Vetretungsregelung BR. Geschäftsordnung zwingend?

  • Hallo Kollegen


    Wir kommen nächste Woche in die Situation, in der ich als Vorsitzender nicht da bin und mein Stellvertreter hat sich krank gemeldet.
    Wir haben momentan einige Geschichten am laufen(Einigungsstelle, Beschlussverfahren) Wir haben heute Sitzung und wollen eine vorläufige Vertretungsregelung erlassen. Also BRV-stellv.BRV-Kollege A-Kollege B. Muss man das zwingend über eine Geschäftsordnung regeln? Wir bekommen diese Woche auch das Gremium nicht vollzählig zusammen um eine solche Entscheidung zu treffen(§36 BetrVG). Können wir eine temporäre Vertretungsregelung erlassen bis wir eine Geschäftsordnung erlassen haben?

  • Wenn ihr das gegenüber dem AG entsprechend kommuniziert, denke ich, sollte da nichts gegen sprechen.

    Denn der AG muss schließlich wissen, wer sein aktueller Ansprechpartner im Gremium ist.

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  • Wenn ihr das gegenüber dem AG entsprechend kommuniziert, denke ich, sollte da nichts gegen sprechen.

    Denn der AG muss schließlich wissen, wer sein aktueller Ansprechpartner im Gremium ist.

    Dies gilt aber nur gegenüber dem Arbeitgeber.


    Was die Einigungsstelle und das Beschussverfahren angeht sieht es ein wenig anders aus, genau so, wenn es um Beschlüsse des Betriebsrates geht könnte es Probleme geben, da nicht die richtige Person geladen hat.


    Eine Stellvertreterregelung muss nicht zwingend in der Geschäftsordnung des BR stehen (auch wenn´s Sinn macht).

    Allerdings muss es eine BR-Sitzung geben, in der der Betriebsrat beschließt, wer in der Abwesenheit des BRV und dessen Stelli die Geschäfte des BR weiterführt. Hierzu muss ja nicht der gesamte BR anwesend sein. Es müssen halt die BRM und die entsprechenden Ersatzmitglieder geladen sein und der BR muss beschlussfähig sein. Dann einen Beschluss fassen, wer die Vertretung übernehmen soll.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wir bekommen diese Woche auch das Gremium nicht vollzählig zusammen um eine solche Entscheidung zu treffen(§36 BetrVG).

    Ich hoffe, damit ist lediglich gemeint, dass ihr halt nicht das "Original-Team" zusammenbekommt und mit Stellvertretern keine Geschäftsordnung beschließen wollt.


    Wie Markus schon richtig ausgeführt hat, kann eine Stellvertreterregelung auch "formlos" vom Gremium beschlossen werden. Der Vorteil einer Geschäftsordnung ist lediglich, dass man a) noch weitere Dinge in ihr Regeln kann und b) die Gültigkeit definiert ist. Der Vorteil es einfach per Beschluss zu machen ist, dass man schnell und unkompliziert agieren kann. (Wegen der notwendigen Information an den AG ist das aber auch mit Vorsicht zu genießen!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Eine Vertretungsreihenfolge für den Fall der Verhinderung von BRV und sBRV kann per einfachem Beschluss erfolgen.


    Unabhängig davon ist eine GO nicht nur extrem sinnvoll, sondern auch im BetrVG als Soll-Regelung verankert, d.h. dass nur in begründeten Ausnahmen von einer GO abgesehen werden kann.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo club-Mate,


    auch wenn der stellv. BRV krank ist heißt das ja nicht zwingend, dass er sein Ehrenamt nicht ausüben kann.

    Auch wenn der BRV nicht im Haus ist, heißt das ja nicht zwingend, das er sein Ehrenamt als BRV nicht ausüben kann.


    Ich bin z.B. 7/24 erreichbar wenn es wichtig ist.

    Lese täglich meine Mails und reagiere auch vom Urlaubsort aus oder vom Seminarort.

