Hallo zusammen,
in unserer Sitzung am Nachmittag wird uns der AG wahrscheinlich darüber informieren, dass Kurzarbeit in Frage kommt. (Aufgrund der aktuellen Corona-Situation). Ich lese seit Anfang der Woche bereits kräftig alles zu dem Thema. Jedoch würde ich mich freuen, wenn jemand mit Erfahrung zu dem Thema etwas sagen kann?
Ich denke nämliche an:
- Ist eine BV zwingend notwendig? Was würde ihr unbedingt dort festhalten?
- Wie hat die Reduzierung der Zeitkonten zu erfolgen? (gleich 0, negativ, oder "einfach" in der durch BV ArbZ festeglegten Grenze von max. 32 und min. 32?)
- Wird während Kurzarbeit, der Urlaub normal erworben?
- Trifft es jemand, der sich derzeit im Urlaub betrifft?
- Können wir den AG dazu bringen, den Unterschied (AA zahlt 60% des Ausfalls) von 40% zu zahlen?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Wir sind ein 9er Gremium, leider relativ neu alle im Gremium (fast alle sind innerhalb der letzten 6 Monate nachgerückt).