Verlängerung der Probezeit

  • Guten Morgen,


    reicht es, den BR zu informieren, wenn auf Wunsch des AN die Probezeit (bisher 6 Monate) um ein halbes Jahr verlängert wird. Oder müssen wir da zustimmen?

    Grund: Der Kollege war während der Probezeit sehr oft krank. Jetzt hat er darum gebeten, dass die Probezeit verlängert wird und der AG hat zugestimmt.

    Müssen wir als BR da auch zustimmen oder reicht die Unterrichtung?

  • Die Probezeit ist gemäß § 622 Absatz 3 BGB an eine Maximaldauer von sechs Monaten geknüpft.

    MWn ist es nicht möglich, die Probezeit darüber hinaus - auch nicht mit Zustimmung des AN - zu verlängern.

    Die einige Möglichkeit wäre eine Befristung, was ich aber nur dann empfehlen würde, wenn ohnehin in der Probezeit (6 Monate) gekündigt werden würde.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Hallo Melissa,


    unabhängig davon das eine Verlängerung der Probezeit über die gesetzlich erlaubten 6 Monate hinaus nicht zulässig ist (siehe dazu auch Beitrag von esci), seid ihr eigentlich nicht im Boot da es sich hier um eine individuelle Vereinbarung handelt, ausser ein Tarifvertrag oder eine andere Vereinbarung mit dem AG regelt das.

    anderseits können die beiden Parteien dies erstmal so regeln, auch wenn es gegen das BGB verstößt, im Zweifelsfall ist die Regelung ungültig und eine ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Danke Euch! Ging wirklich nur drum, ob wir da was machen müssen.

    Die Probezeit wäre jetzt abgelaufen und so haben sich beide darauf geeinigt, dass das noch länger gehen soll. Ist ja auch schön, dass sich der AG darauf einlässt.


    LG Melissa