Hallo
ich würde mich freuen, wenn mir jemand zum Thema Datenschutz, behilflich sein kann. Unser Arbeitgeber möchte den Zutritt auf das Gelände via Handvehenscanner einführen. Er hat den Betriebsrat über das Vorhaben informiert und gebeten dem zuzustimmen. Der Betriebsrat möchte gern eine Betriebsvereinbarung dazu abschließen, um bestimmte Parameter festzustellen (keine Speicherung keine Kontrolle usw. )
Zudem System Funktion
Der Mitarbeiter hält seine Hand vor den Handvehenscanner und hält danach eine Karte(RFID) an einen Kartenleser(. Das System vergleicht nun ob die gespeicherten Daten (eine Zahlenfolge) auf der Karte, ,zu der Hand(Handvehe) passt. Bei Übereinstimmung wird der Zutritt freigegeben.
Vorher wird folgendes gemacht:
Anlernen: Die Hand wird vor den Handvehenscanner gehalten. Von der Hand wird ein Foto erstellt. Es werden nun die markanten Punkte festgelegt. Über eine Software werden diese Markanten Punkte in eine Zahlenfolge abgewandelt. Diese Zahlenfolge wird auf einem Template hinterlegt (auf der Karte RFID).
Hier findet ganz klar eine Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person statt. Dies ist laut EU-DSGVO Art.9 (1) untersagt mit einigen Ausnahmen hierunter auch (2)b die Kollektivvereinbarung nach dem Recht der Mitgliedsstaaten. Die Mehrheit des Betriebsrats hat sich für die Kollektivvereinbarung und somit für eine Betriebsvereinbarung Handvehenscanner entschieden. Meiner Meinung nach darf eine Verarbeitung biometrischer Daten nur durch Art.9(2)a Einwilligung der einzelnen betroffenen Person geschehen. Da der Betriebsrat der Meinung ist das ganze kollektivrechtlich abzuschließen, muss jeder MA diesen Handvehenscanner nutzen, um Auf das Betriebsgelände zu kommen.
Vielen Dank
Gruß Boban