    Es gibt kein Thema, dass so wichtig ist, dass innerhalb von 10 Minuten reagiert werden muss. Nicht ohne Grund gibt es Fristen.


    Daher, schaue wie es zum einen möglich gemacht werden kann, dass auch du auf dem Laufenden bleibst, wenn du das denn willst. Bei der Thematik die du schreibst würde ich zwei mal täglich meine Mails checken und handeln. Auch vom urlaubsort heraus (wenn es denn Urlaub ist)


    gruß

    rabauke

  • Ich hoffe, damit ist lediglich gemeint, dass ihr halt nicht das "Original-Team" zusammenbekommt und mit Stellvertretern keine Geschäftsordnung beschließen wollt.

    So sieht es aus.


    Ich habe keinen Laptop den ich mitnehmen könnte und keinen externen Zugriff auf mein Mailkonto. Und wenn ich Urlaub habe bin ich für meine Kollegen per Telefon zu erreichen, auch bei Krankheit.


    Danke erstmal für Eure Hinweise wir werden heute auf der Sitzung eine Stellvertreterregelung beschließen, welche bis zum Abschluss einer Geschäftsordnung gilt.

  • Rabauke, Dein Tipp ist m.E. untauglich.


    Dass Du das persönlich so hältst, mag ja sein. Und dass das bei Euch irgendwie funktioniert, auch. Andere aber haben Urlaub, wenn Sie Urlaub haben und sind krank, wenn Sie krank sind (und das ist meiner Meinung als Psychologe nach für alle Beteiligten auch gesünder).


    Aber selbst, wenn man es so hält wie Du: Jemand muss im Betrieb Erklärungen des AG empfangen, jemand muss im Betrieb Erklärungen ggü dem AG abgeben, jemand muss im Betrieb zu Sitzungen laden, jemand muss im Betrieb Sitzungen leiten etc.; eine Vertretungsregelung ist also immer sinnvoll.

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    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Hallo Winfried,


    das eine Vertreterregelung sinnvoll ist bezweifel ich nicht.

    Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber kann der BRV und in seinem Verhinderungsfall der stellv. BRV auch von Zuhause aus "abgeben".

    Was ich nicht bedacht habe, dass es im zeitalter der Digitalisierung immer noch Betriebe gibt in denen die Beschäftigten von Zuhause aus nicht auf die Dienstemails zugreifen können. Bei uns kann das jeder der Beschäftigten. Mein Fehler.

    sobald ich aber mit meinem Handy, mit meinem privaten Rechner auf meine Email zugreifen kann und Emails verschicken kann, kann ich auch von zuhause wenn ich AU bin sehr häufig mein Ehrenamt weiter wahrnehmen ohne den Heilungsprozess zu gefährden und sowohl Erklärungen entgegen nehmen wie auch abgeben (digitale Unterschrift vorausgesetzt).

    Um zur Sitzung einzuladen muss ich auch nicht im Betrieb sein.


    Daher, ich sehe gerade im Amt des BRV und seines Stellv. bei wichtigen Themen (Intressenausgleich, Einigungsstellenvefahren, Gerichtsverfahren etc.) in dieser Funktion schon eine Verantwortung, die dazu führt, dass ich Einschränkungen in meiner "Abwesenheitsgestaltung" habe und auch mal ein Seminar für einen wichtigen Termin unterbreche oder einfach meine Urlaub verlege, weil mein Stellv. absolut unerreichbar ist.

    Das Ehrenamt des BR(V) ist ein Ehrenamt welches zwar wie Arbeitszeit zu bezahlen ist, ist wo das Arbeitszeitgesetz z.B. nicht gilt. Ein BRV ist aus meiner Sicht von Grundsatz her 24 Stunden 7 Tage die Woche BRV.


