Behinderung von Betriebsratsarbeit

  • Hallo,


    vielleicht auch etwas für Frauen im Betriebsrat, aber lesen da auch alle mit?


    Darf sich der Gesellschafter aussuchen, mit welchen Betriebsratsmitgliedern er spricht? Mir so passiert in einem freiwilligen Ausschuss für Arbeitssicherheit. Da ich dort als Nachrückerin erschienen bin, meinte der Herr so "Nein, mit Ihnen rede ich nicht. Dann vertagen wir die Sitzung, oder ich spreche mit dem BRV direkt, wenn er wieder da ist." Die Sitzung wurde dann wohl doch nicht vertagt und fand ohne Betriebsratsbeteiligung statt.


    Das ist persönlich eine ganz schön starke Nummer von dem jungen Herren und ich mache mir jetzt Gedanken, welches Feedback ich ihm geben soll (in dem Moment fehlten mir einfach die Worte) und wie ich zukünftig respektvoller behandelt werden kann. Schließlich war ich die offizielle und auch gewählte Vertreterin des Gremiums.


    Ist das in Teilen Behinderung von Betriebsratsarbeit? Ich konnte nun nicht dabei sein, keine Notizen machen, mein Gremium am kommenden Mittwoch nicht informieren und natürlich auch nicht mitreden / mitbestimmen.


    Wie sehr ihr das? Kennt ihr sowas und wie geht ihr dann vor?


    Liebe Grüße

  • was ist der freiwillige Ausschuss für Arbeitssicherheit?

    Wer lädt dazu ein?


    Beim normalen ASA würdet ihr ja 2 Mitglieder entsenden, also wäre noch jemand da gewesen.

    Schlechter Stil ist es allemal, aber wenn der AG einlädt und explizit euren BRV dazu lädt und der dann einfach sagt: "Liebe Traude geh da mal für mich hin", was willst da bei einer freiwilligen Sache machen.

    Ich als BRV würde bei sowas mit dem AG reden und immer einen weiteren BR mitnehmen.

    Und das was bei euch passiert ist muss euer BRV klar stellen und dafür sorgen, dass sowas nicht mehr vorkommt.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Traude,


    von Außen ist das nicht unbedingt einfach zu beurteilen, insbesondere, weil einige Informationen fehlen.


    Rtjum hat schon die Frage gestellt, was ein freiwilliger Ausschuss für Arbeitssicherheit sein soll. Was wird in dem Ausschuss besprochen und gibt es einen ASA.


    Sollte der Ausschuss tatsächlich "freiwillig" sein, ist es m.E. zwar immernoch die Aufgabe des BR zu bestimmen, wer zu dem Ausschuss geht, aber dann besteht halt die Gefahr, dass der AG sagt: "Dann lade ich den BR halt nicht mehr ein."


    Ich an deiner Stelle würde darauf gegenüber der GF erst einmal garnicht reagieren. Dies ist Aufgabe eures BRV. Er vertritt den BR nach außen und muss die Beschlüsse (z.B. "Traude nimmt am ..... an der freiwilligen Ausschusssitzung teil") gegenüber dem AG durchsetzen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Die Einrichtung eines ASA und die Beteiligung des BR an dessen Sitzungen ist nicht freiwillig, sondern gesetzliche Pflicht des AG nach §11 ASiG. Die vom BR entsandten Mitglieder an der Teilnahme zu hindern ist ein Gesetzesverstoß und auch eine betriebsverfassungsrechtlich sanktionierbare Behinderung der BR-Tätigkeit.


    Parallel zum oder gar als Ersatz des ASA sog. "freiwillige" Strukturen zu schaffen, ist m.E. nicht rechtens und genauso sanktionierbar.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Die Einrichtung eines ASA und die Beteiligung des BR an dessen Sitzungen ist nicht freiwillig, sondern gesetzliche Pflicht des AG nach §11 ASiG. Die vom BR entsandten Mitglieder an der Teilnahme zu hindern ist ein Gesetzesverstoß und auch eine betriebsverfassungsrechtlich sanktionierbare Behinderung der BR-Tätigkeit.


    Parallel zum oder gar als Ersatz des ASA sog. "freiwillige" Strukturen zu schaffen, ist m.E. nicht rechtens und genauso sanktionierbar.

    Prinzipiell hast du ja Recht. Ich habe mir halt dieses "freiwillige" Gremium parallel zum ASA vorgestellt, und dann wirds wieder ein bisschen schwieriger.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Prinzipiell hast du ja Recht. Ich habe mir halt dieses "freiwillige" Gremium parallel zum ASA vorgestellt, und dann wirds wieder ein bisschen schwieriger.

    Da wird imho nichts schwieriger. Der ASA ist klar gesetzlich geregelt. Wenn der AG Aufgaben des ASA in eine Parallelstruktur verlagert, aus der er dann noch den BR fernhält, verhält er sich rechtswidrig. Der BR sollte hier klare Kante zeigen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wenn aber der ASA ganz normal mit Beteiligung des Betriebsrates seine Arbeit macht?


