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denn der § 5 Abs. 3 drückt das etwas schwammig aus.
Dürfen wir uns ein Gesetz aussuchen oder möchtest du deine Frage präzisieren? Falls Du aber das BetrVG meinst: warum sollten allen AN der Rechtsabteilung leitende Angestellte sein? Und was hat das mit Kurzarbeit zu tun?
Dürfen wir uns ein Gesetz aussuchen oder möchtest du deine Frage präzisieren? Falls Du aber das BetrVG meinst: warum sollten allen AN der Rechtsabteilung leitende Angestellte sein? Und was hat das mit Kurzarbeit zu tun?
Hallo Moritz, das ist das Argument der GL (oder wahrscheinlich eher der Rechtsabteilung). Unsere BV enthält den Passus, dass leitende Angestellte nach BetrVG von der Kurzarbeit ausgenommen sind. Ein Anwalt hat Prokura - somit ist der raus. Aber wie sind die anderen vier zu betrachten? Wir bauen hier eigentlich auf den Sinn der Gleichgerechtigkeit und benötigen ein schlagfertiges Argument (§) um auch diesen Personenkreis zu integrieren.
wie kommst Du bzw. die GL auf die Idee, daß die AN in der Rechtsabteilung anders zu behandeln sind? Sie sind genauso normale AN wie alle anderen auch. Und deswegen geht es auch bei diesen AN nur darum, ob es einen relevanten Arbeitsausfall gibt, der Kurzarbeit rechtfertigt.
Wenn Deine GL sie anders behandeln möchte, muß sie, die GL, begründen, warum das so ist.
Gegenfrage: sind die alle erst nach der letzten BR-Wahl eingestellt worden? Wer Leitender ist oder nicht, wird üblicherweise zur BR-Wahl bei Erstellung der Wählerlisten geklärt. Und danach gilt diese Festlegung.
Unabhängig mal davon, sehe ich nicht, warum ein angestellter AN, nur weil er in der Rechtsabteilung arbeitet, kein "normaler" AN sein sollte.
Kurzarbeit wird nicht nach dem Gieskannenprinzip verteilt sondern nach dem Arbeitsausfall.
wir haben bei uns auch Teilbereiche die weiter unter Volllast fahren und somit keine Kurzarbeit haben während ca. 80% der Belegschaft in Kurzarbeit ist.
Somit kann es gut sein, dass die Rechtabteilung nun mehr zu tun hat und deshalb keine Kurzarbeit machen kann (Anträge stellen, Gespräche führen, Verhandlungen begleiten, kunden kontaktieren und und und)
Weiterer Hinweis: bei uns machen die Leitenden freiwillig mit, die nun weniger zu tun haben.
Hallo Moritz, das ist das Argument der GL (oder wahrscheinlich eher der Rechtsabteilung). Unsere BV enthält den Passus, dass leitende Angestellte nach BetrVG von der Kurzarbeit ausgenommen sind. Ein Anwalt hat Prokura - somit ist der raus. Aber wie sind die anderen vier zu betrachten? Wir bauen hier eigentlich auf den Sinn der Gleichgerechtigkeit und benötigen ein schlagfertiges Argument (§) um auch diesen Personenkreis zu integrieren.
Argument gewünscht ? Bitteschön:
Wie verhält es sich denn bei BR Wahlen mit den MA der "Rechtsabteilung" ? Sind die da auch raus? Glaube ich nicht.
wir haben aktuell auch Kurzarbeit. Keinen bestimmten %Satz sondern je nach Abteilung unterschiedlich. Da wir ein Logistiker sind, beurteilen wir auch von Woche zu Woche die Kurzarbeit neu.
Je nach Auftragsvolumen gehen die MA mal mehr und mal weniger in KUG. Wie haben auch Abteilungen die 100 % KUG haben und eine Personalabteilung zu 100 Prozent arbeitet. Die habe sich sogar noch Mitarbeiter aus dem Betrieb ausgeliehen um die Mehrarbeit zu bewältigen.
Weiterhin sind wir im BR alle sehr neugierig und stecken in jede Abteilung unsere Nase rein.
Keine Sorge das sind wir auch . Doch wir können nicht sagen ob in der einen IT Abteilung für 40 Prozent Arbeit vorhanden ist und in der anderen für 80 Prozent.
Ob der eine Kunde (von ca, 50 Kunden) in der nächsten Woche viel Ware hat oder wenig. Ob im der Reklamation mehr Arbeit anfällt in der KUG, als neben der KUG oder ob dort gar nicht zu tun ist weil die auch alle in der KUG sind.
Wenn wir das bei geschätzen 150 Abteilungen beurteilen könnten dann brauchten wir die ABteilungsleiter nicht und derBR würde, in Verhandlung mit der GL bestimmen wieviel Kurzarbeit zu nehmen ist.
Klar kann man vermuten, das wenn kein internationale Transporte ankommen. das einen Lager nicht so viel zum arbeiten hat, aber das sind vermutungen. Vieleicht hat der Vertrieb ja für die Coronazeit einen Kunden an Lang gezogen der Kurzfristig ein Lager barucht.
Rabauke Wenn du das genau weißt und in Prozente ausdrücken kannst für jede kleinen Abteilung , dann schmeiß die Hälfte der Abteilungsleiter raus. Die werden nicht benötigt.
Und solltest du mal in Niedersachsen /Grenze NRW für wenig Geld arbeiten wollen dann bewirb dich bei uns. Wir schmeißen dann das Controlling raus
Und in den BR bekommen wir dich dann auch bald.. Das wird lustig