Hallo Kollegen
Wir kommen nächste Woche in die Situation, in der ich als Vorsitzender nicht da bin und mein Stellvertreter hat sich krank gemeldet.
Wir haben momentan einige Geschichten am laufen(Einigungsstelle, Beschlussverfahren) Wir haben heute Sitzung und wollen eine vorläufige Vertretungsregelung erlassen. Also BRV-stellv.BRV-Kollege A-Kollege B. Muss man das zwingend über eine Geschäftsordnung regeln? Wir bekommen diese Woche auch das Gremium nicht vollzählig zusammen um eine solche Entscheidung zu treffen(§36 BetrVG). Können wir eine temporäre Vertretungsregelung erlassen bis wir eine Geschäftsordnung erlassen haben?