Hallo
Darf der Betriebsrat einen 2ten Stell. BRV wählen?
Im falle das beide verhindert sind?
Das Gesetzt sieht es ja nicht vor.
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Ihr ifb-Team
Hallo
Darf der Betriebsrat einen 2ten Stell. BRV wählen?
Im falle das beide verhindert sind?
Das Gesetzt sieht es ja nicht vor.
Hallo Rübezahl, wir haben sogar die Stellv. bis zum schluss der ordentlichen Mitglieder geregelt und das in der Geschäftsordung
nach BRV und stellt. BRV kommt das erste BA Mitglied, dann das zweite, dann das dritte und dann die BR-Mitglieder in der reihenfolge ihrer Wahl bei der Br-Wahl
Ich habe somit 12 Stellvertreter ;). Wer soll das auch verbieten?
hier nachzulesen https://www.betriebsrat.com/vi…eregelt/17755/mvjm7ukt8xi
gruß
Rabauke
Danke für die Info!
Alles anzeigenHallo Rübezahl, wir haben sogar die Stellv. bis zum schluss der ordentlichen Mitglieder geregelt und das in der Geschäftsordung
nach BRV und stellt. BRV kommt das erste BA Mitglied, dann das zweite, dann das dritte und dann die BR-Mitglieder in der reihenfolge ihrer Wahl bei der Br-Wahl
Ich habe somit 12 Stellvertreter ;). Wer soll das auch verbieten?
hier nachzulesen https://www.betriebsrat.com/vi…eregelt/17755/mvjm7ukt8xi
gruß
Rabauke
Hallo Rabauke,
ich hätte hierzu mal eine Frage.
Müsste die Reihenfolge der Vertreter auch offiziell an die Geschäftsleitung gemeldet werden?
Wir haben derzeit das Problem das unser Vorsitz zurückgetreten ist und der Stellvertreter ist im Urlaub. Rein theoretisch sind wir derzeit dann doch handlungsunfähig, oder?
Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
Cinnamon
Hallo Rabauke,
ich hätte hierzu mal eine Frage.
Müsste die Reihenfolge der Vertreter auch offiziell an die Geschäftsleitung gemeldet werden?
Wir haben derzeit das Problem das unser Vorsitz zurückgetreten ist und der Stellvertreter ist im Urlaub. Rein theoretisch sind wir derzeit dann doch handlungsunfähig, oder?
Vielen Dank schon mal
Liebe GrüßeCinnamon
Ja das Unternehmen muss das natürlich wissen in welcher Reihenfolge welches BRM Ansprechpartner ist.
Und aktuell habt ihr das Problem das offiziell niemand als benannter und bekannter Ansprechpartner für den Arbeitgeber bekannt ist .
Ich hoffe mal das ihr das mit dem Urlaub noch überlebet.
Die 3 Wochen Urlaub starten heute. Ich hoffe auch mal das wir da jetzt keine Probleme bekommen, befürchte aber das schlimmste
Trotzdem danke für die Rückmeldung
ein BR ist niemals handlungsunfähig solange noch genügend Ersatz-BRM zur Verfügung stehen. (sage ich immer)
Ihr handelt jetzt nur anders als üblich, aber das müsst ihr --> handeln
Hat der Betriebsrat seine Vertretung für den Fall, dass sowohl der Vorsitzende als auch der Stellvertreter verhindert sind, nicht geregelt, kann der Arbeitgeber Erklärungen grundsätzlich gegenüber jedem Betriebsratsmitglied abgeben. Jedes Betriebsratsmitglied ist dann verpflichtet, an den Betriebsrat gerichtete Erklärungen des Arbeitgebers entgegenzunehmen. Die Erklärung geht dem Betriebsrat dann im Zeitpunkt des Zugangs bei dem jeweiligen Betriebsratsmitglied zu. Folge ist, dass auch bereits in diesem Zeitpunkt etwaige Fristen zu laufen beginnen.
Sind Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter gleichzeitig verhindert, kann/muss der Betriebsrat die Vertretung durch einen Beschluss regeln. Da der Betriebsrat Beschlüsse nur in einer Betriebsratssitzung fassen kann, die Ladung zu einer Betriebsratssitzung aber eigentlich nur durch den Betriebsratsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter möglich ist, kann der Betriebsrat in diesem Fall auch ohne eine entsprechende Ladung zu einer Betriebsratssitzung zusammentreten (Selbstzusammentrittsrecht).
https://www.kluge-seminare.de/…betriebsratsvorsitzender/
die Tatsache das Fristen zu laufen beginnen und keine Regelung zur Vertretung besteht, erzwingt quasi das Selbstzusammentrittsrecht, weil ansonsten andere Rechte "verfallen" durch Fristablauf.
Alles was warten kann, würde ich warten lassen.
Rein theoretisch sind wir derzeit dann doch handlungsunfähig, oder?
Gemeinsam eine Sitzung einberufen, Tagesordnungspunkt "vorläufiger Ansprechpartner für AG bestimmen" o.ä. sollte doch möglich sein, oder?
Wir hatten auch schon Sitzungen ohne BRV und Stellvertreter (einer Urlaub, einer krank) und haben dann zum Beginn der Sitzung als ersten Punkt über einen Sitzungsleiter abgestimmt, der dann den Rest der Sitzung geleitet hat.
Geregelt haben auch wir das natürlich lange vorher in unserer GO:
"Ist auch die Stellvertretung verhindert, werden die Aufgaben des/der Betriebsratsvorsitzenden vom Gremium wahrgenommen. Das Gremium benennt einen Ansprechpartner für die Geschäftsführung.