    Ob man solche Parallelstrukturen (z.B.: Gremium zur Vorklärung bestimmter Fragen) als BR gutheißen soll oder ob man dagegen vorgehen soll, da würde ich mich nicht festlegen wollen, da ich mir momentan nichts unter dem, vom Threadstarter beschriebenen Gremium, vorstellen kann. Das denke ich, ist eher Situationsgebunden.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo ihr Lieben,


    vielen Dank für eure zahlreichen und sehr engagierten Rückmeldungen. Es handelt sich insofern um einen freiwilligen Ausschuss, als dass wir Sicherheitsbegehungen und Beinaheunfälle aufarbeiten und Sofortmaßnahmen daraus beschließen. Heute gab es eine Rücksprache mit dem Gesellschafter und ihm ist das Thema null Unfälle zu wichtig, als dass diese von Nachrückern gestaltet wird. Er möchte hier Kontinuität. Aber so arbeiten wir nun mal im Betriebsrat - mit Nachrückern und vertreten uns auch gegenseitig, um arbeitsfähig zu sein.

  • Sicherheitsbegehungen und Beinaheunfälle aufarbeiten und Sofortmaßnahmen daraus beschließen

    na wenn das mal nicht in den ASA gehört.

    Für mich zwei elementare Teile des ASA, die gehören auf keinen Fall, nie nicht, in einen gesonderten Ausschuss.

    Das solltet ihr eurer GF klar machen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • ihm ist das Thema null Unfälle zu wichtig, als dass diese von Nachrückern gestaltet wird

    Dann solltet ihr ihm mal klar machen, dass das Thema zu wichtig ist, um auch nur auf den kleinsten Input zu verzichten. Denn den BR, der nicht will, dass es weniger Unfälle gibt, habe ich noch nicht erlebt. Ihn also auszubooten ist an Hirnrissigkeit und Engstirnigkeit kaum noch zu überbieten. (Das müsst ihr eurem Chef ja vielleicht nicht sooo deutlich sagen, solltet es aber bei der Argumentation immer im Hinterkopf behalten!)


    Im Übrigen, auch das solltet ihr ihm mal erklären, sind Nachrücker keine Betriebsräte zweiter Klasse. Sie sind genauso gewählte Vertreter der Belegschaft wie alle anderen auch. Und um die Anzahl der Unfälle zu senken, braucht er jeden Rückhalt in der Belegschaft den er bekommen kann. Warum er hier auf einen Multiplikator verzichtet versteht wohl nur, wer solche Starallüren hat, wie euer Chef...


    Und noch ein Nachtrag:

    Es handelt sich insofern um einen freiwilligen Ausschuss, als dass wir Sicherheitsbegehungen und Beinaheunfälle aufarbeiten und Sofortmaßnahmen daraus beschließen.

    na wenn das mal nicht in den ASA gehört.

    Aber so etwas von. Nur weil der ASA von "Amtswegen" nur 4 Mal im Jahr tagt, und dieser Ausschuss öfter, ist es noch lange kein freiwilliges irgendwas Gremium, sondern ob der bearbeiteten Inhalte genau besagter ASA. Und dort darf(!!!) der AG dem BR die Teilnahme nicht versagen.


    Argumente solltet ihr jetzt genügend an der Hand haben. Mein Vorschlag: schreibt eurem Chef, dass ihr versteht, dass ihm das Thema wichtig ist und ihr ihn selbstverständlich gerne dabei unterstützen möchtet. Das könnt ihr als BR(!!!) aber nur, wenn ihr an den Sitzungen teilnehmt. Und jeder Teilnehmer, egal ob er vorher schon mal am Tisch gesessen hat oder nicht, bringt neue Idee und Input mit. Und da ihr alle aus der betrieblichen Praxis kommt, kennt ihr auch alle die bisher beschlossenen Maßnahmen und könnt auch zu ihrer Wirksamkeit etwas beitragen. Und jeder der an der Sitzung teilnimmt, hat einen erhöhten Fokus auf die Arbeitssicherheit, kann also als Multiplikator dienen.


    Aus diesem Grund würdet ihr seine Weigerung dich teilnehmen zu lassen als Missverständnis abtun und würdet euch auf die weitere Zusammenarbeit für das Wohl der Kollegen und des Unternehmens freuen.


    Damit würde ich es für dieses Mal gut sein lassen. Sollte er allerdings nochmal so eine Nummer abziehen, bekäme er von meinem Gremium die nächste Erklärung der Sachlage kostenpflichtig von unserem Anwalt, der ihm auch gleich ein Verfahren wegen Behinderung der BR-Arbeit "andienen" würde.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    3 Mal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Der Fall wird mir immer eindeutiger. Dieser Ausschuss ist nicht "freiwillig" (mit diesem Label lässt si h der BR, mit Verlaub, schlicht verarschen). Hier werden Inhalte des ASA behandelt, und der AG kann Inhalte, die laut Gesetz in den ASA gehören, nicht in eine solche Parallelstruktur packen und dazu noch den BR in seinen Beteiligungsrechten ausschalten. M.E. muss der BR das dem AG unmissverständlich klarmachen - meinethalben erst freundlich, aber bei mangelnder Einsicht dann bitte ggf auch auf dem Rechtsweg.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)