Anhörung BR Kündigung vs. Mitteilung an den AN

  • Grüße!


    Folgendes Szenario:


    Freitag morgen erhält der BR eine Anhörung zur Kündigung.

    Frist zur Stellungnahme beginnt zu laufen.

    Fristende Stellungnahme Freitags drauffolgende Woche.

    Mitarbeitergespräch ArbGeb / ArbN Donnerstags, ein Tag vor Ablauf des Fristendes.

    Beim MA-Gespräch soll die Kündigungsabsicht dem ArbN mitgeteilt werden.

    Stellungnahme des BR noch nicht erfolgt.

    Kündigung unwirksam da Stellungnahme des BR noch nicht erfolgt?


    :/:/:/

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von mir. :P Deswegen: Auch ich bin dieser Meinung ...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Also ja, die Kündigung wurde noch nicht ausgesprochen... Aber der Zug für den BR ist abgefahren. Wenn Ihr Freitags nichts sagt oder sagen könnt, gilt die Sache als zugestimmt!

    Klar, der AG kann die Kündigung aussprechen, egal ob ihr zustimmt oder widersprecht. Aber schade für euch als AN-Vertreter.

  • "Beim MA-Gespräch soll die Kündigungsabsicht dem ArbN mitgeteilt werden.

    Stellungnahme des BR noch nicht erfolgt."


    Hallo Felltrompete,

    habt Ihr ihm die Absicht denn nicht mitgeteilt? Dann könnte man mit dem AN ja für das Gespräch noch Argumente sammeln...

  • Aber der Zug für den BR ist abgefahren. Wenn Ihr Freitags nichts sagt oder sagen könnt, gilt die Sache als zugestimmt!

    Wir werden unter Berücksichtigung der Widerspruchsgründe widersprechen.

    Hallo Felltrompete,

    habt Ihr ihm die Absicht denn nicht mitgeteilt? Dann könnte man mit dem AN ja für das Gespräch noch Argumente sammeln...

    Machen wir heute.

    nöö, Mitteilen von Absicht ist noch keine Kündigung.

    Wenn dem ArbN zu dem Gespräch die Kündigung übergeben/ausgesprochen werden würde, wäre die Situation eine völlig andere? (ungültige Kündigung da keine Stellungnahme BR?)

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Wenn dem ArbN zu dem Gespräch die Kündigung übergeben/ausgesprochen werden würde, wäre die Situation eine völlig andere? (ungültige Kündigung da keine Stellungnahme BR?)

    Dann wäre die Situation eine andere.


    Wie du selbst schon festgestellt hast, wäre das eine Kündigung ohne erfolgter Anhörung des Betriebsrates. Der Anhörungsprozess ist erst beendet, wenn der Betriebsrat sich binnen der Frist nicht äußert oder vor Ablauf der Frist zu verstehen gibt, dass er sich entweder nicht äußern will oder sich innerhalb der Frist bereits geäußert hat und feststeht, dass er sich auch nicht weiter zu dem Thema äußern möchte. (abschließende Erklärung)


    Solange die Frist läuft und sich der BR noch nicht zu Wort gemeldet hat, muss der AG abwarten, bis er die Kündigung aussprechen kann.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wenn dem ArbN zu dem Gespräch die Kündigung übergeben/ausgesprochen werden würde, wäre die Situation eine völlig andere? (ungültige Kündigung da keine Stellungnahme BR?)

    Die Situation wäre eine völlig andere, der Kollege hat dann eine Kündigung bekommen (Kündigung schriftlich!!).

    Wenn er nichts unternimmt dann wird auch die "ungültige" Kündigung gültig wenn die Frist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen ist.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wir werden unter Berücksichtigung der Widerspruchsgründe widersprechen.

    Machen wir heute.

    Wenn dem ArbN zu dem Gespräch die Kündigung übergeben/ausgesprochen werden würde, wäre die Situation eine völlig andere? (ungültige Kündigung da keine Stellungnahme BR?)

    Nein, Ihr habt nicht fristgerecht regagiert und seit ordnungsgemäß angehört worden.

    Ob ihr heute widersprecht oder in China ein sack reis umfällt spielt dabei keine Rolle.

    Die 7 Tage waren Freitag bereits abgelaufen.


    Der MA sollte umgehend kündigungsschutzklage einreichen ist aber erstmal Raus weil der BR zugestimmt hat durch schweigen.


    Gruß

    rabauke

  • Die 7 Tage waren Freitag bereits abgelaufen.

    Servus Rabauke,


    wenn der BR die Anhörung letzten Freitag (06.03.) erhalten hat, läuft die Frist dann nicht bis diesen Freitag (13.03.)?

    Oder reden wir hier aneinander vorbei?


    :/

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Hallo Felltrompete, dann habe ich deine erste Post missverstanden. Ich dachte da, die woche wäre schon fast um ;). Weil da stand nicht heute erhält der BR sondern freitag erhält der BR.... und Donnerstag vor Fristende führt der AG das Gespräch

    habe einfach gedacht am letzten Tag im Februar habt ihr die Kündigung erhalten und am Donnerstag danach hat der AG die ausgesprochen, weil er falsch gezählt hat ;)