    Wenn die Themen so kurzfristig zu stande gekommen sind und so wichtig sind, dass mir so kurzfristig auffällt, dass ich hier als BRv ein Problem bekommen, dann sorge auch ich dafür, dass dieses Problem nicht entsteht.

    Wenn ich eh telefonisch erreichbar bin, dann bekomme ich es auch geregelt, das im dringenden Fall ich innerhalb der erforderlichen Fristen vor Ort bin, wenn denn der stellv. nicht kann.


    Aber wie gesagt, das ist meine Meinung. ich erwarte ja auch vom Geschäftsführer oder seinen Stellv. dass er in dringenden Fällen umgehend vor Ort ist. Wieso soll das dann für mich nicht gelten?


    gruß

    Rabauke

  • Hier muss und will ich dem Rabauken uneingeschränkt zustimmen.

    Auch ich nehme mein Ehrenamt sehr ernst. Ich bin immer für die Mitarbeiter*innen, die BRM und auch die Führungskräfte erreichbar, denn das Ehrenamt endet nicht, wenn ich die Türen des Betriebes hinter mir lasse.

    Ich bin seit Jahren technisch so ausgestattet, dass ich immer und überall mein Ehrenamt vollumfänglich ausführen kann.

    Club-Mate: Fasst im Gremium einen Beschluss, dass die BRM mit Diensthandy`s ausgestattet werden und du oder auch dein Stelli, mit einem Laptop, dass macht das Ganze dann, meiner Meinung nach Rund.


    @ Winfried: Urlaub tut not und krank ist krank aber wenn ich nicht gerade irgendwo an einem fernen Urlaubsort bin oder dermaßen krank, dass ich nun wirklich nicht kann, dann kann ich mich immer noch als Verhindert erklären.


    Übrigens: Selbst die Personalleitung und unser Aufsichtsratsvorsitzender rufen mich im Urlaub an, wenn etwas wichtiges zu erledigen ist, weil sie wissen, wie ich zu diesem Ehrenamt stehe.


    Aber auch als BRV muss man abgeben können und vertrauen in die übrigen BRM haben.

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  • N Heli beschließt mal gleich noch mit, falls du mal kurzfristig doch ins Büro musst.


    Verschwendet mal bitte wenigstens kurz einen Gedanken daran, dass der BR, wenn überhaupt, lediglich dann Anspruch auf Laptop und Diensthandy hat, wenn das zur üblichen Ausstattung im Betrieb gehört. Sicher alles nice to have, aber erforderlich ganz sicher nicht.

  • Hallo Kulum,

    du magst ja nicht ganz falsch liegen mit deiner Aussage aber ich denke Handy und Laptop sollten schon zur Standardausstattung eines BR gehören. Ich befinde mich nicht immer in Reichweite meiner Stammrufnummer (Besuch von anderen Standorten, Sitzungen außerhalb des BR-Büros etc.) Eine Präsentation auf dem normalen Computer im BR-Büro, laufen zu lassen, wenn man gerade eine BR-Sitzung ausserhalb hat oder eine Betriebsversammlung abhält, ist auch nicht gut möglich.


    Daher sehe ich die entsprechenden technischen Geräte als Voraussetzung für eine reibungslose BR-Arbeit an.

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  • Dazu hätte ich einige Rückfragen, will aber eigendlich lediglich zum Nachdenken anregen, ob es klug ist solche Hinweise/ Tips völlig undifferenziert zu geben.


    Vorab mal ein Link des ifb, da steht bei Handy und Laptop so etwas wie "unter besonderen Umständen" und "in bestimmten Fällen":


    https://www.betriebsrat.de/bet…ng-betriebsratsbuero.html


    Zu meinen Fragen:

    Du befindest dich nicht immer in Reichweite deiner Stammnummer. Das ist kein Problem, es gibt EMail, der Anrufer kann bei Dringlichkeit erneut anrufen, du bist nicht das einzige BRM im Betrieb. Worin liegt die Erforderlichkeit des Handys begründet? Hat Club-Mate überhaupt mehrere Standorte zu betreuen? Was machst du mit einem Handy während einer Sitzung? Was soll so dringend sein, dass du ad hoc das Gespräch führen musst?

