ist durch Wegfall eines örtlichen Betriebsrates von insgesamt Dreien, d.h. im GBR gibt es nur noch zwei von ehemals drei Mitgliedern, bei einem Beschluß die Stimmzahl des betriebsratslosen Betriebs zu berücksichtigen? Gelten diese Stimmen dann als Enthaltung.
Was ist, wenn die Stimmenanzahl des betriebsratslosen Betriebs mehr als die Hälfte aller Stimmen im Unternehmen ist? Ist der GBR garnichtmehr beschlußfähig? oder zählen nur die tatsächlichen zwei Betriebsräte?
Im voraus vielen dank für alle Antworten