Hallo zusammen,
wir haben leider immer wieder Probleme verschiedenste Informationen von unserem Arbeitgeber zu bekommen. Inzwischen fordern wir Informationen immer nachvollziehbar mit genauer Bezeichnung, Details zu den gewünschten Informationen und Terminen an. Aber auch das beeindruckt meistens nicht, was meiner Meinung nach dann auch Konsequenzen haben muss. Eine Möglichkeit wäre hier offensichtlich §121 BetrVG. In meiner Denke entspricht das einem Warnschuss an den AG, der noch nicht so heftig weh tut, aber den deutlichen Willen zur Durchsetzung anzeigt. Ich habe zwar auch hier im Forum die Nennung des §121 als Möglichkeit gefunden, aber ich finde keinen deutlichen Hinweis darauf, wo das anzubringen ist. Ursprünglich dachte ich, dass das kein großes Problem sein sollte. In einem Seminar hat das der Referent mit dem Hinweis angesprochen: "Gehen sie damit zum Ordnungsamt. Die werden wohl erst abwinken, weil das dort kaum jemand kennt, aber trotzdem..." Ich bin inzwischen über die Stadtverwaltung, weil es hier kein Ordnungsamt in dem Sinne mehr gibt, über das Rechtsamt an die Gewerbeaufsicht verwiesen worden, aber niemand möchte zuständig sein und niemand weiß wer zuständig ist. Hat hier jemand Erfahrung mit der Durchführung des Prozederes? Oder brauchen wir auch hierfür einen Anwalt? (Der wusste auf Anhieb übrigens auch nicht Bescheid )