Versetzung rechtens??

  • hallo,


    nach dieser Antwort

    Einen anwalt aufzusuchen raten wir der Kollegin ab, da sie unseres Erachtens dann gar keinen guten Stand mehr in der Fa. hat und mögliche Konsequenzen drohen.

    wundert mich nicht mehr viel.

    Ein BR, der so reagiert, ist kein BR, sondern eine Alibi-Veranstaltung zugunsten des AG.

    Es ist Eure gesetzliche Pflicht als BR, dafür zu sorgen, daß eben der ANin keine Nachteile aus der Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen Rechte entstehen. Aber dazu muß ein BR halt auch konfliktfähig und -willig sein. Das seid Ihr offensichtlich auch nicht.

    Auch zu dem Hinweis, endlich mal den AG aufzufordern, seinen gesetzlichen Pflichten aus dem SGB IX nachzukommen, schweigst Du Dich aus. Anscheinend traut sich Euer Gremium noch nicht mal das.

    Und wie erco erneut dargelegt hat, fehlt es Euch an fundamentalen Grundkenntnissen, was auch durch diesen Satz

    Ausserdem bin ich nicht sicher, ob gesprochene Wort so viel Sinn machen

    unterstrichen wird. Natürlich müssen entsprechende arbeitsrechtliche Zusagen schriftlich erfolgen, damit sie belastbar sind. Dafür gibt es im Übrigen auch das NachwG, dessen Grundlagen man als BR nach dem ersten Arbeitsrechtsseminar kennen sollte.

    Löst Euch auf, dann ist die Lage klarer und Ihr könnt nicht noch mehr Unheil anrichten oder tretet zumindest zurück - vielleicht finden sich dann Bewerber/-innen mit mehr Engagement und auch Konfliktbereitschaft und -fähigkeit.

    Da von Dir nur Ausflüchte kommen, ist für mich dieser Thread jetzt sinnlos - ich bin 'raus.

  • Bei solcher Art von BR-Tätigkeit wird mir regelmäßig schlecht.

    Eigentlich fand ich diesen Kommentar ein wenig harsch.


    Aber wenn ich das hier lese

    Einen anwalt aufzusuchen raten wir der Kollegin ab, da sie unseres Erachtens dann gar keinen guten Stand mehr in der Fa. hat und mögliche Konsequenzen drohen.

    denke ich, er war noch viel zu harmlos.


    Wenn das eure Attitüde ist, dann wäre die Kollegin ohne Betriebsrat besser dran!


    Da reicht dann "mir wird schlecht" schon nicht mehr. Da gilt dann eher das gute alte Zitat von Max Liebermann "Ick kann janich so viel fressen, wie ick kotzen möchte!"


    Was ihr hier macht, ist der Sau, die vor Verzweiflung quiekt, wenn es Richtung Schlachtbank geht, den Kopf zu tätscheln, beruhigend auf es einreden und sagen: "Alles wird, gut! Wir sind ja bei dir. Ist gleich vorbei!" Na toll!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Normalerweise bin ich kein Freund davon auf unerfahrenen Betriebsräten rumzuhacken, aber was Du hier ablieferst Noe, da fehlen einem echt die Worte!

    Ihr versucht ja nicht mal der Kollegin zu helfen, Ihr sucht nur nach halbseidenen Argumenten um Eure eigene Faulheit und Inkompetenz zu rechtfertigen. Und dann ratet Ihr der Kollegin auch noch davon ab sich selbst zu helfen?! Ihr seid eine Schande für das Betriebsratsamt! Löst Euch auf, Ihr habt weder den Willen, noch die Fähigkeit Betriebsräte zu sein.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Moritz hat mal meine Zitatesammlung um einen klugen Ausspruch bereichert: "Wer will, findet Lösungen. Wer nicht will, findet Ausreden!"


    Nachdem unzählige Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt wurden, auf die nur mit Ausflüchten reagiert wurde, (die letztlich nur auf Buckeln vor dem Chef rausliefen) finde auch ich die teilweise schon drastischen Kritiken berechtigt, auch einem unerfahrenen BR gegenüber.


    Der Kollegin wünsche ich, dass sie schnell einen Job mit besserem Betriebsklima und einem engagierteren BR findet.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Moritz hat mal meine Zitatesammlung um einen klugen Ausspruch bereichert: "Wer will, findet Lösungen. Wer nicht will, findet Ausreden!"


    Nachdem unzählige Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt wurden, auf die nur mit Ausflüchten reagiert wurde, (die letztlich nur auf Buckeln vor dem Chef rausliefen) finde auch ich die teilweise schon drastischen Kritiken berechtigt, auch einem unerfahrenen BR gegenüber.


