Kurzarbeit für Rechtsabteilung

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    auch uns hat nun das Thema Kurzarbeit ereilt und wir besprechen mit der GL nun den Personenkreis

    und die entsprechende Verteilung. Hier besteht nun Uneinigkeit darüber, ob unsere Rechtsabteilung

    ebenfalls Kurzarbeit machen kann/muß, denn der § 5 Abs. 3 drückt das etwas schwammig aus.


    Wie seht Ihr das? Danke vorab für Euren Input.

  • denn der § 5 Abs. 3 drückt das etwas schwammig aus.

    Dürfen wir uns ein Gesetz aussuchen oder möchtest du deine Frage präzisieren? Falls Du aber das BetrVG meinst: warum sollten allen AN der Rechtsabteilung leitende Angestellte sein? Und was hat das mit Kurzarbeit zu tun?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Dürfen wir uns ein Gesetz aussuchen oder möchtest du deine Frage präzisieren? Falls Du aber das BetrVG meinst: warum sollten allen AN der Rechtsabteilung leitende Angestellte sein? Und was hat das mit Kurzarbeit zu tun?

    Hallo Moritz, das ist das Argument der GL (oder wahrscheinlich eher der Rechtsabteilung). Unsere BV enthält den Passus, dass leitende Angestellte nach BetrVG von der Kurzarbeit ausgenommen sind. Ein Anwalt hat Prokura - somit ist der raus. Aber wie sind die anderen vier zu betrachten? Wir bauen hier eigentlich auf den Sinn der Gleichgerechtigkeit und benötigen ein schlagfertiges Argument (§) um auch diesen Personenkreis zu integrieren.

  • Prokura ist ein Indiz aber alleine meiner meinung nach nicht ausreichend.

    Unsere Prokuristen vor Ort dürfen z.b. weder alleine einstellen noch eine Kündigung unterschreiben daher sehen wir die höchstens als "Leidende"

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    wie kommst Du bzw. die GL auf die Idee, daß die AN in der Rechtsabteilung anders zu behandeln sind? Sie sind genauso normale AN wie alle anderen auch. Und deswegen geht es auch bei diesen AN nur darum, ob es einen relevanten Arbeitsausfall gibt, der Kurzarbeit rechtfertigt.

    Wenn Deine GL sie anders behandeln möchte, muß sie, die GL, begründen, warum das so ist.

  • Ein Anwalt hat Prokura - somit ist der raus.

    Nicht unbedingt, wie rtjum ja schon richtig geschrieben hat.

    Aber wie sind die anderen vier zu betrachten?

    Gegenfrage: sind die alle erst nach der letzten BR-Wahl eingestellt worden? Wer Leitender ist oder nicht, wird üblicherweise zur BR-Wahl bei Erstellung der Wählerlisten geklärt. Und danach gilt diese Festlegung.


    Unabhängig mal davon, sehe ich nicht, warum ein angestellter AN, nur weil er in der Rechtsabteilung arbeitet, kein "normaler" AN sein sollte.

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  • nun,


    Kurzarbeit wird nicht nach dem Gieskannenprinzip verteilt sondern nach dem Arbeitsausfall.

    wir haben bei uns auch Teilbereiche die weiter unter Volllast fahren und somit keine Kurzarbeit haben während ca. 80% der Belegschaft in Kurzarbeit ist.

    Somit kann es gut sein, dass die Rechtabteilung nun mehr zu tun hat und deshalb keine Kurzarbeit machen kann (Anträge stellen, Gespräche führen, Verhandlungen begleiten, kunden kontaktieren und und und)


    Weiterer Hinweis: bei uns machen die Leitenden freiwillig mit, die nun weniger zu tun haben.

    Nur Regeln können wir für die nichts.


    gruß

    rabauke

  • Hallo Moritz, das ist das Argument der GL (oder wahrscheinlich eher der Rechtsabteilung). Unsere BV enthält den Passus, dass leitende Angestellte nach BetrVG von der Kurzarbeit ausgenommen sind. Ein Anwalt hat Prokura - somit ist der raus. Aber wie sind die anderen vier zu betrachten? Wir bauen hier eigentlich auf den Sinn der Gleichgerechtigkeit und benötigen ein schlagfertiges Argument (§) um auch diesen Personenkreis zu integrieren.

    Argument gewünscht ? Bitteschön:


    Wie verhält es sich denn bei BR Wahlen mit den MA der "Rechtsabteilung" ? Sind die da auch raus? Glaube ich nicht.

  • Hallo Küstenvogel,

    für leitende Angestellte gilt das BetrVG nicht. Da sind wir uns einig.