    Wann soll eine Sitzung außerhalb des BR Büros stattfinden? Warum benötigt der BR einen eigenen Laptop dauerhaft, wenn er nur ausnahmsweise, wo auch immer eine Präsentation zeigen möchte?

    Ist alles, was sonst "nicht gut möglich ist" auch gleich erforderlich? Oder ist es nicht vielleicht doch lediglich, wie von mir vorab behauptet, nice to have?


    Ich will es mal zurückhaltend ausdrücken. Mir fallen sofort wenigstens drei Gremien ein, bei denen der Arbeitgeber im Falle eines solchen Beschlusses lediglich müde lächeln würde und ich im Beschlussverfahren die Chancen nicht viel höher einschätzen würde (als der müde lächelnde Arbeitgeber). Mir fallen aber auch sofort zwei Gremien ein, die anstandslos beides bekommen haben - in einem Fall aber wohl eher, weil es dem Arbeitgeber egal ist und der sowieso extrem gut mit dem BR zusammenarbeitet.

    Soll heißen, die Erforderlichkeit des zur Verfügung stellens von Laptop und Handy kann durchaus im Einzelfall gegeben sein. Eine grundsätzliche Erforderlichkeit existiert sicher nicht.

  • Hallo,


    die Phase, in der ich ein ähnliches Amtsverständnis wie Raubauke oder der Nordfriese hatte, endete bei mir mit einem fetten Burn-out, 4,5 Monate AU und der Erkenntnis, daß ich zwar vieles gemacht hatte, aber (zu) vieles nicht wirklich gründlich.

    Als SBV habe ich nun eine klare, mit dem AG und auch allen Kollegen kommunizierte Erreichbarkeit einschließlich Vertretungsregelung und Stellvertreter, die in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln. Dann muß ich nach Feierabend und im Urlaub nicht erreichbar sein.

    Nichts ist nämlich beim AG so dringend, daß es nicht bis zum nächsten (Werk-) Tag warten kann und (fast) nichts ist bei den Beschäftigten so dringend, daß es nicht auch im Rahmen der wöchentlichen Sprechstunde geklärt werden kann bzw. im Rahmen eines vereinbarten Termins.

  • Hallo Kulum,

    ich hatte geschrieben

    du magst ja nicht ganz falsch liegen


    und ich hatte in der Ich-Form geschrieben.

    und auch folgendes

    ich denke Handy und Laptop sollten schon zur Standardausstattung eines BR gehören.

    stand in meinem Beitrag, wobei es hier auf das sollten ankommt.


    Wir haben ein BR-Büro, in dem wegen der Größe keine BR-Sitzung abgehalten werden kann.

    Betriebsversammlungen finden in der Regel in Räumlichkeiten statt, die nicht zum Betrieb gehören und da benötige ich die entsprechende Technik.


    Unser Betrieb ist nicht gerade klein, wir haben Standorte im gesamten norddeutschen Raum Ausschusssitzungen finden nicht immer am Hauptstandort (Sitz des BR) statt, gleiches gilt für BR-Sitzungen.


    Ja, während der Sitzungen wird nicht telefoniert, aber mit einem Handy habe ich die Möglichkeit, entsprechend schnell auf Anrufe zu reagieren.


    Man sollte einem BR die gleichen Mittel zugestehen, die auch anderen Personen auf entsprechender Ebene haben.

    Wenn ein BR aus 9 und mehr Mitgliedern besteht, dann sollten technische Mittel nicht das Problem für ein Unternehmen sein.

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  • Club-Mate: Fasst im Gremium einen Beschluss, dass die BRM mit Diensthandy`s ausgestattet werden und du oder auch dein Stelli, mit einem Laptop, dass macht das Ganze dann, meiner Meinung nach Rund.