    Der Kollegin wünsche ich, dass sie schnell einen Job mit besserem Betriebsklima und einem engagierteren BR findet.

    Und wieder einmal ein Fall in dem ich gerne ein Doppel-Like verteilen würde!


    Ich bin ja normal relativ Verständnisvoll gegenüber anderen, nachdem ich die Bedingungen vor Ort nicht kenne.


    In diesem Fall möchte aber auch ich mich der Kritik meiner Vorredner anschließen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Liebe Leute ist doch schon Mal wichtig, dass Noe sich hier gemeldet hat um nach Hilfe zu rufen. Was bringt es denn wenn Noe einzig und allein etwas dagegen macht? Es gilt den Betriebsrat dazu zubringen unangenehme Wege zugehen. Viele neue Betriebsratsmitglieder trauen sich so etwas nicht. Bei uns im Betrieb wird regelmäßig wegen Krank gekündigt. Der Betriebsrat widerspricht der Kündigung jedes Mal da BV nicht eingehalten wird. Vor Gericht übt der Arbeitgeber sehr viel Druck aus und dass das Arbeitsverhältnis gestört sei. Das bekommt der Arbeitnehmer alles mit und weiß er ist nicht gewollt im Unternehmen. Was passiert also vor Gericht? Es wird über eine Abfindung gesprochen die zu 98% der AN angenommen wird. Wenn der Arbeitgeber nicht dazu gebracht werden kann das Mobbing zu unterlassen wäre es besser wenn die Kollegin nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkommt und sich vom Mobbing erstmal erholt sich behandeln lässt. Nach 6 Wochen Krankheit schmerzt das dem Arbeitgeber finanziell nicht mehr so sehr. Da ab da die Krankenkasse übernimmt. Wenn die Kollegin wieder kommt und erneut gemobbt wird hat Sie immer wieder nur noch mehr Stress. Sollte der Arbeitgeber kündigen so hat dies erneut mit Stress zu tun. Gerichtliches Verfahren Kündigungsschutzklage. Angenommen der Arbeitgeber verliert den Prozess. Die Arbeitgeberin kann weiterarbeiten wird nun aber wieder gemobbt. Was erreicht man dadurch? Die Gesundheit verschlechtert sich und der Stressfaktor erhöht sich. Meiner Meinung nach ist für die Mitarbeiterin das beste einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Was bringt es denn am Ende so Stark erkrankt zu sein nur um sein Recht durchzusetzen? GESETZE SIND EINS, DAMIT UMZUGEHEN ETWAS ANDERES!

    In unserem Unternehmen wurde ein Schwerbehinderter gekündigt. Integrationsamt eingeschaltet. Kündigung wiedersprochen. Am Ende hält der Mitarbeiter den Druck nicht aus und nimmt die Abfindung da er weiß er ist nicht gewollt.


    Gruß Boban

  • Hallo Boban,


    nur weil es oft in der Realität so ist, wie du geschildert hast, ist das kein Grund, den Kopf als BR in den Sand zu stecken.


    Was hier auch vielen aufstößt ist eher das, dass es vielen so vorkommt, wie es der Paragraphenreiter recht gut formuliert hat:

    Ihr versucht ja nicht mal der Kollegin zu helfen, Ihr sucht nur nach halbseidenen Argumenten um Eure eigene Faulheit und Inkompetenz zu rechtfertigen.

    Und dieser Eindruck ist mittlerweile auch bei mir entstanden, dass es nicht am "nicht können", sondern eher am "nicht wollen" liegt, da eben nur Ausflüchte kamen und nicht auf die Vorschläge vom Forum eingegangen wurde. Und deshalb wage ich am Selbstverständnis des Betriebsrates von Noe (nicht unbedingt an ihrem/seinen) zu zweifeln.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Angenommen der Arbeitgeber verliert den Prozess. Die Arbeitgeberin kann weiterarbeiten wird nun aber wieder gemobbt. Was erreicht man dadurch?

    in diesem Fall hätte die Mitarbeiterin eine hohe Chance, Leistungsvorbehalt geltend zu machen, wenn gerichtlich Mobbing festgestellt und ein Unterlassungsanspruch ausgesprochen wurde. D.h. sie kann unter Fortzahlung ihres Lohnes zu Hause bleiben und ggf. Schadensersatz und Schmerzensgeld einzufordern (und sich ohne Druck nach einem anderen Job umschauen). Als BR hat man die gesetzliche Pflicht, darauf zu achten, dass Gesetze eingehalten werden und alle MA nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Diese Pflicht ist nicht auslegbar.