Der jeweilige Vertreter teilt dem Arbeitgeber unverzüglich den Vertretungsfall mit."
Ist evtl. nicht so elegant wie eine vorher festgelegte Reihenfolge, aber für unseren bisherigen seltenen Bedarf ausreichend und nebenbei flexibel genug.
Davon abgesehen könnt ihr auch schon mal einen neuen Wahltermin für den Vorsitz planen - und optional auch gleich für einen neuen Stellvertreter, sofern der aktuelle sich für den Vorsitz bewirbt und ihr ihn dafür wählt.
PS: Randolf war schneller und mit Nennung des Selbstzusammentrittsrecht auch gründlicher
Stellvertreter ist im Urlaub
Das bedingt ja noch nicht das er zwingend verhindert ist. Es ist durchaus legitim, das er auch im Urlaub als Ansprechperson hinhält, sofern er nix anderes erklärt hat.
Zum anderen muss der Selbstzusammentritt der Erledigung dringender und unaufschiebbarer Beratungsgegenstände dienen.
Ich hätte gerne deutlich mehr zitiert, aber Anwaltskanzleien sind ja schnell im Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen. Der Artikel ist verlinkt.
Das Selbstzusammentrittsrecht in Abwesenheit von BRV und Stv. BRV ermöglicht nur unaufschiebbare Beschlüsse. Ihr könnt damit also quasi Anhörungen bearbeiten, müsst aber bei allem anderen, was irgendwie aufschiebbar ist, warten, bis einer von beiden wieder aktiv ist. Ich vermute, dass auch die GO und Stellvertreterregelung so lange warten können.
Ihr werdet die drei Wochen überstehen - man kann bis auf die Fristangelegenheiten alles ausreichend rauszögern - solltet danach aber unbedingt eine Stellvertreterregelung beschließen und dem AG mitteilen.
Ich vermute, dass auch die GO und Stellvertreterregelung so lange warten können.
Bei der GO würde ich das auch vermuten. Bei der Stellvertreterregelung würde ich es drauf ankommen lassen, da ich die Aufrechterhaltung des ordentlichen "Betriebes" als durchaus dringend ansehen würde.
Das ist sehr abhängig davon, was so regelmäßig ansteht. Wie viele ordentliche Sitzungen fallen in diese nächsten drei Wochen, was sollte eigentlich bearbeitet werden. Wie groß ist der Laden? Das ist eher sehr individuell.
Die Stellvertreterregelung beschließen und dem AG mitteilen sorgt zumindest dafür, dass Kommunikation einen geregelten Weg gehen dürfte. Dennoch würde ich (mit Mut zur Lücke) keine BV abschließen oder Dinge beschließen, bei denen eine Anfechtbarkeit doll weh tut. Auch die Stellvertreterregelung würde ich, sobald eine ordnungsgemäße Sitzung möglich ist, noch mal neu beschließen, um wirklich sicher zu sein. Aber auch das ist alles sehr abhängig vom Verhältnis zum AG.
Aber du hast schon Recht, ausschließen würde ich die Dringlichkeit der Stellvertreterregelung auch nicht.
Es ist durchaus legitim, das er auch im Urlaub als Ansprechperson hinhält, sofern er nix anderes erklärt hat.
Hallo Dirtymouth,
es ist anders herum, er ist bei Urlaub erst einmal pauschal Verhindert. Wenn er trotzdem BR-Tätigkeiten machen möchte, muss er dies erklären. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied *Dipfescheißermodus aus
Gruß
Markus
Okay, aber als stellv. mit zurück getretenem Vorsitz würde ich mir 2 mal überlegen ob ich einfach nur Urlaub mache und den Rest mit der Situation alleine lasse.
Wenigstens eine Einladung inkl. Ersatz für mich selbst mit 1. TOP: Bestimmung eines Vorsitzes und einer erklärung ob man sich selbst dafür zur Verfügung stellen würde oder nicht sollte doch drin sein, bevor man angibt nun verhindert zu sein. Oder bin ich da zu blauäugig?
Oder bin ich da zu blauäugig?
Wenn du mich fragst: eindeutig ja.
Auch Betriebsräte sind Menschen mit einem Privatleben. Der von dir aufgezeigte Weg ist sicher ein gangbarer, wenn genügend Zeit ist, das umzusetzen. Aber wenn ich meinen Urlaub gebucht habe, warum soll ich (und meine Familie) jetzt umdisponieren, bloß weil sich im Betrieb irgendwas getan hat?
Würde ich nicht tun wollen, erwarte ich von niemand anderem.
Auch ich bin im Urlaub erst einmal verhindert. Allerdings kennen die BRM alle meine private Handynummer und wissen, dass ich im absoluten Notfall auch im Urlaub erreichbar bin.
Allerdings nehme ich es mir auch heraus, dass ich dann auf Nachrichten, die ich als nicht so wichtig empfinde nicht reagiere.
Nur weil momentan niemand da ist, der Sitzungen einberufen kann, würde ich nicht als absoluten Notfall einstufen. Erst wenn jemand sich meldet, dass eine fristgebundene Angelegenheit gekommen ist und keiner weiß was zu tun ist, würde ich mich melden.
Das kann aber bei mir nicht wirklich passieren, da sämtliche BRM und die ersten 3 eBRM die Grundlagenschulungen haben und eigentlich wissen müssten, was zu tun ist.
Gruß
Markus
Ich danke euch für die zahlreichen Infos.
Das mit dem Selbstzusammenkunftsrecht hatte ich echt nicht auf dem Schirm und werde das gleich mal bei uns anbringen
Wir sind ein 9er Gremium und tagen nämlich eigentlich einmal in der Woche.
Vielen Dank nochmal