweiteres ist nicht gewährleistet. Fieber ist erstens nicht bei allen Infizierten ein Symptom, zweitens tritt es wenn überhaupt erst relativ spät in der Inkubationszeit auf. D.h. das Fiebermessen vermittelt, da es viele falsch negative Ergebnisse erzeugt, eine falsche Sicherheit, es ist als Aktionismus zu sehen und nicht sehr präventionstauglich. Andererseits schwankt die Körpertemperatur auch bei Gesunden, und eine erhöhte Temperatur kann alle möglichen sonstigen Ursachen haben, und zwar Ursachen, die den AG nichts angehen, wie z.B. bestimmte Allergien oder Bindegewebserkrankungen.


    Und zu Ersteren ist zu sagen: Soll der AG diese Maßnahmen durchführen, bevor er solchen Blödsinn mit dem BR vereinbart. Home Office, Hygienevorschriften, Schutzvorrichtungen etc.


    Und noch mehr zum Wort "illegal": Verweigern AN die Fiebermessung, so darf der AG schlicht nicht die Lohnzahlung aussetzen. Punkt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke Winfried.

    Das ist ziemlich genau das, was ich und ein weiterer Kollege in der BR-Sitzung vorgebracht haben. Wir haben es lang und breit erklärt.

    Das Gremium ist unseren Argumenten nicht gefolgt.

    Wenn es eingeführt wird, bin ich natürlich unter den Verweigerern. Ich geh nämlich nicht mit Fieber arbeiten. Zumal man sich bei uns schon lange 3 Tage telefonisch krank melden darf ohne AU Bescheinigung. Bin schon gespannt.

    Nebenbei: Wir produzieren Lebensmittel. Stark verstärkte Schutzvorschriften laufen schon.


    Ich setz mich Montag schon mal mit der NGG in Verbindung. Dann wissen die schon, was sie erwartet.

    Vielen Dank nochmal

  • Hallo,


    wenn ich das lese . "Das Gremium ist unseren Argumenten nicht gefolgt." wird mir schlecht.

    Was für ein tolles Gremium, rechtswidriges handeln. Aber Corona macht es möglich.

    Ach ja vergessen ich bin raus.