    Und wenn gekündigte MA einer Abfindung zustimmen, ist das doch besser, als ohne Abfindung zu gehen und evtl. noch eine Sperrzeit zu bekommen...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ihr seid doch voll bewaffnet !


    Versetzung ohne vorherige Anhörung des SBV http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html

    Versetzung ohne Anhörung des BR https://dejure.org/gesetze/BetrVG/99.html


    Da nehmt ihr euch jetzt mal bissl Mut zusammen, schreibt einen guten Arbeitsrechtler an und lasst dem Ag eine feine Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung zukommen und verlangt eine Unterlassungserklärung für die Zukunft. Mit der Abmahnung könnt ihr auch einen Schutzschirm über die betroffene Mitarbeiterin spannen, bei weiteren Verstößen gleich die zweite Abmahnung hinterher. Geht ja zu wie im Wilden Westen bei euch.


    Und warum sitzt euer BR beim Arbeitgeber als Beisitzer ? !? statt dem AN zur Seite zu stehen?!?


    Leute ihr seid die Arbeitnehmervertretung! Schoon mal https://dejure.org/gesetze/BetrVG/80.html durchgelesen? wenigstens einmal ?

  • Hallo , danke für die Antworten.

    Wir hatten zugestimmt und der Mitarbeiter auch, allerdings geht es ihm nicht gut . Gesundheitlich sehr angeschlagen und die Arbeit unterfordert ihn , da die Stelle überhaupt nicht gleichwertig ist. Auch dass sie nicht weiß was nach dem 31.12.2020 sein wird macht ihr gesundheitlich sehr zu schaffen. Sie sagt sie kann nicht mehr abschalten und sie seie nur noch am grübeln und überlege rechtliche Schritte zu gehen.

    Auch erwartet sie dass wir das Thema Mobbing aufgreifen, bis dato ist in diese Richtung nichts passiert. Sie fühlt sich degradiert und abgeschoben, was für sie ein weiterer Mobbing Tatbestand ist. Sie fühle sich selbst als Täterin und in ihrem Ansehen gekränkt.

    Über das vorbringen ihres Mobbing würden alle schweigen, die alleine habe die Konsequenz zu tragen, was ja stimmt.

    Wir wissen nicht, wie wir ihr helfen könnten ?

  • Hallo noe20001,

    dann soll Sie den rechtlichen Weg gehen und ihr unterstützt Sie hierbei.


    gegen Unterforderung zu Klagen ist zumindest dann möglich, wenn ihr Gehalt und ihr Arbeitsvertrag ein bestimmtes Niveau der Arbeit vorsieht.

    Also AV sieht Bachelore vor, bezahlt wie Bachelore, Job wie Anlernkraft sicher nicht zulässig und somit positive Aussichten bei einer Klage.


    Gruß

    Rabauke


    PS: für mich sieht das aus wie mürbe machen und dann Aufheben

  • Hallo noe 20001,


    der albarracin hat völlig Recht wir habe das Thema doch schon durchgekaut.

    Aber du scheinst nichts begriffen zu haben. Man soll ja wirklich nicht auf Leuten rumtrampeln

    und Schlecht reden aber du scheinst resistent zu sein.

    Ich bin raus.

  • Hallo , danke für die Antworten. (...) Wir wissen nicht, wie wir ihr helfen könnten ?

    Sag mal, Du verarschst uns doch!? Lies die Antworten, da steht genug drin, womit Ihr helfen könntet!?


    Fazit: Ihr wollt schlicht nicht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo liebes Forum ,


    die Kollegin um die es oben ging ist seit einer Reha Maßnahme krank , wurde arbeitsunfähig entlassen .

    Sie ist seit Juni nicht da . Heute hat sie uns mitgeteilt dass der AG sie angeschrieben hat und sie sich sehr unter Druck gesetzt fühlt

    Anbei der Text , den sie uns geschickt hat aus dem Brief :



    Wir bedauern sehr, dass es Ihnen offensichtlich gesundheitlich nicht gut geht.

    Nach Abschluss Ihrer Reha-Maßnahme erhielten wir leider die Nachricht, dass Sie sich

    ab 30.07.2020 arbeitsunfähig erkrankt melden mussten. Am 14.08.2020 endete die

    Krankschreibung. Sie übermittelten uns rechtzeitig die Folgebescheinigung bis zum

    11.09.2020. Da wir nicht wissen, ob es Ihr aktueller Gesundheitszustand zulässt, nach

    dem 11.09.2020 wieder zur Arbeit zu erscheinen, erlauben wir uns, Sie vorab mit die-

    sem Brief anzuschreiben.

