Hallo ,
Welche Formen von Kurzarbeit gibt es ??
Unser Chef möchte den Betrieb komplett schließen , kann das dann noch als Kurzarbeit gelten ??
Danke für eure Antworten
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo ,
Welche Formen von Kurzarbeit gibt es ??
Unser Chef möchte den Betrieb komplett schließen , kann das dann noch als Kurzarbeit gelten ??
Danke für eure Antworten
Hallo Tadoyna,
ja dann gehen die Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit. Ist bei uns auch so.
Liebe Grüße
BRimHandel
Hallo Tadoyna,
bei uns sieht es auch so aus "Kurzarbeit Null". In der BV gibt es als Anlage eine Liste der betroffenen Kollegen (die immer mit Zustimmung des BR aktualisiert wird).
hallo Tadoyana,
von 12 Monate nicht arbeiten bis hin zu nur 1 Monat mit 10 % Entgeltverlust arbeiten geht alles.
Augedehnt werden soll das sogar auf 24 Monate.
Wir sind seit 10 Monate mit einer Arbeitsreduzierung vom 20-50% in Kurzarbeit.
der erste Monat war 100% Kurzarbeit.
alles zulässig.
Was ist deine Sorge?
Gruß
Rabauke
PS: du findest auf der Homepage vom IFB viele Infos zur Kurzarbeit zum downloaden
Hallo Rabauke ,
Meine Sorge war das die GF nicht mit uns Kominiziert und wir unwissend da stehen .. ( hatte Panik ).
jetzt fand die Kominiezirung statt und wir konnten eine Aufstockung auf 90% verhandeln .
-Darf man über Stand der Verhandlungen die Mitarbeiter informieren ??
-wir als Betriebsrat würden einer Betriebsferien von 2 Wochen zustimmen ; aber muss vorher nicht die Belegschaft gefragt werden was sie wollen ??? Vielleicht möchten die Mitarbeiter nicht das ihr Urlaub für soetwas beansprucht wird
-wir haben viele Mitarbeiter die noch Urlaub von den letzten Jahren haben ..Müssten die nicht gerade bei der aktuellen lage genommen werden ?
LG
tadoyna
Guten Morgen,
ich bin zwar nicht Rabauke, aber zu deinen Fragen kann ich trotzdem etwas beitragen.
Natürlich darf man die Mitarbeiter über den Stand der Verhandlungen informieren. Es ist nur nicht immer schlau alles sofort auszuplappern. Zumal "Stand der Verhandlungen" darauf hindeutet, dass da nichts spruchreif ist und sich einiges bis zur unterschriebenen BV noch ändern kann.
Der Arbeitgeber fragt grad seine Mitarbeiter ob das in Ordnung geht mit dem Urlaub. Der Betriebsrat ist der Vertreter der Mitarbeiter. Wenn du nochmal 300 Mitarbeiter befragen möchtest, wirst du so um die 500 Varianten bekommen, wie es anders gemacht werden soll und muss. Das führt zu gar nichts und ist auch nicht vorgesehen. Aber wenn ihr Spaß dran habt, immer fragt die Leute einzeln.
Urlaub aus dem Vorjahr muss nicht genommen werden. Je nachdem wie das in diesen Fällen konkret ablief, hat sich der in ner Woche ja vielleicht sowieso erledigt. Bevor die Mitarbeiter KuG bekommen muss mindestens dieser Urlaub aber ziemlich sicher genommen werden - wenn er nicht vorher verfällt
-wir als Betriebsrat würden einer Betriebsferien von 2 Wochen zustimmen ; aber muss vorher nicht die Belegschaft gefragt werden was sie wollen ??? Vielleicht möchten die Mitarbeiter nicht das ihr Urlaub für soetwas beansprucht wird
Wenn der Urlaub schon kommplett vom Mitarabeiter verplant ist für das laufende Jahr , dann könnt ihr nicht einseitig den Urlaub wieder stornieren durch Betriebsferien.
Beim Urlaub der noch nicht genehmigt ist siet es wohl so aus das der zu einem gewissen Teil in die KUG mit einbezogen werden kann aber da streiten sich wohl noch die Rechtsgelehrten. Ich habe dazu auch einen Treade aufgemacht.
Bevor die Mitarbeiter KuG bekommen muss mindestens dieser Urlaub aber ziemlich sicher genommen werden
Da ein klares Ja. Urlaub aus dem Vorjahr muss genommen werden bevor Kurzarbeit angerechnet werden kann.