    Für die anderen schon.

    Und hier muss ich dem Rabauken voll zustimmen, es gibt kein Gieskannenprinzip.

    Falls eine Abteilung (Rechtsabteilung ) genug zu tun hat warum sollten die Kurzarbeit machen?

    Es sollte aber innerhalb einer Abteilung die Kurzarbeit gleichmäßig aufgeteilt werden.

    Da bin ich bei dir. Ich sehe hier kein schlagfertiges Argument die Abteilung zu integrieren.

    Was habt ihr denn sonst noch für Abteilungen?

  • Hallo Küstenvogel,

    wir haben aktuell auch Kurzarbeit. Keinen bestimmten %Satz sondern je nach Abteilung unterschiedlich. Da wir ein Logistiker sind, beurteilen wir auch von Woche zu Woche die Kurzarbeit neu.

    Je nach Auftragsvolumen gehen die MA mal mehr und mal weniger in KUG. Wie haben auch Abteilungen die 100 % KUG haben und eine Personalabteilung zu 100 Prozent arbeitet. Die habe sich sogar noch Mitarbeiter aus dem Betrieb ausgeliehen um die Mehrarbeit zu bewältigen.

    Es sollte aber innerhalb einer Abteilung die Kurzarbeit gleichmäßig aufgeteilt werden.

    Genau da sist es worauf wir genau achten. Der Nasenfaktor darf nicht gelten.

    Und bei 800 Mitarbeiter kann der BR kaum beurteilen ob in einer Abteilung viel oder wenig Arbeit anfällt

  • Hallo Rmbaer,


    also bei unseren 700 kann der BR ;), beurteilen wo viel und wo wenig Arbeit anfällt.

    Aber wir sind im BR auch sehr breit durch die Bereiche gestreut.


    Weiterhin sind wir im BR alle sehr neugierig und stecken in jede Abteilung unsere Nase rein.


    Gruß



    Rabauke

  • Und bei 800 Mitarbeiter kann der BR kaum beurteilen ob in einer Abteilung viel oder wenig Arbeit anfällt

    das finde ich solltet ihr möglichst ändern, wir haben bei knapp 1000 MA alle Logistikbereiche abzudecken aber wir machen das wie Rabauke

    sind wir im BR alle sehr neugierig und stecken in jede Abteilung unsere Nase rein

    und dadurch wissen wir auch überall was los ist.

    Ohne dieses Wissen würde uns die BR-Arbeit um die Ohren fliegen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Weiterhin sind wir im BR alle sehr neugierig und stecken in jede Abteilung unsere Nase rein.

    Keine Sorge das sind wir auch . Doch wir können nicht sagen ob in der einen IT Abteilung für 40 Prozent Arbeit vorhanden ist und in der anderen für 80 Prozent.

    Ob der eine Kunde (von ca, 50 Kunden) in der nächsten Woche viel Ware hat oder wenig. Ob im der Reklamation mehr Arbeit anfällt in der KUG, als neben der KUG oder ob dort gar nicht zu tun ist weil die auch alle in der KUG sind.

    Wenn wir das bei geschätzen 150 Abteilungen beurteilen könnten dann brauchten wir die ABteilungsleiter nicht und derBR würde, in Verhandlung mit der GL bestimmen wieviel Kurzarbeit zu nehmen ist.

    Klar kann man vermuten, das wenn kein internationale Transporte ankommen. das einen Lager nicht so viel zum arbeiten hat, aber das sind vermutungen. Vieleicht hat der Vertrieb ja für die Coronazeit einen Kunden an Lang gezogen der Kurzfristig ein Lager barucht.

    Rabauke Wenn du das genau weißt und in Prozente ausdrücken kannst für jede kleinen Abteilung , dann schmeiß die Hälfte der Abteilungsleiter raus. Die werden nicht benötigt.

    Und solltest du mal in Niedersachsen /Grenze NRW für wenig Geld arbeiten wollen dann bewirb dich bei uns. Wir schmeißen dann das Controlling raus^^^^

    Und in den BR bekommen wir dich dann auch bald.. Das wird lustig:S

  • Hallo Rmbaer,


    ich gehe anfang nächstes Jahr in meine Freistellung und dann in meinem wohlverdienten Ruhestand.

    Controller haben wir nur noch 2

    waren mal 6

    Abteilungsleiter haben wir auch mehr als halbiert


    Wir sind sehr Schlank aufgestellt, dank Leanmanagement


    soso, Menden?

    oder Norden?


    Norden könnte ich mir ja noch vorstellen


    Gruß

    Rabauke