    Für uns ist unklar, ob Ihre aktuelle gesundheitliche Situation von Ihnen im Zusammen-

    hang mit der Tätigkeit für die ...gesehen wird. Wir hatten mit dem Einsatz in dem Be-

    reich von ... versucht, unsererseits einen Beitrag zu leisten, damit Sie auf Ih-

    rem Arbeitsplatz nicht mit zusätzlichen Belastungsfaktoren konfrontiert werden, also ar-

    beitsseitig durch gut überschaubare und strukturierte Arbeitsabläufe zur Ruhe kommen

    können. Dieses Ansinnen hatten Sie bei dem Wechsel des Arbeitsgebietes positiv mit-

    getragen, haben jedoch zuletzt im Gespräch vor Ihrer Reha-Maßnahme berichtet, dass

    Sie die Unklarheit in Bezug auf Ihre zukünftigen Einsatzmöglichkeiten in der .... belas-

    ten würden. Diese Unklarheit konnten wir bis zu lIhrer Abwesenheit aufgrund der Reha-

    maßnahme nicht auflösen.

    Wir hatten über Vorschläge zu anderen Arbeitsgebieten gesprochen, mussten diese

    nach Prüfung jedoch aus verschiedenen, sachlich begründeten Gesichtspunkten leider

    verwerfen. So ist wie besprochen beispielsweise heute ein Einsatz im Kundenservice

    aufgrund der Komplexität der Rahmenbedingungen und fachlichen Anforderungen aus-

    schlieSlich nach absolvierter Bankausbildung möglich. Auch der von Ihnen angesproche

    Wechsel zurück in die Abteilung ....ist nicht umsetzbar. Dort besteht kein freier Arbeitsplatz, weder in Voll- noch in Teilzeit. Außerdem entspräche die tarifliche

    Eingruppierung auch nicht Ihrer aktuellen Vergütungsgruppe.

    Auf diesem Weg möchten wir anregen, mit uns in den Austausch zu gehen, welche

    Uberiegungen Sie - vielleicht sogar professionell begleitet im Rahmen Ihrer Rehamalß-

    nahme - zu lhrer weiteren beruflichen Tätigkeit angestelt haben. Gerne bieten wir dazu

    ein Gespräch an. Selbstverständlich spricht gar nichts dagegen, ein Mitglied des Be-

    triebsrates hinzuziehen, wenn Sie dies wünschen.

    Es ist uns wichtig, das Gespräch jetzt mit Ihnen aufzunehmen, da wir gemeinsam mit

    Ihnen festgelegt hatten, dass der Einsatz auf Ihrer aktuellen Stelle bis längstens zum

    Jahresende befristet sein soll. Diesen Zeitraum sollten wir nach unserer Auffassung

    aktiv nutzen. Ein Abwarten ohne aktives Auseinandersetzen mit der Situation hift nach

    unserer Erfahrung nicht, im Gegenteil, es schadet.

    Erlauben Sie abschließend noch ein offenes Wort: Wenn Sie lhre Zukunft nicht in der

    .... sehen sollten, Ihnen aber unklar ist, wie Sie auf dem externen Arbeitsmarkt zu ei-

    ner angemessenen, Ihren Vorstellungen entsprechenden Beschäftigung kommen, kön-

    nen wir dafür professionelle Beratung durch sog. Outplacementberater anbieten. Dies

    kann selbstverständlich Bestandteil einer fairen Gesamtregelung zum Ausstieg aus der....


    sein.

    Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt mit uns auf, damit wir in den Austausch über lhre be-

    rufliche Zukunft kommen können. Dies sollte unser gemeinsames Anliegen sein.

    Persönlich wünschen wir Ihnen auf diesem Wege alles Gute, vor allem eine baldige Ge-

    nesung.


    Was können wir für sie tun, aktuell kann sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Gespräch kommen .

    Danke für eure Antworten

    Lg noe 20001

  • Hallo ,


    BEM Gespräche gibt es bei uns gar nicht in der Firma. Und das Integrationsamt wird der AG schon gar nicht dazuholen.

    Die Mitarbeiter fühlt sich extrem unter Druck gesetzt , da der AG ja überhaupt nicht mehr im Sinn hat anscheinend, dass ein Mobbing Vorwurf vorliegt und das alles nichts mit der Tätigkeit, so wie er schreibt, zu tun hat . Der vorige Chef ist ja dafür verantwortlich nicht die Tätigkeit .

    Die Mitarbeiterin hat kein Vertrauen mehr in den AG und fühlt sich auf der Abschussliste, könnte man denken, da der AG ja anbietet irgend einen Outsourcer dazu zu holen .