Guten Abend,
hier mal eine Frage zum Thema Nachladung bei Verhinderung von BRV und/oder Stelli im Betriebsausschuss, wenn dessen übrige Besetzung über Listenwahl geregelt wurde.
Zu den Betriebsratswahlen traten bei uns eine Gewerkschaftsliste an, die 9 Plätze im BR erhalten hat und eine "Freie Liste", die 8 Plätze im BR erhalten hat. Die Gewerkschaftsliste, nicht überraschend, stellt BRV und Stelli.
Qua Gesetz sind BRV und Stelli automatisch für den BA "gesetzt", beide gehören, wie oben schon ausgeführt, der Gewerkschaftsliste an.
Die übrigen Plätze für den BA wurden bei uns via Listenwahl besetzt.
Alle ordentlichen BR Mitglieder haben sich für die Plätze im BA gemeldet.
Dabei fielen an die Liste 1 (Entspricht der Gewerkschaftsliste) 3 Plätze und an die Liste 2 (Entspricht der Freien Liste) 2 Plätze im BA.
Wenn ordentliche BA Mitglieder verhindert sind, rücken diejenigen auf den jeweiligen Listen nach, die dort auf den unteren Listenplätzen verzeichnet sind (also wie beim BR).
Wie habt ihr geregelt, wer für den BRV und den Stelli nachrückt, wenn diese verhindert sind? Das können ja wohl nicht automatisch die Mitglieder der Gewerkschaftsliste sein, denn BRV und Stelli waren ja nicht Teil des Wahlvorschlages für die Liste 1.