    Ok, ich dachte der ironische Einwand bezüglich des Helikopters macht es deutlich genug.


    Dieser zitierte Ratschlag ist, so pauschal gegeben, falsch und kann Clu-Mate eine Menge Ärger einbringen, wenn er aufgrund dieses Hinweises den Beschluss im Gremium fasst ohne noch einmal zu prüfen ob die Erforderlichkeit in seinem ganz speziellen Fall auch tatsächlich gegeben ist und er ihn dann gegenüber seinem Arbeitgeber verteidigt und in letzter Konsequenz spätestens im Beschlussverfahren die Erforderlichkeit begründen muss.

    Dass in deinem Fall Handy und Laptop erforderlich sind habe ich nicht bestritten. Stünde mir auch gar nicht zu. Das beides Grundsätzlich erforderlich ist bestreite ich allerdings.

    Aber gut, das solls dazu von mir gewesen sein. Ich habe meine Bedenken geäußert.

  • Ich sehe in diesem Forum tatsächlich zunehmend das Problem, dass manche TeilnehmerInnen aus ihrer ganz spezifischen Situation heraus Ratschläge geben, die a) jedoch als generelle Hinweise eben falsch sind und/oder b) nicht der Rechtslage entsprechen.


    Hierfür möchte ich mich jedoch sehr bedanken:

    (...) die Phase, in der ich ein ähnliches Amtsverständnis wie Raubauke oder der Nordfriese hatte, endete bei mir mit einem fetten Burn-out, 4,5 Monate AU und der Erkenntnis, daß ich zwar vieles gemacht hatte, aber (zu) vieles nicht wirklich gründlich. Als SBV habe ich nun eine klare, mit dem AG und auch allen Kollegen kommunizierte Erreichbarkeit einschließlich Vertretungsregelung und Stellvertreter, die in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln. Dann muß ich nach Feierabend und im Urlaub nicht erreichbar sein. Nichts ist nämlich beim AG so dringend, daß es nicht bis zum nächsten (Werk-) Tag warten kann und (fast) nichts ist bei den Beschäftigten so dringend, daß es nicht auch im Rahmen der wöchentlichen Sprechstunde geklärt werden kann bzw. im Rahmen eines vereinbarten Termins.

    Das war deutlich und gut. Als Psychologe behandle ich häufig PatientInnen, die sich mit einer derartigen Einstellung (der eigenen Unverzichtbarkeit, der fehlenden Trennung von Privatheit und beruflicher Verpflichtung) in die Krankheit bugsierten... (Ich hatte auch schon mal einen BRV, ein spannender Fall)


    Ich gebe auch zu bedenken, dass ein Gremium keineN "SonnenkönigIn" braucht, sondern auch eigenverantwortlich handeln können muss - und das lernt es nur durch tatsächliche Übernahme von Verantwortung. Ich habe am Anfang meiner BRV-Zeit einem Gremium vorgesessen, das vorher jahrelang von einem "Sonnenkönig" geführt worden war, und es war die Hölle, weil anfangs keineR Verantwortung übernahm für irgend etwas. Das kam mühevoll mit der Zeit.


    Kurz: Ich rate dringendst von so einem Amtsverständnis ab, sowohl der eigenen Gesundheit als auch des Gremiums wegen.


    Rabauke und Nordfriese unterstellen ausserdem implizit dadurch, dass sie in Beschreibung ihrer permanenten Erreichbarkeit zusätzlich wiederholt betonen, sie nähmen ihr Ehrenamt ernst, dass BRM, die Freizeit bzw Krankheit klar von ihrer Arbeit bzw. BR-Tätigkeit trennen, diese nähmen ihr Ehrenamt nicht ernst. Sie machen das vllt bzw vmtl unbeabsichtigt, nichtsdesttrotz ist es unverschämt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)